Steuertipps Sonderausgaben

Steuertipps Sonderausgaben

Willkommen, auf unseren Portal Steuertipps-Sonderausgaben.de, mit Steuertipps und Informationen für Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt. Geeignet für Gewerbe, Freiberufler, Beamte und Privatpersonen. Wir hoffen Ihnen mit unseren Ratgeber helfen zu können.

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Steuerberatung zu Sonderausgaben und Steuern 

Mit „Sonderausgaben“ verbinden die meisten Menschen, Kosten und Beträge, die sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung, geltend machen können, um dafür dann Beträge vom Finanzamt zurück zu bekommen. Aber „Sonderausgaben“ kann man auch in einem ganz anderen Zusammenhang sehen.

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Wer z.B. nur ein geringes Einkommen hat, kann sich nicht ohne weiteres eine neue „Waschmaschine“ leisten, wenn die alte einmal kaputt ist. Aber auch besondere wichtige Fahrten und ähnliche Ereignisse, können sehr tief in den eignen Geldbeutel greifen.

Um sich auf solche Ausgaben vorzubereiten, oder diese wieder „einzusparen“, müssen die Familien heute sehr viel Ausgabendisziplin haben und sich auch entsprechend an den günstigsten Preisen orientieren.

Checkliste zur Überprüfung des Steuerbescheids:

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Weiterführende Steuer-Artikel, Tipps und Grundlagen:

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Was kann man von der Steuer absetzen?:

Kapitel 2:

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Kosten erhöhen um Steuern zu sparen?

 Kapitel 3:

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Latente Steuern:

 

Kapitel 4:

 

Steuertipps zum Steuersparen

Hier kann oft nicht einmal eine gute Einkommenssteuererklärung helfen, denn gerade Sonderausgaben, wie eine neue „Waschmaschine“ oder ein „Kühlschrank“ lassen sich eben nicht von der Steuer absetzen, wenn man sie nicht gewerblich nutzt.

Wer jedoch zumindest so gut verdient, dass sich das Absetzen von Sonderausgaben auch in der Steuererklärung bemerkbar macht, sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen. Denn so lässt sich immer mal wieder, etwas für den täglichen „Bedarf“ dazu holen, was man bei steigenden Preisen und explodierenden Benzinkosten sicher auch gut gebrauchen kann.

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Arbeiter und Angestellte haben dabei vor allem in den vielen „Lohnsteuerhilfe-Vereinen“ die Möglichkeit, sich preiswert helfen zu lassen. Denn es kostet ja bei einem Steuerberater auch sehr viel Geld, wenn man das direkt in Auftrag gibt und nicht selbst machen möchte oder kann.

Damit eine eventuelle Steuerrückzahlung nicht gleich von den Kosten „gefressen“ wird und man ggf. auch noch draufzahlen muss, sind solche Vereine eine große Unterstützung und eine Hilfe, für Menschen, bei denen es sich auch um vergleichsweise kleine Beträge handelt, die oft sogar zu gering wären, um den Steuerberater entsprechend zu bezahlen.

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Thema: Steuertipps Sonderausgaben

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Geschäftsplan für die Gründung einer Steuerberatungskanzlei Mit dem Ziel, den Menschen bei der Bewältigung ihrer finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen und gleichzeitig eine erfolgreiche Unternehmensgründung aufzubauen, präsentieren wir Ihnen hier unsere Geschäftsplan-Vorlage als Beispiel für die Gründung einer Steuerberatungskanzlei. Über Letzte Artikel Twitter Redaktion Inhaber bei Internetmedien Ferya Gülcan Bernd Schneider, – Finanzwirt, Marina Kozeck,Steuerfach-Angestellte, Joachim … Geschäftsplan für die Gründung einer Steuerberatungskanzlei weiterlesen

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Übersicht der Steuerarten 

Das deutsche Steuerrecht kennt eine Reihe unterschiedlicher Steuerarten, wobei es sich bei Steuern um Abgaben in Form von Geldleistungen handelt, für die kein Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung besteht.

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Anders ausgedrückt heißt das, dass alle diejenigen, die der jeweiligen Steuerpflicht unterliegen, Steuern bezahlen müssen, um damit den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Finanzbedarf zu decken.

Steuerarten einfach erklärt:

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Steuerarten:

  • Einkommenssteuer.

Die Einkommenssteuer wird auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen erhoben. Dazu werden alle Einkünfte addiert und hiervon die Ausgaben, die in direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie gesetzlich definierte Privatausgaben, wie beispielsweise Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Die Höhe der Einkommenssteuer ergibt sich aus einem bestimmten Prozentsatz des steuerpflichtigen Einkommens, wobei dieser Prozentsatz anhand einer im Einkommenssteuergesetz definierten Formel berechnet wird. Eine Sonderform der Einkommenssteuer ist die Abgeltungssteuer, die in Höhe von 25 Prozent auf Einkünfte und Gewinne aus Kapital- und Anlagevermögen erhoben wird.

  • Gewerbesteuer.

Diese wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb, der anhand der Regelungen des Einkommenssteuergesetztes oder des Körperschaftssteuergesetzes ermittelt wird. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich durch einen von den Gemeinden festgelegten Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag. 

  • Grunderwerbssteuer.

Steuerpflichtig sind alle Beteiligten, die an einem entgeltlichen Kauf oder Verkauf von Grundbesitz beteiligt sind, wobei häufig vereinbart wird, dass die Steuerschuld von nur einer Seite getragen wird. Zudem sieht das Grunderwerbssteuergesetz vor, dass Steuerbefreiungen möglich sind, beispielsweise im Fall einer Erbauseinandersetzung. 

Grunderwerbssteuer sparen:

  • Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird immer dann erhoben, wenn die Definition als Immobilie erfüllt ist und somit beispielsweise auf private Häuser, betriebliche Gebäude oder landwirtschaftliche Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag der jeweiligen Gemeinde.

  • Hundesteuer.

Zunächst ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen. Allerdings unterliegen Blindenhunde, Diensthunde und Hunde von Forstbediensteten oder Jagdaufsehern nicht der Steuerpflicht.

  • Kfz-Steuer.

Die Kfz-Steuer wird für alle Kraftfahrzeuge erhoben, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Dabei beginnt die Steuerpflicht mit der Zulassung und besteht solange, bis das Fahrzeug abgemeldet wird. Die Höhe der Steuerpflicht wird unterschiedlich berechnet.

Bei Zweirädern und Personenkraftwagen ergibt sich die Steuerhöhe aus dem Hubraum, bei Lastkraftwagen und Anhängern aus dem Gesamtgewicht. Hinzu kommt, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer an den Schadstoffgrenzwerten orientiert. Die Kfz-Steuer wird einmal jährlich im voraus an das zuständige Finanzamt entrichtet.

  • Kirchensteuer.

Jede unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Person ist steuerpflichtig. Das bedeutet vereinfacht erklärt, jeder der ein zu versteuerndes Einkommen erzielt und einer entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört, muss Kirchensteuer bezahlen. Allerdings kann die Kirchensteuer im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

  • Lohnsteuer.

Diese gehört in den Bereich der Einkommenssteuer und ist letztlich eine Einkommenssteuervorauszahlung der Arbeitnehmer.

Lohn- und Gehaltsabrechnung – von Brutto zum Netto:

  • Solidaritätszuschlag.

Dieser wird seit 1995 mit der Absicht, die Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren, erhoben. Die Höhe dieser Abgabe liegt bei 5,5 Prozent der Einkommens- oder Körperschaftssteuer und wird für alle die fällig, die der Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuerpflicht unterliegen.

  • Umsatzsteuer.

Dieser Steuerart unterliegt das Erbringen von Leistungen oder Lieferungen, wobei der Steuersatz entweder 7 oder 19 Prozent beträgt. Die Umsatzsteuer wird von dem Unternehmer selbst errechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Wann die Umsatzsteuerpflicht in Betracht kommt:

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Redaktion
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Ein Gedanke zu „Steuertipps Sonderausgaben“

  1. Ich habe schon lange nach einer Seite mit vertraulichen Infos zum Thema Steuern gesucht und mit steuertipps-sonderausgabe.de habe ich sie wirklich gefunden! Sehr großzügig, dass sie das hier alles umsonst zur Verfügung stellen.

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