Selbstständiger oder Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Selbstständiger oder Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Wer als Selbstständiger arbeitet, ist sein eigener Chef. Nun ist ein Freiberufler zwar auch selbstständig tätig. Trotzdem wird er steuerrechtlich anders behandelt als jemand, der als Selbstständiger ein Gewerbe betreibt. Im ersten Moment scheint das ziemlich verwirrend. Tatsächlich bilden Freiberufler nämlich eine Untergruppe innerhalb der Selbstständigen, zu denen auch Unternehmer und Gewerbetreibende zählen.

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Selbstständiger oder Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Doch die Entscheidung, wann jemand zu den freien Berufen gehört, ist nicht immer ganz einfach. In diesem Beitrag erklären wir den Unterschied zwischen einem Selbstständigen und einem Freiberufler!:

Was ist ein Freiberufler?

Eine klare und verbindliche Definition dazu, was eine freiberufliche Tätigkeit ausmacht, liefert das Einkommensteuergesetz (EStG) nicht. Im Allgemeinen gehen Steuerrechtler aber dann von einem freien Beruf aus, wenn die Tätigkeit

  • eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordert,

  • persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erfolgt und

  • eine Dienstleistung höherer Art beinhaltet, die im Interesse des Auftraggebers oder der Allgemeinheit ist.

Einfacher ausgedrückt heißt das, dass der Freiberufler zunächst einmal eine Leistung anbietet, die er selbst geschaffen hat. Damit unterscheidet er sich schon einmal deutlich von einem Gewerbetreibenden. Denn der Gewerbetreibende kann auch Waren und Dienstleistungen verkaufen, die nicht aus seiner Produktion stammen.

Gleichzeitig geht es bei den freien Berufen um höherwertige Dienstleistungen. Damit sind im Wesentlichen wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten gemeint.

Und um solche Tätigkeiten ausüben zu können, braucht der Freiberufler entweder eine entsprechende Ausbildung oder ein besonderes schöpferisches Talent.

Welche Berufe zählen zu den freien Berufen?

Das EStG definiert zwar nicht konkret, was freie Berufe sind. In § 18 Abs. 1 EStG findet sich aber eine Auflistung der sogenannten Katalogberufe. Demnach zählen zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte, Anwälte und Notare, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten und Dolmetscher zu den Freiberuflern.

Grundsätzlich lassen sich die freien Berufe
in vier Gruppen einteilen, nämlich in

  • Heilberufe,

  • beratende Berufe im Bereich Recht und Wirtschaft,

  • technisch-wissenschaftliche Berufe sowie

  • Medien- und Sprachberufe.

Fraglich bleibt mitunter, was der Gesetzgeber meint, wenn er von ähnlichen Berufen spricht. Hier läuft es am Ende auf eine Entscheidung im Einzelfall hinaus. Lässt sich die Tätigkeit einem der Katalogberufe zuordnen, wird der Selbstständige als Freiberufler behandelt.

Das ist zum Beispiel bei einem diplomierten Informatiker der Fall. Lange Zeit war es umstritten, ob der Beruf des Informatikers zu den freien Berufen zählt oder ob nicht. Inzwischen wird diese Tätigkeit so eingeordnet, auch wenn sie im Katalog nicht extra benannt ist. Maßgeblich ist hier nämlich die fundierte Ausbildung, die für diesen Beruf unumgänglich ist.

Allerdings gibt es auch mit Blick auf die fachliche Qualifikation wieder ein Aber. Grundsätzlich braucht ein Freiberufler zwar entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein erfolgreich absolviertes Studium. Ohne Medizin- oder Jurastudium dürfte ein Arzt oder Anwalt den Beruf schließlich gar nicht ausüben.

Doch Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer und damit verwandte Tätigkeiten bilden eine Ausnahme. Das hängt auch damit zusammen, dass diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind und es keinen verbindlich geregelten Zugang gibt.

Wer zum Beispiel als Redakteur oder Schriftsteller arbeiten möchte, muss nicht zwangsläufig eine Journalistenschule besucht haben. Bei solchen Berufen fallen dann bei der Einordnung die schöpferische Begabung, die Berufserfahrung und die praktische Tätigkeit eher ins Gewicht.

Selbstständiger oder Freiberufler: Was ist der Unterschied aus steuerlicher Sicht?

Ein Freiberufler ist genauso wie ein Gewerbetreibender sein eigener Chef. Er trägt das unternehmerische Risiko, muss sich selbst um seine soziale Absicherung kümmern und hat die volle Entscheidungsgewalt.

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Allerdings ist ein Freiberufler deutlich stärker von seinen eigenen Fähigkeiten und Kenntnissen abhängig. Sein Können und Wissen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass er seinen Job erfolgreich ausüben kann. Im Unterschied dazu kann ein Gewerbetreibender auch dann ein Unternehmen gründen und leiten, wenn er eigentlich aus einer ganz anderen Branche kommt.

Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er eine freiberufliche Selbstständigkeit mit einigen Vorteilen verknüpft:

  • Der Freiberufler muss keine Gewerbesteuer bezahlen.

  • Er muss beim zuständigen Amt auch keinen Gewerbeschein beantragen. Es genügt, wenn er seine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldet.

  • Während der Gewerbetreibende in aller Regel Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wird, ist eine Mitgliedschaft in der IHK für den Freiberufler freiwillig. Er kann also selbst entscheiden, ob er Mitglied sein will oder ob nicht.

  • Der Freiberufler ist nicht zur Buchführung verpflichtet und muss keine Bilanzen erstellen. Eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung bei der Steuererklärung reicht aus.

  • Der Freiberufler darf die Umsatzsteuer und die Vorsteuer miteinander verrechnen.

Wer entscheidet, ob eine freiberufliche Selbstständigkeit vorliegt?

Ob der Selbstständige als Freiberufler anerkannt oder als Gewerbetreibender eingestuft wird, entscheidet das Finanzamt. Bei einem Katalogberuf ist die Einordnung klar.

Ansonsten schaut sich das Finanzamt die Angaben bei der Anmeldung der Tätigkeit genau an. Auch die Steuererklärungen können zur Entscheidungsgrundlage werden.

Und spätestens bei einer Betriebsprüfung wird die Einordnung der Tätigkeit noch einmal überprüft. Stellt sich dann heraus, dass es sich doch um eine gewerbliche Selbstständigkeit handelt, muss der Unternehmer die Gewerbesteuer für die zurückliegenden Jahre nachzahlen.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

2 Gedanken zu „Selbstständiger oder Freiberufler: Was ist der Unterschied?“

  1. Danke für diese Unterscheidung.. jetzt weiss ich endlich, dass ich kein Freiberufler bin bzw. mich als keiner anmelden werde 🙂

  2. Meine Freundin ist eine begabte Künstlerin und zeichnet demnach sehr gut. Nun hat sie vor das Ganze kommerziell zu betreiben, aber war sich nicht sicher, ob sie nun einen Gewerbeschein braucht oder nicht. Jetzt wissen wir, dass dem nicht so ist – vielen Dank!

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