Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 1. Teil

Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 1. Teil

Der Steuerbescheid – oder genauer der Einkommensteuerbescheid – ist im Prinzip die offizielle Mitteilung des Finanzamts darüber, zu welchem Ergebnis die eingereichte Steuererklärung geführt hat. Das Dokument kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und informiert den Steuerzahler über die sogenannte Steuerfestsetzung. Je nachdem, ob der Steuerzahler zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt hat, kann die Steuerfestsetzung eine Steuerrückerstattung, eine Steuernachzahlung oder eine Nullsumme vorsehen.

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Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 1. Teil

Daneben führt der Steuerbescheid die Einkünfte, die Ausgaben und die Abzüge auf. Wichtig ist deshalb, den Steuerbescheid genau zu lesen und sorgfältig zu überprüfen. Denn wenn sich Fehler eingeschlichen haben und der Steuerzahler Einspruch erheben möchte, muss er die Fristen einhalten.

Nun ist es aber mitunter gar nicht so einfach, den Steuerbescheid nachzuvollziehen. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, beantworten wir in einem ausführlichen Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid!:

Was unterscheidet den Steuerbescheid von der Lohnsteuerbescheinigung?

Obwohl beide Begriffe ähnlich klingen und auch miteinander zu tun haben, handelt es sich um zwei verschiedene Dinge:

  • Den Einkommensteuerbescheid erlässt das Finanzamt, nachdem eine Steuererklärung eingereicht wurde. Er gibt Auskunft darüber, wie die Steuern berechnet wurden und ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung ansteht.

  • Die Lohnsteuerbescheinigung stellt der Arbeitgeber einmal jährlich aus. Sie schlüsselt den Bruttoarbeitslohn sowie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Lohn abgeführt wurden, auf. Die Angaben aus der Bescheinigung braucht der Steuerzahler für seine Einkommensteuererklärung.

Zwei weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Steuerbescheid auftreten können, sind der Ablehnungsbescheid und der Freistellungsbescheid. Einen Ablehnungsbescheid kann das Finanzamt erlassen, wenn es zum Beispiel gewisse absetzbare Ausgaben in der Steuererklärung nicht anerkennt.

Die Folge für den Steuerbescheid kann sein, dass sich die Steuerschuld erhöht. Durch einen Freistellungsbescheid informiert das Finanzamt offiziell darüber, dass der Steuerzahler von bestimmten Steuern befreit ist.

Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid vorliegt?

Eine pauschale Angabe der Bearbeitungszeit ist nicht möglich. Je nach Auslastung des Finanzamts und der Komplexität der Steuererklärung dauert die Bearbeitung unterschiedlich lang.

Im Schnitt vergehen vier bis zwölf Wochen, bis der Steuerzahler seinen Steuerbescheid erhält. Allerdings kann es auch schneller gehen oder eben länger dauern.

Macht der Steuerzahler seine Steuerklärung online und reicht sie zum Beispiel über ELSTER oder eine Steuer-App ein, bekommt er seinen Steuerbescheid meistens früher. Denn die Finanzämter bearbeiten elektronische Steuererklärungen vorrangig.

Sind seit der Abgabe mehrere Monate vergangen und hat der Steuerzahler noch immer keine Rückmeldung erhalten, kann er beim Finanzamt nachfragen. Dazu genügt meist ein kurzer Anruf oder eine E-Mail.

Unendlich viel Zeit lassen, darf sich das Finanzamt mit der Bearbeitung nicht. Liegt die Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate zurück, kann der Steuerzahler einen sogenannten Untätigkeitseinspruch erwägen. Allerdings sollte er gut überlegen, ob er dieses Mittel wirklich nutzen möchte.

Wie wird der Steuerbescheid richtig gelesen?

Im ersten Moment kann ein Steuerbescheid ziemlich komplex und verwirrend wirken. Doch bei genauerem Hinsehen ist er gar nicht so schwer zu verstehen.

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Die erste Seite des Steuerbescheids

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids sind links oben in der Kopfzeile die Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer des Steuerzahlers aufgeführt. Direkt darunter stehen sein Name und seine Anschrift.

Hat ein Steuerberater die Erklärung erstellt, sind zuerst seine Kontaktdaten und danach die Kontaktdaten des Steuerzahlers angegeben.

Der Punkt „Festsetzung“ informiert darüber, ob der Steuerbescheid vorläufig, teilweise vorläufig oder endgültig ist. Ein vorläufiger Steuerbescheid kann sich noch ändern, wenn das Finanzamt die vorgesehenen Nachprüfungen durchgeführt hat. Der Steuerzahler muss dabei aber nichts unternehmen, sondern kann einfach abwarten.

Neben der Festsetzung befindet sich eine Tabelle, die die Steuerschuld inklusive Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer aufführt.

Außerdem steht in der Tabelle, wie viel Steuern der Steuerzahler bezahlt hat und ob er Steuern nachzahlen muss oder eine Rückerstattung erhält.

Erhält der Steuerzahler eine Rückerstattung, ist unter der Tabelle seine Bankverbindung aufgeführt. Auf dieses Konto überweist das Finanzamt das Geld. Muss der Steuerzahler hingegen Steuern nachzahlen, kann er der Fußzeile unten auf der ersten Seite die Bankverbindung des Finanzamts und weitere Zahlungsinformationen entnehmen.

Die zweite Seite des Steuerbescheids

Auf der zweiten Seite beginnt die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Dabei erläutert das Finanzamt, wie es die festgesetzte Steuer berechnet hat. Dazu listet es alle Einkünfte wie Arbeitsentgelte, Mieteinnahmen, Dividenden und andere Kapitalerträge auf.

Außerdem gibt es die Werbungskosten, Sonderausgaben sowie Frei- und Pauschbeträge an, die es berücksichtigt hat.

Die Angaben sind tabellarisch angeordnet und können sich über mehrere Seiten erstrecken.

Erläuterungen zur Festsetzung

Auf die Besteuerungsgrundlagen folgt eine Seite mit Erklärungen zu möglichen Abweichungen des Steuerbescheids von der Steuererklärung. Hier begründet das Finanzamt, warum es bestimmte Kosten, die der Steuerzahler geltend gemacht hat, abgeändert oder nicht anerkannt hat.

Findet sich auf der ersten Seite ein Vorläufigkeitsvermerk, erläutert das Finanzamt in diesem Abschnitt auch, warum der Steuerbescheid in den jeweiligen Punkten vorläufig ist.

Die letzte Seite des Steuerbescheids

Der Steuerbescheid endet mit der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung. Darin beschreibt das Finanzamt, wie und innerhalb welcher Frist der Steuerzahler Einspruch einlegen kann, falls er mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist.

Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, verlängert sich die Frist für einen Einspruch. In diesem Fall hat der Steuerzahler ab der Bekanntgabe des Bescheids ein Jahr lang Zeit, um Einspruch einzulegen.

Der Steuerbescheid für Eheleute

Für Eheleute sieht das Steuerrecht mit der sogenannten Zusammenveranlagung eine Besonderheit vor. Sie äußert sich oft in einem gemeinsamen Steuerbescheid. Dazu rechnet das Finanzamt die Einkünfte beider Ehepartner zusammen und besteuert sie gemeinsam. Im Ergebnis sinkt dadurch häufig die Steuerlast.

Der Steuerbescheid für Eheleute führt die Namen und Steueridentifikationsnummern beider Ehepartner auf. Auch die Berechnung der Steuerschuld erfolgt für beide zusammen.

Und in aller Regel erlässt das Finanzamt nur einen gemeinsamen Steuerbescheid, selbst wenn beide Ehepartner jeweils eine eigene Steuererklärung abgegeben haben. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Ehepartner dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind. In diesem Fall bekommt jeder Ehegatte seinen eigenen Steuerbescheid.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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