12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 2

12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 2

Bei einem Kraftfahrzeug schlagen nicht nur die Anschaffungskosten zu Buche. Stattdessen verursachen Auto, Motorrad, Wohnmobil & Co. auch laufende Ausgaben. Dazu zählen unter anderem die Beiträge für die Kfz-Versicherung, die Tankkosten und die Rechnungen von Werkstattbesuchen. Ein weiterer Kostenfaktor auf der Liste ist die Kfz-Steuer.

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12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 2

Nur: Wie hoch ist diese Steuer? Wann und wie oft wird sie fällig? Und wie wird sie erhoben? In einem zeiteiligen Beitrag beantworten wir zwölf Fragen zur Kfz-Steuer.

Hier ist Teil 2!:

  1. Wann steht die Zahlung der Kfz-Steuer an?

Die Kfz-Steuer wird in aller Regel einmal pro Jahr fällig, und das jeweils im Voraus für das kommende Jahr.

Maßgeblich für den Zahlungstermin ist das Datum, an dem der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet hat. Die Zulassungsstelle informiert den Zoll nämlich über die Anmeldung.

Daraufhin erlässt der Zoll einen Steuerbescheid, der dem Halter auf dem Postweg zugeschickt wird. Auf dem Bescheid sind die Höhe und die Fälligkeit der Kfz-Steuer ausgewiesen. Und dieser Bescheid bleibt gültig, bis das Fahrzeug irgendwann abgemeldet wird oder sich steuerrelevante Daten ändern.

Die erste Steuerzahlung wird meist zwei bis sechs Wochen nach der Anmeldung des Fahrzeugs abgebucht. In den Folgejahren wird die Kfz-Steuer dann jeweils zum Anmeldedatum einzogen. Hat der Fahrzeughalter sein Fahrzeug zum Beispiel Anfang Oktober angemeldet, wird die Kfz-Steuer alljährlich Anfang Oktober fällig.

  1. Wie wird die Kfz-Steuer bezahlt?

Seit einigen Jahren zieht der Zoll die Kfz-Steuer per Lastschrift ein. Deshalb muss der Fahrzeughalter seine Bankverbindung angeben und dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmen, wenn er sein Fahrzeug anmeldet. Sind der Fahrzeughalter und der Inhaber des Girokontos nicht identisch, müssen beide die Einzugsermächtigung unterschreiben.

Zahlungserinnerungen verschickt der Zoll nicht. Der Fahrzeughalter muss deshalb selbst im Blick behalten, wann die Kfz-Steuer fällig wird, und die notwendige Kontodeckung sicherstellen.

Hat der Halter sein Fahrzeug schon vor längerer Zeit angemeldet, bezahlt er die Kfz-Steuer möglicherweise noch per Überweisung. Das kann er beibehalten, auf Wunsch aber genauso auf das Lastschriftverfahren umsteigen.

  1. Ist es möglich, die Kfz-Steuer in Raten zu bezahlen?

Normalerweise wird die Kfz-Steuer für das ganze Jahr auf einmal fällig. Bei sehr hohen Steuersätzen kann der Halter aber beantragen, dass die Steuer in Raten abgebucht wird:

  • Beträgt die jährliche Kfz-Steuer über 500 Euro, kann sie auf zwei Raten aufgeteilt werden. Für die halbjährliche Abbuchung wird ein Zuschlag von drei Prozent erhoben.

  • Bei einer jährlichen Kfz-Steuer von mehr als 1.000 Euro ist eine vierteiljährliche Abbuchung möglich. In diesem Fall kommt ein Aufschlag von sechs Prozent dazu.

  1. Für welche Fahrzeuge ist eine Befreiung oder eine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer möglich?

Was die Besteuerung angeht, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen mehreren Fahrzeugtypen. Je nachdem, zu welcher Gruppe ein Fahrzeug gehört, sind dann Vergünstigungen möglich.

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Elektroautos

Elektrofahrzeuge, die erstmals zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen werden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2020 zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet werden. Die Erstzulassung spielt bei diesen Fahrzeugen keine Rolle.

Die zehnjährige Steuerbefreiung bezieht sich auf die Erstzulassung bzw. Umrüstung. Bei einem Halterwechsel beginnt die Frist also nicht von vorne, sondern läuft weiter. Wer sich ein fünf Jahre altes Elektroauto kauft, profitiert somit noch fünf Jahre lang von der Steuerbefreiung. Sind die steuerfreien Jahre vorbei, wird eine um 50 Prozent ermäßigte Kfz-Steuer fällig.

Fahrzeuge mit Gas- oder Hybridantrieb

Bei Hybridfahrzeugen berücksichtigt die Kfz-Steuer nur den Verbrennungsmotor.

Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Erd- oder Autogas werden steuerlich genauso behandelt wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Allerdings profitieren Erdgasfahrzeuge vom niedrigen Steuersatz für Erdgas.

Er liegt bei 13,90 Euro pro MWh und bleibt in dieser Höhe bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Der Fahrzeughalter kann seine Ausgaben also über die Spritkosten senken.

Oldtimer

Für Fahrzeuge, die älter sind als 30 Jahre und ein H-Kennzeichen haben, gilt eine ermäßigte Kfz-Steuer. Sie wird als Pauschale erhoben und beträgt für Krafträder 46 Euro und für alle anderen Oldtimer 191 Euro pro Jahr.

Fahrzeughalter mit Schwerbehinderung

Ist der Fahrzeughalter schwerbehindert, kann er je nach Merkzeichen im Ausweis eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung beantragen.

Eine Vergünstigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent ist möglich, wenn der Fahrzeughalter gehbehindert ist, in seinem Ausweis also das Merkzeichen G steht. Gleichzeitig muss sich der Fahrzeughalter zugunsten der reduzierten Kfz-Steuer gegen eine kostenfreie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln entscheiden.

Hat der Fahrzeughalter die Merkmale H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis, muss er keine Kfz-Steuer für sein Fahrzeug bezahlen.

  1. Was ist, wenn der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer nicht bezahlt?

Im Zuge der Anmeldung überprüft die Zulassungsstelle, ob der Halter Kfz-Steuerschulden hat. Ist das der Fall, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Zulassung ist erst möglich, wenn der Halter den Rückstand ausgeglichen hat.

Die erste und alle weiteren Steuerzahlungen bucht der Zoll vom Konto ab. Kann die Lastschrift nicht eingelöst werden, weil das Konto nicht gedeckt ist, erhält der Halter eine Vollstreckungsankündigung. Daraufhin muss er die fällige Kfz-Steuer umgehend bezahlen. Tut er das nicht, wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt.

  1. Ist es möglich, die Kfz-Steuer in der Steuererklärung abzusetzen?

Arbeitnehmer, Rentner und alle anderen, die die Steuern für ein privates Fahrzeug bezahlen, können die Kfz-Steuer nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch dann nicht, wenn sie mit dem Fahrzeug zur Arbeit fahren. Denn diese Ausgaben sind bereits über die Fahrtpostenpauschale abgedeckt.

Anders sieht es aus, wenn der Halter selbstständig ist und das Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit nutzt. In diesem Fall gehört die Kfz-Steuer zu den Betriebsausgaben und kann abgesetzt werden.

Ob die Kosten in voller Höhe oder nur anteilig als Betriebsangaben angerechnet werden, hängt davon ab, ob das Fahrzeug ein reines Firmenfahrzeug ist oder ob es der Halter auch privat verwendet.

  1. Was wird aus der bereits bezahlten Kfz-Steuer, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird?

Die Kfz-Steuer wird immer im Voraus bezahlt. Meldet der Halter das Fahrzeug im Verlauf des Jahres ab, entsteht dadurch ein Guthaben.

Wie schon bei der Anmeldung informiert die Zulassungsstelle den Zoll auch über die Abmeldung. Daraufhin berechnet der Zoll die Kfz-Steuer exakt bis zum Tag der Abmeldung. Dieser Betrag wird von der bezahlten Kfz-Steuer abgezogen und das verbliebene Guthaben erstattet. Dabei erfolgt die Rückzahlung auf das Konto, von dem die Kfz-Steuer zuvor auch abgebucht wurde.

Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter einen Bescheid, der die Abmeldung des Fahrzeugs bestätigt und den Steuerbescheid aufhebt. Dieser ganze Vorgang dauert im Normalfall um die drei Wochen.

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