Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 2. Teil

Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 2. Teil

Während für E-Autos zunächst keine Kfz-Steuer anfällt, liegen Benziner im Mittelfeld und für Dieselfahrzeuge ist die Kfz-Steuer am höchsten. So weit, so gut. In der Praxis gestaltet sich die ganze Sache aber komplizierter. Denn das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde mehrfach geändert und umfasst nun verschiedene Steuertarife mit unterschiedlichen Stufen.

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Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen 2. Teil

In einem ausführlichen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema und klären, ob sich bei der Kfz-Steuer sparen lässt.

Dabei haben wir uns im 1. Teil angeschaut, wie du die Höhe der Kfz-Steuer für dein Fahrzeug herausfindest, wie du die Steuer bezahlst und was du tun kannst, um die Kfz-Steuer zu senken.

Hier ist der 2. Teil!:

Was gilt für Elektrofahrzeuge?

Bei Elektrofahrzeugen greifen verschiedene Regelungen. Hast du ein E-Auto erstmals ab dem 18. Mai 2011 zugelassen, ist das Auto maximal zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Allerdings gilt das bis höchstens zum 31. Dezember 2030.

Mitte 2016 trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität in Kraft, das diese Regelung auch auf umgerüstete Fahrzeuge ausdehnt. Deshalb fällt die Kfz-Steuer ebenfalls weg, wenn du ein Fahrzeug ab dem 18. Mai 2016 so umgerüstet hast, dass es emissionsfrei fährt.

Bis Ende 2025 muss die Steuerbefreiung abgeschlossen sein. Je früher du dein E-Auto neu anmeldest, desto länger kannst du die Kfz-Steuerbefreiung also nutzen. Danach bemisst sich die Höhe der Kfz-Steuer bei E-Autos nach der Gesamtmasse und ist um die Hälfte reduziert.

Aber: Für Hybrid-Fahrzeuge gilt die Steuerbefreiung nicht. Sie greift nur bei Fahrzeugen mit einem reinen Elektroantrieb.

Zur Befreiung von der Kfz-Steuer kommen Vorteile bei der Lohnsteuer dazu. So kannst du dein E-Auto beim Arbeitgeber aufladen, ohne dass auf den geldwerten Vorteil Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben fällig werden.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn du einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen kaufst oder least. Denn zwischen 2019 und 2030 fallen deutlich weniger Steuern für den geldwerten Vorteil an.

Dein Arbeitgeber kann den Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage halbieren, bei einem Fahrtenbuch werden entsprechend nur die halben Kosten angesetzt. Wurde dir ein E-Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß erstmals ab 2020 überlassen, werden pro Monat sogar nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises berücksichtigt.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer bei anderen Fahrzeugen?

Neben Pkws mit Benzinmotor, Dieselmotor oder Elektroantrieb gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Fahrzeuge. Für sie wird die Kfz-Steuer unterschiedlich festgesetzt. Die gesetzlichen Regelungen dazu enthalten die §§ 9 bis 10b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen 2. Teil (1)

Autogas- und Erdgas-Fahrzeuge

Bei Autos, die mit Autogas oder Erdgas fahren, ist die Kfz-Steuer nicht ermäßigt. Günstiger war nur der Kraftstoff.

Denn seit Ende 2018 war die Energiesteuer auf Autogas (LPG) reduziert. Seitdem stieg sie jedes Jahr um 20 Prozent, bis Ende 2023 dann der reguläre Steuersatz fällig wurde. Er liegt bei 22,09 Cent pro Liter Flüssiggas.

Bei Erdgas fiel der Steuervorteil Ende 2023 weg. Seitdem erhöht sich auch die Steuer auf Erdgas (CNG/LNG) jedes Jahr, bis sie 2027 den regulären Satz von 31,80 Euro pro Megawattstunde erreichen wird.

Oldtimer

Ist ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und befindet sich in einem weitgehend originalen und erhaltenswerten Zustand, kann es ein H-Kennzeichen bekommen. Als historisches Fahrzeug beträgt die Kfz-Steuer pauschal 191,73 Euro für Autos und 46,02 Euro für Motorräder.

Motorräder und Leichtfahrzeuge

Die Kfz-Steuer für Motorräder bemisst sich nach dem Hubraum. Leichtkrafträder bis maximal 125 Kubikzentimeter und elf Kilowatt sind steuerfrei. Bei größeren Maschinen werden pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum 1,84 Euro an Kfz-Steuer fällig.

Zu den Leichtfahrzeugen gehören unter anderem Quads und Trikes. Bei ihnen wird die Kfz-Steuer nach der Antriebsart, dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß berechnet.

Wohnmobile

Kann ein Fahrzeug zu Wohnzwecken genutzt werden, ist eine Zulassung als Wohnmobil möglich.

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit fest eingebauten Schlafplätzen, wobei das auch umgeklappte Sitze sein können, Stauraum, einer Sitzgelegenheit mit Tisch und einer Küche mit Kochstelle und Spüle ausgestattet ist.

Bei einem Wohnmobil ergibt sich die Höhe der Kfz-Steuer dann nach dem Fahrzeuggewicht und der Schadstoffklasse.

Anhänger

Bei zulassungspflichtigen Kfz-Anhängern hängt die Kfz-Steuer ausschließlich vom Gewicht ab. Dabei werden je 200 Kilogramm 7,46 Euro fällig, die Höchstgrenze liegt bei 373,24 Euro.

Hat der Anhänger ein grünes Kennzeichen, entfällt die Steuer.

Ein grünes Kennzeichen bekommst du für einen Anhänger zum Transport von Sportgeräten, also zum Beispiel für einen Boots-Anhänger oder einen Pferdetransporter, und für einen Anhänger hinter einer Zugmaschine, für die schon ein Anhängerzuschlag festgesetzt wurde.

Lastkraftwagen

Die Kfz-Steuer für Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Sie erhöht sich in 200-Kilogramm-Schritten. Weil der Tarif gewichtsmäßig gestaffelt ist, werden schwere Lkw höher besteuert. Die Schadstoff- und die Geräuschklasse fließen ebenfalls in die Steuerberechnung ein.

Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wurden zwischenzeitlich anders besteuert. Diese Fahrzeuge haben mehr Sitzfläche als Fläche für den Transport von Gütern und werden oft von Handwerksbetrieben, aber auch größeren Familien genutzt.

Weil die Regelung in der Praxis zu umständlich und fehleranfällig war, werden auch die leichten Nutzfahrzeuge wie Lkw seit 2021 wieder nach Gewicht besteuert. Dadurch ist die Kfz-Steuer in aller Regel günstiger.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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