Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 1. Teil

Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 1. Teil

Die Einkommensteuererklärung muss innerhalb bestimmter Fristen abgegeben werden. Ist der Steuerzahler zu spät dran, muss er mit Verspätungs- und Säumniszuschlägen, Zwangsgeldern und Zinsen rechnen. Allerdings ist nicht jeder dazu verpflichtet, überhaupt eine Steuererklärung abzugeben. In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, wer eine Einkommensteuererklärung machen muss, für wen sich eine freiwillige Abgabe lohnen kann und welche Abgabefristen im Jahr 2021 gelten.

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Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 1. Teil

Außerdem zeigen wir, welche Besonderheiten es für das Steuerjahr 2020 gibt und was der Steuerzahler tun kann, wenn die Zeit knapp wird:

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Bei einem Arbeitnehmer behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch ein und leitet sie jeden Monat ans Finanzamt weiter. Oft ist die Steuerschuld damit schon beglichen und der Arbeitnehmer muss sich keine Gedanken über die Steuererklärung machen.

Doch die Situation ändert sich, wenn zum Arbeitsentgelt weitere Einnahmen dazukommen.

So muss ein Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn

  • er oder sein Ehepartner ein Arbeitsentgelt oder eine Pension bezogen hat und einer der Eheleute nach der Steuerklasse IV mit Faktor, V oder VI besteuert wurde.

  • auf der Lohnsteuerkarte ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen ist. Der Pauschbetrag für Behinderte ist davon ausgenommen.

  • der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld bekommen hat und die Leistungen in dem Jahr höher waren als 410 Euro. Das betrifft aber nur Lohnersatzleistungen und nicht Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II.

  • der Arbeitnehmer jährliche Nebeneinkünfte über 410 Euro hatte, die bisher nicht versteuert sind. Bei den Nebeneinkünften kann es sich zum Beispiel um gelegentliche Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit handeln.

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sein Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Auf den Grundfreibetrag kommen wir später noch zu sprechen.

Außerdem ist eine Steuererklärung Pflicht, wenn Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus einer selbstständigen Tätigkeit vorliegen. Die Abgabefristen für Land- und Forstwirte sind allerdings etwas anders, denn sie orientieren sich am Erntejahr.

Sparer, die auf ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer bezahlen oder ausländische Einkünfte versteuern müssen, kommen ebenfalls nicht um eine Steuererklärung herum. Gleiches kann gelten, wenn auf Zinseinnahmen noch Abgeltungssteuer aussteht. Dabei zählen übrigens auch Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen gezahlt hat, zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Ein Beamter muss eine Steuererklärung einreichen, wenn die Versorgungspauschale, die sein Dienstherr für das Gehalt berücksichtigt hat, höher ausfällt als die Beiträge, die er tatsächlich an die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hat.

Dass eine Steuererklärung gemacht werden muss, bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass auf den Steuerzahler eine Nachzahlung zukommt. Vielmehr ist genauso möglich, dass das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern erstattet.

Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuerklärung abzugeben?

Pauschal lässt sich nicht sagen, wann sich eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung auszahlt. Wie so oft kommt es nämlich auf den Einzelfall an. Tatsächlich kann sich aber der Großteil aller Steuerzahler über eine Erstattung freuen.

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Hat der Steuerzahler zum Beispiel geheiratet, Nachwuchs bekommen oder wurden die Freibeträge für Alleinerziehende bisher nicht berücksichtigt, gibt es oft einen Teil der gezahlten Steuern zurück. Gleiches kann der Fall sein, wenn der Steuerzahler den Arbeitgeber gewechselt hat oder nicht das ganze Jahr über berufstätig war.

Auch Werbungskosten, die die Pauschale von 1.000 Euro übersteigen, können zu einer Steuererstattung führen. Dabei ist diese Marke schon dann überschritten, wenn der Fahrtweg zur Arbeit weiter ist als 15 Kilometer.

Hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen oder Aufwendungen für eine energetische Sanierung des Eigenheims können ebenso zur Folge haben, dass das Finanzamt Steuern erstattet.

Fast alle Steuerprogramme können berechnen, ob und in welcher Höhe eine Steuererstattung zu erwarten ist. Auch die kostenfreie Software der Finanzämter Elster gibt nach Eingabe der Daten eine Prognose ab.

Die Schätzungen von Steuerprogrammen sind zwar immer unverbindlich. Denn wenn das Finanzamt die Steuererklärung prüft und bearbeitet, kann es zu einem anderen Ergebnis kommen. Trotzdem vermitteln die Prognosen einen guten Eindruck. Außerdem liegen sie fast nie komplett daneben.

Welche Abgabefristen gelten für die Steuererklärung im Jahr 2021?

Gibt der Steuerzahler freiwillig eine Einkommensteuererklärung ab, kann er sich bis zu vier Jahre lang Zeit lassen. Die sogenannte Antragsveranlagung ist nämlich rückwirkend für vier Jahre möglich. Im Jahr 2021 kann der Steuerzahler somit Steuererklärungen abgeben, die bis zum Steuerjahr 2017 zurückreichen.

Ist der Steuerzahler zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, gelten andere Fristen. Viele haben an diesem Punkt vermutlich noch den 31. Mai als Stichtag im Kopf. Früher war es nämlich so, dass die Steuererklärung bis zu diesem Datum vorliegen musste. Ab dem Steuerjahr 2019 gilt aber eine verlängerte Frist. Seitdem ist der 31. Juli der Stichtag.

Gibt der Steuerzahler seine Erklärung im Jahr 2021 für das Steuerjahr 2020 ab, muss sie spätestens am 2. August 2021 beim Finanzamt angekommen sein. Das liegt daran, dass der 31. Juli im Jahr 2021 auf einen Samstag fällt. Die Abgabefrist verschiebt sich deshalb auf den folgenden Montag.

Noch mehr Zeit bleibt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein an der Steuererklärung beteiligt ist. Dann verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar, in Schaltjahren auf den 29. Februar des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 muss dem Finanzamt folglich spätestens am 28. Februar 2022 vorliegen.

Für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 gibt es eine Sonderregelung, die mit der Corona-Krise zusammenhängt. Zunächst einmalig hat der Gesetzgeber die Abgabefrist bis zum 31. August 2021 verlängert, wenn die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.

Davon ausgenommen ist aber die sogenannte Vorweganforderung. Fordert das Finanzamt eine Steuer-Vorauszahlung für das kommende Jahr, ist die in dem Schreiben genannte Frist maßgeblich. Eine Verlängerung gibt es dafür nicht.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

2 Gedanken zu „Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 1. Teil“

  1. Ich helfe gerade meiner Mutter mit ihrer Steuererklärung für ihren Onlineshop und bin froh, dass uns doch noch etwas Zeit bleibt. Klar, es wird jetzt nicht auf die lange Bank geschoben, aber so haben wir wenigstens genügend Zeit alle steuerrelevanten Rechnungen zusammenzutragen (und zu finden 🙂 )…

  2. Guten Abend.
    Unser Kleingewerbe wurde im März 21 gegründet. Bis wann haben wir Zeit eine Steuererklärung für das Jahr 21 einzureichen? Wir machen die Erklärung selber.
    Vielen lieben Dank.
    MfG

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