Infos und Tipps zum Steuerberater

Infos und Tipps zum Steuerberater

Einige müssen ihre Steuererklärung abgeben, andere können dies auf freiwilliger Basis tun. Insgesamt lohnt es sich jedoch in den meisten Fällen, eine Steuererklärung einzureichen, denn oft kann sich der Steuerzahler über eine Steuerrückerstattung freuen.

Infos und Tipps zum Steuerberater

Nun ist das deutsche Steuerrecht aber ziemlich kompliziert und zudem gibt es ständig kleinere und größere Änderungen. So mancher Durchschnitts-Steuerzahler traut sich deshalb nicht so richtig an das Thema heran, ein anderer empfindet die jährliche Steuererklärung als sehr lästige Pflichtübung.

Wieder ein anderer ist unsicher, wie er die Formulare ausfüllen soll, welche Ausgaben er überhaupt absetzen kann und welche Belege er eigentlich braucht.

Hilfe in all diesen Fällen verspricht der Steuerberater. Als Profi in Sachen Steuern gehört es zu seinem Job, in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und die Steuererklärung für seinen Mandanten zu erstellen.

Doch wie findet der Steuerzahler den richtigen Steuerberater? Und mit welchen Kosten muss er rechnen?

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos und Tipps zum Steuerberater zusammen:

Wie findet der Steuerzahler den richtigen Steuerberater?

In Deutschland sind gut 90.000 Steuerberater tätig. Die Suche nach dem richtigen Steuerberater kann sich allein schon wegen der großen Anzahl schwierig gestalten. Hinzu kommt, dass der Durchschnitts-Steuerzahler meist kaum abschätzen kann, wie gut ein Steuerberater seinen Job macht.

Die Steuererklärung von einem Arbeitnehmer, bei dem es neben dem Einkommen und den üblichen Ausgaben keine wirklichen Besonderheiten gibt, gehört zum Standard für jeden Steuerberater.

Etwas anspruchsvoller wird es, wenn der Steuerzahler nicht als angestellter Arbeitnehmer tätig ist oder wenn sich die Ausgangssituation bei ihm komplexer gestaltet. In diesem Fall sollte er nach einem Steuerberater Ausschau halten, der sich in der Branche oder mit den jeweiligen Sachverhalten auskennt.

So gibt es Steuerberater, die sich auf die Beratung von beispielsweise Handwerkern, Freiberuflern, Vereinen oder GmbHs spezialisiert haben.

Eine echte Spezialisierung auf ein Fachgebiet, wie sie etwa bei Rechtsanwälten oder Ärzten üblich ist, existiert bei den Steuerberatern allerdings nicht. Bei seiner Suche nach einem Steuerberater kann der Steuerzahler einen Blick in die Gelben Seiten werfen oder sich im Bekanntenkreis umhören.

Vielleicht kann er hier eine Empfehlung erhalten.

Die Bundessteuerberaterkammer stellt auf ihrer Internetseite eine Suchmaschine zur Verfügung, die Steuerberater sortiert nach Postleitzahl und unter Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien auflistet.

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Wie teuer ist die Hilfe vom Steuerberater?

Die Gebühren, die der Steuerberater in Rechnung stellt, ergeben sich aus der Vergütungsordnung für Steuerberater. Die Verordnung legt allerdings nur den Rahmen fest und innerhalb dieses Rahmens hat der Steuerberater einen gewissen Spielraum.

Maßgeblich für die Kosten sind zum einen die Art der Tätigkeit und zum anderen der Gegenstandswert. Auf Basis dieser beiden Daten wird aus der entsprechenden Tabelle die Höhe der vollen Gebühr abgelesen.

Anschließend wird dieser Gebühr mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich dann, wie hoch die Rechnung des Steuerberaters ausfällt.

Beispiel: Der Steuerberater erstellt die Einkommenssteuererklärung für seinen Mandanten. Der Gegenstandwert (in diesem Fall sind dies die Einkünfte, die der Mandant erzielt hat) beläuft sich auf 35.000 Euro.

Gemäß Tabelle beträgt die volle Gebühr hierbei 872 Euro. Je nach Aufwand kann der Steuerberater nun zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr in Rechnung stellen.

Die Kosten für das Erstellen der Einkommenssteuererklärung können sich somit zwischen 87,20 Euro und 523,20 Euro bewegen. Im Normalfall wird der Steuerberater die Mittelgebühr ansetzen.

Da sie bei 0,35/10 liegt, muss der Mandant damit rechnen, dass ihm der Steuerberater eine Rechnung über 305,20 Euro ausstellt.

Die Vergütungsverordnung für Steuerberater kann unter https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stbgebv/gesamt.pdf abgerufen werden. Die Kosten für die Steuerberatung wiederum sind in aller Regel als Werbungskosten oder Betriebskosten von der Steuer absetzbar.

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Was ist, wenn der Mandant mit der Arbeit des Steuerberaters unzufrieden ist?

Natürlich kann es passieren, dass der Mandant mit der Arbeit seines Steuerberaters nicht zufrieden ist. Denkbar ist auch, dass ihm die Rechnung zu hoch erscheint. Generell gilt, dass der Mandant den Rechnungsbetrag nicht einfach mindern kann.

Dies liegt daran, dass zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater ein Vertrag mit einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung als Vertragsgegenstand gemäß § 675 BGB zustande kommt.

Deshalb schuldet der Steuerberater dem Mandanten nur das Erbringen der Tätigkeit, nicht aber ihren Erfolg. Zunächst einmal sollte der Mandant deshalb prüfen, ob die Rechnung gerechtfertigt ist.

Hat der Steuerberater für die erbrachten Leistungen den Rahmen eingehalten, den die Vergütungsverordnung vorgibt, wird der Mandant die Rechnung bezahlen müssen.

Hat der Steuerberater aber bei der Steuererklärung oder generell im Rahmen seiner Tätigkeit einen Fehler gemacht, durch den dem Mandanten nachweislich ein Schaden entstanden ist, kann der Mandant unter Umständen Schadensersatz vom Steuerberater verlangen.

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Hat der Mandant den Eindruck, dass der Steuerberater nicht richtig arbeitet, kann er sich bei der Steuerberaterkammer beschweren.

Die Kammer prüft daraufhin, ob der Steuerberater gegen berufliche Pflichten verstößt. Fühlt sich der Mandant bei seinem Steuerberater nicht gut aufgehoben, wird ihm unterm Strich aber meist nichts anderes übrig bleiben, als den Steuerberater zu wechseln.

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Gibt es Alternativen zum Steuerberater?

Ein Steuerzahler, der nicht selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann in einem Lohnsteuerhilfeverein eine gute Alternative zum Steuerberater finden.

Ist der Steuerzahler also Arbeitnehmer, Beamter, Azubi, Student, Rentner oder bezieht er Sozialleistungen, kann er Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden.

Für die Mitgliedschaft werden eine geringe Aufnahmegebühr und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Einkommenshöhe richtet, fällig. Der Lohnsteuerhilfeverein gibt dann Tipps in steuerrechtlichen Fragen, hilft bei der Steuererklärung und kümmert sich um Einspruchs- und sogar Klageverfahren.

Erzielt der Steuerzahler nur ein Arbeitseinkommen und hat er neben den Werbungskosten nur die anderen üblichen Ausgaben, kann er seine Steuererklärung aber auch selbst erstellen.

Dies ist gar nicht so schwer, wie viele denken, zudem gibt es wirklich gute und hilfreiche Steuersoftware in großer Auswahl.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen sich selbst um ihre Steuersachen kümmern oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf sie nicht beraten.

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Infos & Tipps Ergänzung:

Welche Kriterien helfen bei der Auswahl?

Ein guter Steuerberater passt fachlich und organisatorisch zu deiner Situation.

Achte besonders auf:

  • Qualifikation & Erfahrung: Zugelassener Steuerberater (Mitglied der Steuerberaterkammer), Berufserfahrung in deinem Segment (Arbeitnehmer, Vermietung, Kapitalerträge, Freiberufler, Gewerbetreibende, GmbH).
  • Branchenspezialisierung: Handwerk, E-Commerce, Heilberufe, Kreativwirtschaft – Branchenkenntnis spart Rückfragen und reduziert Fehler.
  • Digitale Arbeitsweise: DATEV-Unternehmen online, Beleg-Apps, sichere Mandantenportale, strukturierte Checklisten. Wer digital denkt, liefert schneller und transparenter.
  • Kapazitäten & Erreichbarkeit: Klare SLAs (Rückmeldezeiten), feste Ansprechpartner (Berater, Sachbearbeitung).
  • Transparente Honorargestaltung: Offenes Gespräch zu StBVV, möglichem Pauschalhonorar und Nebenkosten (Auslagen, Porto/Telekommunikation).
  • Soft-Facts: Chemie, Verständlichkeit, didaktisches Erklären komplexer Sachverhalte. Du solltest dich gut aufgehoben fühlen.

Tipp: Zwei kurze Kennenlerngespräche mit unterschiedlichen Kanzleien liefern oft mehr Klarheit als lange Recherchen.

Wie läuft das Erstgespräch ab – und welche Fragen stellst du?

Ein strukturiertes Erstgespräch spart allen Seiten Zeit.

Gute Leitfragen:

  • Leistungspaket: Welche Aufgaben übernimmt die Kanzlei konkret (z. B. Einkommensteuer, EÜR, Bilanz, Umsatzsteuer, Lohn, Betriebsprüfung, Einspruch)?
  • Zusammenarbeit & Tools: Wie werden Belege übergeben (App, Upload, E-Mail ist tabu), welche Sicherheitsstandards gelten?
  • Fristenmanagement: Wie stellt die Kanzlei sicher, dass Abgabefristen und Vorauszahlungen eingehalten werden?
  • Honorarrahmen: Welche Gebührentatbestände sind relevant, wann Gegenstandswert vs. Zeitgebühr, gibt es Pauschalen?
  • Vertretung: Erteilt die Kanzlei eine Vollmacht beim Finanzamt, übernimmt sie den Schriftverkehr?

Honorar verstehen: StBVV in der Praxis – was bedeutet das für dich?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt Gebührentatbestände und Spannen vor.

In der Praxis ergeben sich die Kosten aus:

  • Tätigkeit + Gegenstandswert (z. B. Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. Anlagen; bei Unternehmen oft Buchführung/Jahresabschluss).
  • Gebührenspanne je nach Schwierigkeit, Umfang und Zeitaufwand (der Berater wählt innerhalb der Spanne).
  • Zeitgebühr bei individuell beratungsintensiven Themen möglich.
  • Pauschalhonorar: Für klar umrissene Leistungen mit definiertem Umfang gängig – schafft Planungssicherheit.
  • Nebenkosten: Auslagen, Reisekosten, Post/Telekommunikation, Umsatzsteuer.

Praxis-Tipp: Bitte um einen schriftlichen Leistungs- und Honorarrahmen (Mandatsvereinbarung) und dokumentiere, welche Unterlagen in welcher Qualität beizubringen sind. Das reduziert Nachträge.

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Fristen, Vollmacht, Einspruch – was passiert „mit Berater“?

  • Abgabefristen: Ohne Berater gilt regulär der 31. Juli des Folgejahres. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. (Sonder- und Übergangsregelungen möglich; Kanzlei klärt das fristgerecht.)
  • Vollmacht: Mit Vollmacht zur Vertretung kommuniziert die Kanzlei direkt mit dem Finanzamt, beantragt Fristverlängerungen und reicht Unterlagen elektronisch ein.
  • Steuerbescheid prüfen: Nach dem Bescheid folgt die Prüfung auf Rechen- und Rechtsfehler. Einspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe. Ein qualifizierter Einspruch kann viel Geld retten.

Merke: Gute Kanzleien tracken Fristen systematisch – frag aktiv nach dem Fristenkalender.

Qualität & Sicherheit: Darauf kannst du bestehen

  • Verschwiegenheit: Steuerberater unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.
  • Berufshaftpflicht: Pflichtversicherung für Vermögensschäden – frage nach Deckungssumme und Geltungsbereich.
  • Datenschutz: DSGVO-konforme Verarbeitung, Verschlüsselung beim Datenaustausch, klar geregelte Aufbewahrungs- und Löschkonzepte.
  • Vier-Augen-Prinzip: Bei Abschlüssen und kritischen Erklärungen sinnvoll.

Digitale Zusammenarbeit – so wird es effizient (und günstiger)

  • Belegorganisation: Laufend scannen/abfotografieren, OCR-fähig, eindeutige Dateinamen (JJJJ-MM-TT_Kategorie_Kurztext_Brutto.pdf).
  • Tools & Schnittstellen: DATEV-Unternehmen online, Kassen-/Shop-Schnittstellen, Banking-Feeds, Reisekosten-Apps.
  • ELSTER: Elektronische Übermittlung, Empfang von Bescheiden und Nachfragen.
  • Standardroutinen: Monatliche Upload-Slots, Ampellisten für fehlende Belege, kurze Review-Calls statt langer Mails.

Effekt: Saubere Daten rein → weniger Rückfragen → niedrigere Gebühren innerhalb der StBVV-Spanne.

Lohnsteuerhilfeverein, Buchhaltung & Co. – klare Grenzen

  • Lohnsteuerhilfeverein (LStHV): Gute Alternative für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende – jedoch keine Beratung für Selbständige, Gewerbetreibende oder Vermietung in größerem Umfang. Leistungsrahmen durch das Steuerberatungsgesetz begrenzt.
  • Buchhaltungsservice: Darf keine Steuerberatung. Rein vor- oder nachbereitende Tätigkeiten (z. B. Sortieren). Buchführung i. d. R. dem Steuerberater vorbehalten.
  • Wirtschaftsprüfer: Fokus auf Prüfung; viele sind auch als Steuerberater zugelassen – bei Kapitalgesellschaften relevant.
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Steuerbescheid: typische Fehler, die sich lohnen zu prüfen

  • Sonderausgaben/Werbungskosten nicht oder zu niedrig berücksichtigt (z. B. Steuerberatungskosten, Fortbildung, Arbeitszimmer).
  • Außergewöhnliche Belastungen unvollständig.
  • Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienstleistungen falsch angesetzt.
  • Kinderfreibeträge/Entlastungsbetrag nicht korrekt übernommen.

Handlungsroutine: Differenzen markieren → Einspruch begründen → fehlende Belege nachreichen → ggf. Ruhen des Verfahrens beantragen, wenn Rechtsprechung abgewartet wird.

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Checkliste: Diese Unterlagen beschleunigen deine Erklärung

Arbeitnehmer

  • Lohnsteuerbescheinigung, Steuer-Identifikationsnummer
  • Werbungskosten: Fahrten, Homeoffice/Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildung
  • Versicherungen: Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Rente
  • Handwerker/haushaltsnahe Dienste (Rechnungen + unbarer Zahlungsnachweis)
  • Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Pflege

Vermietung & Kapital

  • Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Zins- und Tilgungspläne, AfA-Nachweise
  • Steuerbescheinigungen Banken, Verlusttöpfe

Selbständige/Freiberufler/Gewerbe

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz inkl. Anlagen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, ZM, Fahrtenbuch, Anlagevermögen
  • Verträge, Subunternehmer, branchenspezifische Nachweise

Kosten absetzen: Wo trägst du Steuerberaterkosten ein?

  • Arbeitnehmer: Als Werbungskosten in der Anlage N (z. B. Anteil für die Einkommensteuererklärung).
  • Selbständige / Unternehmen: Als Betriebsausgaben (Finanzbuchführung, Lohn, Jahresabschluss, betrieblicher Anteil an der ESt-Erklärung).
  • Aufteilung: Private und betriebliche Anteile werden sachgerecht getrennt (der Berater hilft bei der Aufteilung).

Mini-Vorlage: Anfrage an eine Kanzlei

Betreff: Anfrage – Erstellung Einkommensteuererklärung [Jahr] / digitale Zusammenarbeit

Hallo [Name],
kurz zu mir: [Arbeitnehmer/Freiberufler/Unternehmen, Branche].

Ich suche Unterstützung bei [ESt, EÜR/Bilanz, USt, Lohn].

Fragen:

  1. Erfahrung in [Branche/Fallkonstellation]?
  2. Zusammenarbeit digital (DATEV, Beleg-App, Portal)?
  3. Leistungsumfang & Honorarmodell nach StBVV / ggf. Pauschale?
  4. Fristen & Prozess (Erstgespräch, Unterlagen, Vollmacht)?
  5. Fester Ansprechpartner?

Anbei/Geplant: Unterlagenliste, Zeitplan, Umfang.

Viele Grüße

[Name, Kontakte]

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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