Sonderausgaben Studium

Sonderausgaben Studium

Wie bei vielen Dingen, rund um die Sonderausgaben und die Steuererklärung, ist es auch beim Studium komplizierter geworden, wenn es um die Absetzbarkeit der Kosten geht. So gilt grundsätzlich, dass man Studienkosten bis zu einem Höchstbetrag von 4000,- Euro pro Jahr ansetzen kann. Allerdings hat die ganze „Absetzbarkeit“ einen ganz großen Haken! Zuerst einmal gilt dieser Freibetrag nur für Personen die sich im so genannten Erststudium befinden. Dazu gehört man, wenn man direkt nach dem Abi bzw. dem Fachabi, mit seinem Studium beginnt.

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Menschen die vorher noch eine andere Ausbildung machen, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt hier mal einen Strich durch die Rechnung macht. Allerdings bestehen grundsätzlich gute Chancen, dass man sich auf gerichtlichem Wege die Höchstbeträge für diese Sonderausgaben holt, auch wenn längst nicht alle „Gerichte“ diese Meinung teilen.

Natürlich mag man in solchen Fällen darüber streiten, ob eine vorherige Ausbildung auch schon als „geförderte“ Ausbildung anerkannt werden kann oder nicht. Schwieriger ist es da schon, wenn Menschen eine Ausbildung und ein Studium gleichzeitig absolvieren.

Hier ist man sich aber auch bei den Gerichten weitestgehend einig, dass solche Ausgaben abgesetzt werden können, wenn das Studium zur „Ausbildung“ passt. Wer schon einige Jahre in einem Beruf gearbeitet hat und sich in dem gleichen Beruf noch ein Studium ermöglichen möchte, sollte sich hier sehr genau informieren. Hier kommen ja regelmäßig die „Werbungskosten“ zum Einsatz, die jedoch auch nach gerichtlicher Meinung, nicht immer gerechtfertigt werden.

Obwohl es insgesamt eine gute Tendenz dazu gibt, dass ein Studium als Sonderausgabe anerkannt wird und auch steuerlich geltend gemacht werden kann, sollte man damit rechnen, dass es nicht immer gelingt. Wer sich im Einzelfall mit den jeweiligen Finanzämtern vor einem Gericht duellieren möchte, sollte sehr genau darüber nachdenken, ob sich der Aufstand wegen ein paar Euro wirklich lohnt.

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