Sonderausgaben Berufsausbildung
Nach aktuellen Regelungen im deutschen Steuerrecht, darf das Finanzamt keine „Unterschiede“ beim ansetzen der Sonderausgaben für eine Berufsausbildung machen, die in „akademische“ und „nicht akademische“ Ausbildung unterscheidet. Trotzdem gibt es aber auch bei einer Berufsausbildung ein „Abzugsverbot“, wenn man seine erste „Berufsausbildung“ noch nicht abgeschlossen hat.
Im Detail heißt dass, erst wer seine „Erstausbildung“ abgeschlossen hat, kann seine weiteren „Aus- und Weiterbildungen“ bei den Werbungskosten geltend machen. Wer z.B. sein „Erststudium“ abbricht und dann ein weiteres beginnt, damit er die Kosten bei den „unbeschränkten“ Werbungskosten ansetzen kann, wird beim Finanzamt auf Granit beißen.
Die einzige Ausnahme dazu sind im weiteren Sinne „duale“ Ausbildungen. Also, wer einen „Ausbildungsvertrag“ mit seinem Chef hat und die Voraussetzung dafür ist, dass parallel dazu ein Studium absolviert wird, kann seine „Studienkosten“ auch voll als „Werbungskosten“ ansetzen. Natürlich kann man in der Regel nicht davon ausgehen, dass ein Student, so viele Steuern zahlen muss, dass sich auch wirklich alle „Studiengebühren“ vom Finanzamt zurückholen ließen. Aber auch bei Auszubildenden, wird das sicher nicht vorkommen.
Ausbildung und Absetzmöglichkeiten
Trotzdem lässt sich auch bei einer Erstausbildung der eine oder andere Euro sparen und man kann mit etwas Hilfe auch schon mal für spätere „Steuererklärungen“ üben. Schließlich möchte man ein „steigendes“ Einkommen, nach der Ausbildung, erreichen und das möchte man sicher nicht in gleichem Maße an das jeweilige Finanzamt weiter leiten.
Sicher sind die „Einzelfälle“ sehr unterschiedlich und für den einen oder anderen, werden sich sicher auch noch weitere „Absetzmöglichkeiten“ ergeben. Dazu sollte man sich aber unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, weil es kaum möglich ist solche individuellen Informationen immer und sicher selbst zusammen zu stellen. Das einzige was man dabei aber noch mal beachten sollte, ist schlicht die Tatsache, dass die „eingezahlten“ Steuern höher sein sollten, als die gesamten Kosten die man hat. Nur dann lohnt sich auch ein Steuerberater wirklich. Sie möchten sich noch auf einen Ausbildungsplatz bewerben? Tipps und Musterbewerbungen, finden Sie hier auf https://www.mustertexte-musterbewerbung.de
Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:
- Tipps – Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
- Schwarzgeldkonto – so vermeiden Erben Strafen
- Wie ist das Finanzamt aufgebaut und organisiert?
- Die Berichtigung einer Umsatzsteuervoranmeldung
- Die wichtigsten Fragen zum Alterseinkünftegesetz
- Die wichtigsten Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 2. Teil - 18. März 2025
- Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 1. Teil - 19. Februar 2025
- Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener nutzen - 3. Januar 2025