Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Mit dem Ende des Arbeitslebens gehören auch die alljährlichen Steuererklärungen der Vergangenheit an. Das denken oder hoffen viele Rentner. Doch tatsächlich kann es durchaus sein, dass auch im Rentenalter noch Steuern bezahlt werden müssen.

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Das Berufsleben ist abgeschlossen und der wohlverdiente Ruhestand kann endlich angetreten werden. Und mit dem Bezug der Altersrente ist auch das Thema Steuererklärung vom Tisch. Davon gehen jedenfalls viele Rentner aus. Allerdings sieht die Realität manchmal anders aus.

Denn dass die Rente an die Stelle des Arbeitseinkommens tritt, heißt noch lange nicht, dass keine Steuern mehr fällig werden können. Nur: Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Diese Frage beantwortet der folgende Beitrag:

 

Was ist der Rentenfreibetrag?

Seit 2005 gilt in Deutschland das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Demnach werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung wird auch als Rentensteuer bezeichnet.

In welchem Umfang die Rente steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ab welchem Jahr die Rente bezogen wird. Ist der Rentner 2005 oder früher in Rente gegangen, sind 50 Prozent seiner Rente steuerpflichtig. Die übrigen 50 Prozent bleiben steuerfrei. Mit jedem Folgejahr erhöht sich der steuerpflichtige Anteil um 2 Prozent.

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2006 sind somit 52 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ist der Rentner 2010 in Rente gegangen, muss er 60 Prozent seiner Rente versteuern. Geht der Rentner 2016 in Rente, unterliegen 72 Prozent seiner Rente der Steuerpflicht. Durch die kontinuierliche Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils werden alle, die ab 2040 in Rente gehen, ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Rentner, die jetzt schon ihre Rente beziehen oder in naher Zukunft in Rente gehen werden, müssen ihre Rente also nicht in vollem Umfang versteuern. Und der Anteil der Rente, der nicht steuerpflichtig ist, wird als Rentenfreibetrag bezeichnet. Bezieht der Rentner seit 2016 seine Rente, beläuft sich der Rentenfreibetrag immerhin auf 28 Prozent. Nur die übrigen 72 Prozent müssen versteuert werden.

Übrigens: Der Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang erhalten. Denn maßgeblich für den Rentenfreibetrag ist immer nur das Jahr des Renteneintritts.

 

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Der Rentner muss dann Steuern zahlen, wenn sein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Höhe des Grundfreibetrags wird vom Gesetzgeber festgelegt. Im Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für Verheiratete.

Sind die Einkünfte des Rentners niedriger als der Grundfreibetrag, muss er keine Steuern bezahlen. Denn alle Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags bleiben steuerfrei. Sind die Einkünfte des Rentners jedoch höher als der Grundfreibetrag, muss er eine Steuererklärung abgeben und unter Umständen Steuern bezahlen.

Aber: An dieser Stelle spielt der Rentenfreibetrag eine Rolle. Maßgeblich für die Einkommenshöhe ist nämlich nicht die ganze Rente, sondern nur der steuerpflichtige Anteil davon. Ist der Rentner beispielsweise 2016 in Rente gegangen und beläuft sich seine Rente auf 1.000 Euro im Monat, beträgt sein Jahreseinkommen eigentlich 12.000 Euro.

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Weil aber bei einem Renteneintritt im Jahr 2016 ein Rentenfreibetrag von 28 Prozent gegeben ist, sind nur 72 Prozent der Rente und somit 720 Euro im Monat steuerpflichtig. Das Finanzamt berücksichtigt somit nur 8.640 Euro als Jahreseinkommen. Gleichzeitig liegt der Rentner damit knapp unter dem Grundfreibetrag. Hat er neben der Rente keine weiteren Einnahmen, muss er deshalb keine Steuern bezahlen.

Andersherum werden aber zusätzliche Einkünfte als Einkommen angerechnet. Bei diesen Einkünften kann es sich um Arbeitsentgelte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, private Zusatzrenten, Riester-Renten, Einnahmen aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Kapitaleinnahmen handeln. Wie solche Einnahmen steuerlich behandelt werden, richtet sich nach der Einkunftsart.

 

Welche Sätze werden bei der Rentenbesteuerung angewendet?

Die Einkommensteuer berechnet sich nach dem progressiven Steuersatz. Das bedeutet: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz, der angewendet wird. Dabei gestalten sich die Steuersätze für alleinstehende Rentner wie folgt:

Höhe des Jahreseinkommens Einkommensteuersatz
bis 8.652 Euro 0, da Grundfreibeitrag
8.653 Euro bis 13.469 Euro 1 bis 7,2 %
13.470 Euro bis 52.881 Euro 7,2 bis 26,5 %
52.882 Euro bis 250.730 Euro 26,5 bis 38,7 %
ab 250.731 Euro 45 %

 

Ist der Rentner verheiratet und wird er zusammen mit seinem Ehepartner veranlagt, bleibt der Steuersatz bis zur doppelten Einkommenshöhe gleich. Zur Einkommensteuer kommen aber noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer dazu.

 

Dazu ein Beispiel:

Ein verheirateter Rentner bezieht eine monatliche Rente von 1.400 Euro. Sein Jahreseinkommen liegt demnach bei 16.800 Euro. Weil der Rentner aber 2010 in Rente gegangen ist, muss er nur 60 Prozent seiner Rente versteuern. Daraus ergibt sich ein steuerpflichtiges Einkommen von 10.080 Euro. Neben der Rente des Ehemannes hat das Rentnerehepaar keine weiteren Einnahmen. Da es deshalb unter dem Grundfreibetrag von 17.304 Euro bleibt, muss es keine Steuern bezahlen.

Stirbt nun aber die Ehefrau, liegt der Rentner mit seinem Jahreseinkommen von 10.080 Euro über dem Grundfreibetrag. Für die 1.428 Euro, die den Grundfreibetrag von 8.652 Euro als Alleinstehender übersteigen, muss er deshalb Steuern bezahlen. Allerdings ist das erst ab dem zweiten Todesjahr der Ehefrau der Fall. Denn im Todesjahr und dem Jahr danach wird dem Rentner noch der doppelte Grundfreibetrag für Ehepaare gewährt.

 

Kann eine Rentenerhöhung zur Steuerpflicht führen?

Alljährlich zum 1. Juli passt der Gesetzgeber die Renten an. 2016 durften sich Rentner dabei über eine Erhöhung um rund 5 Prozent und damit über die höchste Rentenpassung seit mehr als zwei Jahrzehnten freuen. Doch ein deutliches Plus im Geldbeutel des Rentners kann auch seine Schattenseiten haben.

Denn wenn das Einkommen infolge der Rentenerhöhung künftig den Grundfreibetrag übersteigt, muss der Rentner eine Steuererklärung abgeben. Ob er tatsächlich Steuern bezahlen muss, steht jedoch wieder auf einem anderen Blatt. Denn wie jeder Steuerpflichtige kann auch der Rentner in seiner Steuererklärung einige Kostenfaktoren geltend machen.

 

Welche Steuervorteile können Rentner nutzen?

Auch Rentner können Pauschbeträge nutzen und Ausgaben absetzen, um auf diese Weise ihre Steuerlast zu senken. Die wichtigsten Faktoren für Rentner sind dabei folgende:

  • Altersentlastungsbetrag: Ist der Rentner älter als 64 Jahre, kann er sein steuerpflichtiges Einkommen durch den Altersentlastungsbetrag senken. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt davon ab, in welchem Jahr der Rentner seinen 64. Geburtstag gefeiert hat. Die Tabelle mit den Zahlen enthält § 24a des Einkommensteuergesetzes.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Hierzu gehören beispielsweise Arztrechnungen, Ausgaben für Medikamente oder Krankheits-, Pflege- und Beerdigungskosten.
  • Sonderausgaben: Darunter fallen unter anderem Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung, Kosten für eine private Haftpflichtersicherung und Spenden.
  • Werbungskosten: Beiträge an Gewerkschaften und Berufsverbände oder die Kosten für eine Versicherungs- oder Rentenberatung sind Beispiele für absetzbare Werbungskosten.
  • Behinderten-Pauschbetrag: Wurde beim Rentner ein Grad der Behinderung festgestellt, wird ein Pauschbetrag angerechnet. Wie hoch dieser ist, hängt vom Grad der Behinderung ab.
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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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