Sonderausgaben Ausbildung
Rund um eine Ausbildung kann es viele verschiedene Sonderausgaben geben. Macht man z.B. eine betriebliche Ausbildung bei der man auch ein Ausbildungsgehalt bezieht, zahlt man zumindest „theoretisch“ auch gewisse Steuern. Aber auch wenn man noch zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt ein Einkommen hat, ist entsprechend eine Steuererklärung fällig. Wenn man von diesem Einkommen aber auch noch vielfältige Literatur und sonstige „Lehrbücher“ bezahlen muss, kann man diese auch als Sonderausgaben ansetzen.
Natürlich gibt es zu den Sonderausgaben immer auch noch andere Freibeträge, wie den Grundfreibetrag, den die wenigsten Azubis überhaupt erreichen bzw. überschreiten.
Trotzdem kann es sich immer mal wieder lohnen genau nachzurechnen, ob man nicht doch, die paar Euro Steuern sparen kann, wenn man sie denn zahlen muss. Besonders wenn man sich an seine erste Ausbildung macht, gibt es doch gute Chancen, dass das Finanzamt viele Kosten auch als Sonderausgaben anerkennt. Woran man aber vor allem bei „Zusatzausbildungen“ bzw. Weiterbildungen immer denken sollte, ist schlicht die Tatsache, dass es sich hier wesentlich häufiger lohnen dürfte, diese auch als „Werbungskosten“ anzusetzen.
Die Ausbildungskosten
Bei einer beruflichen Ausbildung, kann man insgesamt bis zu 4000,- Euro pro Jahr für seine Ausbildungskosten ansetzen. Fahrtkosten und „auswärtige“ Unterkünfte können aber auch gesondert und über diesem Betrag geltend gemacht werden.
Im weiteren Sinne gilt, dass man bei Fahrtkosten eine Pauschale von ca. 0,3 Euro/Kilometer bekommt. Sind die tatsächlichen Kosten höher, muss man dies aber sehr detailliert nachweisen, wenn sei anerkannt werden sollen. Bei der „Art“ der Ausbildung gibt es keine eigentlichen Beschränkungen.
So kann es ein handwerklicher oder ein kaufmännischer Beruf oder auch ein Studium sein, dass als Ausbildung mit abzugsfähigen Sonderausgaben anerkannt wird. Es gibt jedoch nicht viele Menschen, die es schaffen, schon in einer Erstausbildung so viel Geld zu verdienen, dass sie diese Freibeträge bzw. Absetzbarkeiten auch wirklich nutzen können.
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