Kindergeld Sonderausgaben

Kindergeld Sonderausgaben

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, sind steuerliche Förderungen für Eltern und junge Menschen, die man nicht „zwangsläufig“ als Sonderausgaben bezeichnen kann. Wer z.B. in einer Ausbildung ist, kann trotzdem noch Kindergeld beziehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass das „Kind“ selbst nicht mehr als 7680,- Euro netto im Jahr verdient. Also erst nach dem berufliche Werbungskosten und die „Sozialversicherungsbeiträge“ abgezogen wurden, darf nicht mehr als diese Summe bleiben, damit man als Azubi auch weiterhin sein Kindergeld bekommen kann. Etwas schwieriger kann es da wenn es um die Kinderfreibeträge geht.

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So können Eltern den Kinderfreibetrag bekommen, bis das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat. Abgeschlossen heißt normalerweise, wenn die Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung veröffentlicht worden sind. Allerdings kann es hier auch mal eine „Ausnahme“ geben.

So haben Gerichte geurteilt, dass ein Vater keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat, wenn seine Tochter einen Job annimmt aber die Prüfungsergebnisse noch nicht veröffentlicht wurden. Also auch wenn ein Prüfungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen ist, kann es sein, dass man Eltern den Kinderfreibetrag nicht mehr gewährt, wenn diese einen Job annehmen und für sich selbst sorgen. Bei Schülern bzw. Minderjährigen ist es die Regel, dass das Kindergeld fließt, egal wie viel das Kind ggf. mit einer Ausbildung bzw. einem Job verdient.

 

Grenzbeträge

Ab dem 18. Lebensjahr dürfen eben die Grenzbeträge nicht überschritten werden, wie sie auch für Studenten gelten. Was sich aber auch für die Studenten geändert hat, ist die schlichte Tatsache, dass das Alter, bis zu dem man Kindergeld beziehen kann, von 27 auf 25 Jahre reduziert wurde. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die Studenten sich eben mit dem lernen beeilen und der Staat auf diese Weise einiges an solchen „Sonderausgaben“ sparen kann. Schließlich gilt immer mehr das Kredo: „Fördern und Fordern!“

Mal was lustiges zum Kindergeld:

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