Kirchensteuer Sonderausgaben
Die Kirchensteuer, ist eine Sonderausgabe, die sich zumindest in Deutschland immer weniger Menschen leisten. Trotzdem ist sie eben auch als abzugsfähige Sonderausgabe bekannt. Die Kirchensteuer ist in voller Höhe „abzugsfähig“. Allerdings gilt das nur für tatsächlich geleistete Zahlungen. Wurden „Rückerstattungen“ geleistet, werden diese vom abzugsfähigen Betrag abgezogen. Aber auch die Art und Weise, wie die Kirchensteuer gezahlt wird und um welche Kirche es sich letztendlich handelt, spielt eine große Rolle bei der Abzugsfähigkeit dieser Ausgabe.
Nach dem Gesetzestext ist die Kirchensteuer eine Geldleistung die an Religionsgemeinschaften ausgezahlt wird. Diese Religionsgemeinschaften müssen vom Staat bzw. den „Körperschaften des öffentlichen Rechtes“ als solche auch anerkannt sein, damit sie diese Kirchensteuer beziehen können.
Diese Anerkennung ist aber auch wichtig, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit für die „zahlenden“ Mitglieder zu gewährleisten. Aber auch „freiwillige“ Beiträge, die an solche Religionsgemeinschaften gezahlt werden, können unter gewissen Umständen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Religionsgemeinschaften die „anerkannt“ sind aber keine Kirchensteuer beziehen, können Bescheinigungen über die „Mitgliedsbeiträge“ ausstellen, die den Mitgliedsbeitrag einer normalen Kirchensteuer gleich stellen.
Das gilt aber nur bis zur maximalen Höhe der „allgemeinen“ Kirchensteuer. Diese „Beiträge“ sind nicht „abzugsfähig“ wenn das Mitglied zusätzlich auch noch in einer „Kirche“ eingetragen ist, für die auch reguläre Kirchensteuern gezahlt werden.
Inhalt
Die Steuerschuld
Dazu behalten sich die Finanzämter vor, solche „Beiträge“ nicht als „Kirchensteuer“ anzuerkennen, wenn der Beitrag „willkürlich“ aussieht und die „Steuerschuld“ des Steuerzahlers komplett „fressen“ kann bzw. weit übersteigt. In der Praxis ist es heute jedoch so, dass die Kirchensteuer trotz der guten „Absetzbarkeit“ nicht mehr gezahlt wird. Viel mehr setzen sich die Menschen mit anderen Absetzmöglichkeiten auseinander, damit sie noch ein paar zusätzliche Euros im Alltag sparen können. Denn schließlich sind auch die Sonderausgaben gesetzlichen Beschränkungen unterworfen.
Video-Bericht Kirchensteuer:
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