Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 2. Teil

Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 2. Teil

Durch den Einkommensteuerbescheid informiert das Finanzamt offiziell über das Ergebnis der eingereichten Steuererklärung. Der Bescheid kann auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden. Die sogenannte Steuerfestsetzung gibt Auskunft darüber, ob der Steuerzahler eine Erstattung bekommt oder Steuern nachzahlen muss. Außerdem listet der Bescheid sämtliche Einkünfte, Ausgaben und Abzüge auf.

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Die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid, 2. Teil

Es ist wichtig, den Steuerbescheid sorgfältig zu prüfen. Denn bei Fehlern muss der Steuerzahler Fristen einhalten, wenn er Einspruch erheben will. Nur ist es oft gar nicht so einfach, den Bescheid zu verstehen.

In einem ausführlichen Ratgeber klären wir deshalb die wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid. Hier ist der 2. Teil!:

Wie lange dauert eine Steuererstattung?

Zeigt sich bei der Bearbeitung der Steuererklärung, dass der Steuerzahler mehr Steuern bezahlt hat, als er musste, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern erstattet. Dabei erfolgt die Steuerrückerstattung zeitnah.

Denn meistens erlässt das Finanzamt den Steuerbescheid und veranlasst die Überweisung direkt im Anschluss. Wenn der Steuerbescheid im Briefkasten liegt, sollte deshalb auch das Geld schon auf dem Konto verbucht sein oder in den nächsten Tagen gutgeschrieben werden.

Sollte die Rückerstattung einige Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids noch nicht auf dem Konto angekommen sein, sollte der Steuerzahler überprüfen, welche Bankverbindung auf dem Bescheid angegeben ist. Möglicherweise hat sich hier ein Fehler eingeschlichen.

Wann steht eine Steuernachzahlung an?

Steuern müssen grundsätzlich immer dann nachgezahlt werden, wenn die Einkommensteuererklärung ergibt, dass die im Jahresverlauf bezahlte Lohn- oder Einkommensteuer die tatsächlich geschuldete Steuerlast nicht abdeckt.

Dass der Steuerzahler zu wenig Steuern bezahlt hat, kann unter anderem in diesen Situationen eintreten:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen wurden im Verlauf des Jahres gar nicht oder unzureichend versteuert.

  • Als Selbstständiger oder Freiberufler hat der Steuerzahler höhere Einkünfte erzielt als erwartet, wodurch die Steuervorauszahlungen zu niedrig waren.

  • Es gab zusätzliche Einnahmen als Arbeitnehmer, zum Beispiel durch einen Nebenjob oder Überstunden, die bei der Besteuerung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

  • Der Steuerzahler geht mehreren Jobs gleichzeitig nach und hat dabei eine Kombination der Steuerklassen gewählt, die eine zu geringe Steuerbelastung zur Folge hatte.

  • Die in Anspruch genommenen steuerlichen Freibeträge stellen sich im Nachhinein als zu hoch heraus.

Für eine Steuernachzahlung räumt das Finanzamt in aller Regel eine einmonatige Frist ein. Im Steuerbescheid steht unter dem Punkt „Fälligkeit“, bis zu welchem Termin der Steuerzahler die Zahlung leisten muss. Hält er die Frist nicht ein, kann das Finanzamt Versäumniszuschläge verlangen.

Ist absehbar, dass der Steuerzahler den geforderten Betrag nicht rechtzeitig aufbringen kann, sollte er sich umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Kann er plausible Gründe nennen, stimmt das Finanzamt oft einer Ratenzahlung oder Stundung zu. Finanzbeamte haben Verständnis und lassen mit sich reden, wenn der Steuerzahler mit offenen Karten spielt.

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Worauf gilt es bei der Überprüfung des Steuerbescheids zu achten?

Die Überraschung ist groß, weil die erwartete Steuerrückerstattung ausbleibt oder eine Steuernachzahlung fällig wird? In solchen Fällen sollte der Steuerzahler den Steuerbescheid noch einmal sehr sorgfältig studieren und auf mögliche Fehler überprüfen.

Die wichtigsten Punkte dabei sind folgende:

  • Daten: Stimmen alle persönlichen Daten wie Name, Steuernummern und Bankverbindung?
  • Angaben aus Steuererklärung: Wurden alle Angaben, die in der Steuererklärung gemacht wurden, im Bescheid berücksichtigt?
  • Veranlagungsart: Erfolgte die Veranlagung als Eheleute zusammen oder getrennt?
  • Einkommensarten: Wurden die Einkommensarten und die Höhen der Einkünfte richtig aus der Steuererklärung übernommen?
  • Freibeträge und Pauschalen: Wurden alle Freibeträge und Pauschalen, die geltend gemacht wurden, anerkannt?
  • Sonderausgaben: Hat das Finanzamt abzugsfähige Ausgaben in voller Höhe angerechnet?
  • Berechnung: Ist die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung richtig berechnet worden?
  • Erklärungen: Weicht das Finanzamt im Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, muss es die Abweichungen erklären. Sind diese Erläuterungen und Begründungen nachvollziehbar?

Hat der Steuerzahler Fehler entdeckt, kann er gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.

Wie lange ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid möglich?

Es kann durchaus passieren, dass ein Steuerbescheid anders ausfällt als erwartet oder erhofft. Ist der Steuerzahler der Ansicht, dass dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist, kann er mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid vorgehen. Wichtig ist aber, den Einspruch schlüssig zu begründen.

Gründe für einen Einspruch können zum Beispiel sein, dass

  • das Finanzamt Ausgaben nicht anerkannt hat und die Erklärung dafür fehlt.

  • der Steuerzahler einen Rechenfehler entdeckt hat.

  • Eheleute in einer anderen Art veranlagt werden wollen.

  • der Steuerzahler vergessen hat, bestimmte Aufwendungen in der Steuererklärung anzugeben.

Für seinen Einspruch hat der Steuerzahler gemäß § 355 Abgabenordnung (AO) einen Monat lang Zeit. Dabei startet die Einspruchsfrist mit dem Datum des Poststempels auf dem Steuerbescheid plus drei Tage.

Beispiel:

Angenommen, das Datum des Poststempels auf dem Bescheid ist der 15. Juli. Drei Tage später, also am 18. Juli, gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Die Frist für einen Einspruch beginnt am Folgetag, dem 19. Juli, und endet einen Monat später am 18. August.

Wichtig ist, die Frist einzuhalten. Denn mit Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Und sobald er bestandskräftig ist, ist es so gut wie unmöglich, noch dagegen vorzugehen.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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