Entfernungspauschale-Rechner

Entfernungspauschale-Rechner

Dieses praktische Tool unterstützt Pendler bei der Berechnung ihrer möglichen Pendlerpauschale in Deutschland. Die Pendlerpauschale ist ein Steuerabzug, der Arbeitnehmern zusteht, um ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Unser Rechner berücksichtigt die geltenden Regelungen und bietet Ihnen die Möglichkeit, anhand der Entfernung Ihres Arbeitsweges und der Anzahl der Arbeitstage im Jahr die Höhe der möglichen Pendlerpauschale zu ermitteln.

Entfernungspauschale-Rechner

Geben Sie einfach die Entfernung in Kilometern und die Anzahl der Arbeitstage ein und schon wird Ihnen das Pendlerpauschale für das Jahr angezeigt.

Kostenloser Steuerrechner für Pendlerinnen und Pendler

Entfernungspauschale-Rechner

Mit diesem Rechner ermitteln Sie die mögliche Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Berechnung nutzt die einfache Entfernung, die Anzahl der tatsächlichen Fahrtage und das passende Steuerjahr.

Wichtig: Die Entfernungspauschale ist ein möglicher Werbungskostenbetrag in der Einkommensteuererklärung. Sie ist nicht automatisch die Höhe Ihrer Steuererstattung.

Was der Rechner berücksichtigt

  • Steuerjahr 2026 mit 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
  • Steuerjahre 2022 bis 2025 mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.
  • Steuerjahr 2021 mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer.
  • Prüfung der 4.500-Euro-Grenze, wenn kein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wurde.
  • Optionale Einordnung tatsächlicher Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Optionale grobe Schätzung der steuerlichen Wirkung über einen selbst eingegebenen Grenzsteuersatz.

So nutzen Sie den Entfernungspauschale-Rechner

  1. Wählen Sie das Steuerjahr aus, für das Sie die Entfernungspauschale berechnen möchten.
  2. Tragen Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in vollen Kilometern ein.
  3. Geben Sie nur die Tage ein, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind.
  4. Wählen Sie aus, ob Sie mit eigenem beziehungsweise überlassenem Pkw oder mit einem anderen Verkehrsmittel gefahren sind.
  5. Nutzen Sie die optionalen Felder, wenn Sie tatsächliche ÖPNV-Kosten oder eine grobe Steuerwirkung einschätzen möchten.

Eingaben für die Berechnung

Alle Pflichtfelder sind mit „erforderlich“ gekennzeichnet. Es werden keine Namen, Adressen oder Arbeitgeberdaten benötigt.

Grunddaten

Für aktuelle Fahrten ist in der Regel das Steuerjahr maßgeblich, in dem die Fahrten stattgefunden haben.

Geben Sie nur die einfache Strecke an, nicht Hin- und Rückweg zusammen. Angefangene Kilometer werden für die Pauschale nicht aufgerundet.

Nicht mitzählen sollten Urlaub, Krankheit, reine Homeoffice-Tage und Arbeitstage ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

Bei eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw greift die 4.500-Euro-Grenze regelmäßig nicht. Bei anderen Verkehrsmitteln kann sie relevant sein.

Optionale Angaben

Optional: Tragen Sie Ticket- oder ÖPNV-Kosten ein, wenn Sie prüfen möchten, ob tatsächliche Kosten höher sein könnten als der pauschale Ansatz.

Optional: Die Steuerwirkung ist nur eine grobe Näherung, weil sie von Ihrer gesamten Steuererklärung abhängt.

Ergebnis Ihrer Berechnung

Nach der Berechnung erscheint hier der mögliche Werbungskostenbetrag aus der Entfernungspauschale. Die Struktur dieses Ergebnisbereichs ist bereits statisch im HTML vorhanden.

Noch keine individuelle Berechnung durchgeführt.

Ausgewähltes Steuerjahr
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Berücksichtigte einfache Entfernung
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Berücksichtigte Fahrtage
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Pauschale pro Fahrtag
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Entfernungspauschale vor möglicher Begrenzung
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Prüfung der 4.500-Euro-Grenze
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Möglicher anzusetzender Betrag
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Grobe steuerliche Wirkung
Optional, wenn ein Grenzsteuersatz angegeben wurde.

Hinweis: Arbeitgeberzuschüsse, Jobticket, doppelte Haushaltsführung, Mobilitätsprämie, Behinderung, Flugstrecken, steuerfreie Sammelbeförderung und gemischte Verkehrsmittel können die steuerliche Behandlung verändern.

Rechenregeln im Überblick

Die Entfernungspauschale wird grundsätzlich pro Arbeitstag und vollem Entfernungskilometer der einfachen Strecke berechnet. Die Rückfahrt ist mit der Pauschale abgegolten.

Rechengrundlagen nach Steuerjahr
Steuerjahr Kilometer 1 bis 20 Ab Kilometer 21 Kurzformel
2026 0,38 € je vollem Entfernungskilometer 0,38 € je vollem Entfernungskilometer Entfernung × 0,38 € × Fahrtage
2022 bis 2025 0,30 € je vollem Entfernungskilometer 0,38 € je vollem Entfernungskilometer (bis 20 km × 0,30 € + weitere km × 0,38 €) × Fahrtage
2021 0,30 € je vollem Entfernungskilometer 0,35 € je vollem Entfernungskilometer (bis 20 km × 0,30 € + weitere km × 0,35 €) × Fahrtage

Beispielauswertung

Beispiel für 2026: Bei 25 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Fahrtagen ergibt sich 25 × 0,38 € × 220 = 2.090,00 € mögliche Entfernungspauschale.

Zum Vergleich nach der Rechenlogik 2022 bis 2025: Bei 25 Kilometern und 220 Fahrtagen ergibt sich (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) × 220 = 1.738,00 €.

Häufige Fragen zur Entfernungspauschale

Zählt die einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?

Für die Entfernungspauschale zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Rückfahrt wird nicht zusätzlich als zweite Strecke eingetragen.

Welche Arbeitstage gehören in den Rechner?

Einzutragen sind nur Tage, an denen tatsächlich ein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte zurückgelegt wurde. Reine Homeoffice-Tage, Urlaubstage und Krankheitstage gehören nicht dazu.

Wann ist die 4.500-Euro-Grenze wichtig?

Die Grenze ist vor allem relevant, wenn kein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw eingesetzt wurde. Bei Fahrten mit eigenem oder überlassenem Pkw kann auch ein höherer Betrag als 4.500 Euro angesetzt werden.

Ist die berechnete Entfernungspauschale meine Steuererstattung?

Nein. Die Entfernungspauschale ist ein Werbungskostenbetrag. Wie stark sie Ihre Steuer tatsächlich senkt, hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz und von Ihren übrigen Werbungskosten ab.

Was gilt bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kann die 4.500-Euro-Grenze eine Rolle spielen. Sind die tatsächlichen Ticketkosten höher als der abziehbare Pauschalbetrag, können sie in bestimmten Fällen relevant sein.

FAQ zur Entfernungspauschale in Deutschland:

Was ist die Pendlerpauschale?

Bei der Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale (ehemals Kilometerpauschale), handelt es sich um eine steuerliche Abzugsmöglichkeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in Anspruch nehmen können, um ihre Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend zu machen.

Wer kann die Entfernungspauschale geltend machen?

Die Entfernungspauschale kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die ihren Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem eigenen Pkw, in Fahrgemeinschaften oder mit dem Fahrrad zurücklegen.

Wie berechnet sich die Entfernungspauschale?

Die Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bestimmt die Höhe der Entfernungspauschale.

Für die ersten 20 Kilometer werden 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt, für jeden weiteren Kilometer 38 Cent.

Gilt die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke?

Ja, in Deutschland gilt die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.

Gibt es eine Obergrenze für die Entfernungspauschale?

Ja und Nein, die Entfernungspauschale ist nach oben bis 4500,-€ begrenzt.
Dies gilt jedoch nicht, wenn du mit deinem eigenen Auto oder einem Auto, das dir zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, also einem Dienstwagen, zur Arbeit gefahren bist.

Die Pauschale kann für beliebig lange Arbeitswege geltend gemacht werden.

Muss ich für die Entfernungspauschale Belege einreichen?

Nein, in der Regel ist die Vorlage von Belegen zur Geltendmachung der Entfernungspauschale nicht erforderlich.

Es genügt, die Entfernung und die Anzahl der Arbeitstage anzugeben.

Kann ich die Entfernungspauschale auch in Anspruch nehmen, wenn ich von zu Hause arbeite?

Nein, die Entfernungspauschale kann nicht für Fahrten zwischen Wohnung und häuslicher Arbeitsstätte geltend gemacht werden.

Die Entfernungspauschale kann nur für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte geltend gemacht werden.

Wie wird die Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt?

Die Pendlerpauschale wird in der Einkommensteuererklärung angegeben. Sie hat eine Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit eine Minderung der Steuerlast zur Folge.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen bei der Entfernungspauschale?

Ja, in einigen Fällen gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen. So können z.B. bei doppelter Haushaltsführung oder bei regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte andere Regelungen gelten.

Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit verschiedene Verkehrsmittel benutzt?

Wenn der Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit verschiedene Verkehrsmittel kombiniert, zählt trotzdem die einfache Entfernung, die das Finanzamt berechnet.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine Steuerberatung darstellen:

Für die Beantwortung spezieller Fragen im Zusammenhang mit der Entfernungspauschale ist die Konsultation eines Steuerberaters oder des Finanzamtes ratsam.

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Thema: Entfernungspauschale-Rechner

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