Die wichtigsten Steuertipps ab 2011

Die wichtigsten Steuertipps ab 2011 

Auch in 2011 wird weder das Steuerrecht einfacher noch die Steuerlast geringer und auch nennenswerte Änderungen gibt es eigentlich nicht.

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Dennoch bestehen zumindest ein paar kleinere Möglichkeiten, wie das von den Politikern in letzter Zeit immer wieder versprochene und beworbene “mehr Netto vom Brutto” erzielt werden kann.

Hier die wichtigsten Steuertipps für das Jahr 2011 in der Übersicht:

Freibeträge

Freibeträge sind eine echte Möglichkeit, um tatsächlich mehr Netto vom Brutto zu haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jährlichen Werbungskosten den Pauschalbetrag von 920 Euro übersteigen.

Wessen Kosten für beispielsweise die tägliche Fahrt zur Arbeit oder für eine doppelte Haushaltsführung über 920 Euro liegen, kann sich seine tatsächlichen Werbungskosten aufgeteilt auf zwölf Monate als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bis zum Jahreswechsel übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt diesen Eintrag noch, ab Januar 2011 ist dann das zuständige Finanzamt dafür zuständig.

Wer bereits für 2010 Freibeträge eingetragen hat und wessen Kosten sich auch im nächsten Jahr nicht ändern werden, muss hingegen nichts unternehmen, denn die Lohnsteuerkarten von 2010 sind auch 2011 noch gültig. Ab 2012 wird dann ein elektronisches Verfahren die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte ersetzen.  

Fahrtkosten zur Arbeit

Wer jeden Tag einen Weg von 14km zu seiner Arbeitsstätte zurücklegt, hat Fahrtkosten, die den Pauschalbetrag von 920 Euro bereits übersteigen. Für jeden Kilometer, der zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz zurückgelegt wird, können nämlich 30 Cent steuerlich geltend gemacht werden und zwar in aller Regel für 230 Arbeitstage pro Jahr.

Dabei spielt es für die Entfernungspauschale keine Rolle, mit welchem Fahrzeug der Weg zurückgelegt wird, also ob der Arbeitnehmer sein Auto oder sein Fahrrad nutzt, mit dem Bus zur Arbeit fährt oder eine Fahrgemeinschaft bildet. Bei größeren Entfernungen kann es sinnvoll sein, die Fahrtkosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Auf diese Weise werden sie vorab jeden Monat abgezogen und der Steuerzahler muss nicht auf eine rückwirkende Steuererstattung warten.  

Arbeitszimmer

Die Regelungen zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers, die 2007 in Kraft traten, wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2010 teilweise gekippt.

Geklagt hatte ein Lehrer, aber von der Entscheidung profitieren letztlich alle, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, um ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit nachzugehen. Steuerlich geltend gemacht werden können jetzt Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1250 Euro, auch in Form von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte.    

Berufsbedingter Umzug

Das Finanzamt erkennt die Kosten für einen Umzug an, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt und sich die Fahrzeit zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte um eine halbe Stunde pro Strecke verringert.

Steuerlich geltend machen können Alleinstehende 628 Euro, Verheiratete 1256 Euro.  

Doppelte Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegt, wenn Steuerpflichtige ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern haben und an dem Ort, an dem sich der Arbeitsplatz befindet, lediglich eine Zweitwohnung unterhalten.

Dadurch können nun also auch sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wobei zu diesen Kosten beispielsweise die Miete, Renovierungskosten und die Kosten für die wöchentlichen Heimfahrten gehören.  

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Beauftragt ein Steuerzahler einen Handwerker, kann er 20 Prozent der in Rechnung gestellten Lohn- und Fahrtkosten bis zu einer Höchstgrenze von 6000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

Gleiches gilt für haushaltnahe Dienstleister, also beispielsweise die Haushaltshilfe, den Babysitter oder den Gärtner. Liegt ein entsprechender Vertrag mit dem Dienstleister vor, sind auch hier 20 Prozent der Kosten absetzbar. 

Flugreisen

Ab dem 01. Januar 2011 werden alle Flüge, die in Deutschland starten, teurer. Die Höhe der neuen Steuer, die sich Luftverkehrsabgabe nennt, hängt von der Entfernung ab. Bei Flugstrecken bis zu 2500km werden acht Euro fällig, bei Flugstrecken bis zu 6000km sind es 25 Euro und bei Langstreckenflügen über 6000km 45 Euro.

Die Steuer wird als direkter Aufschlag auf das Flugticket erhoben und wird pro Flug und Passagier fällig. Wer die letzten Tage des Jahres jetzt noch nutzen möchte, um seine Flüge für 2011 zu buchen und die Steuer so einzusparen, kommt aber zu spät.

Fällig wird die Steuer nämlich bereits für alle Flüge mit einem Abflugtermin in 2011, die nach dem 01. September 2010 gebucht wurden. 

Das Faktorverfahren für Verheiratete

In den meisten Fällen wählen Verheiratete die Steuerklassenkombination III/V, wobei der Partner mit dem höheren Einkommen nach Steuerklasse III und sein Partner nach Steuerklasse V besteuert wird.

Erzielen die Eheleute ein vergleichbares Einkommen, kann die Steuerklassenkombination IV/IV sinnvoller sein. Seit 2010 gibt es jedoch auch das sogenannte Faktorverfahren. Die Steuerlast entspricht dabei in etwa der Steuerlast bei der Kombination III/V, allerdings liegt der wesentliche Unterschied darin, dass der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen auch die niedrigere Steuerlast trägt.

Die Vorteile liegen darin, dass das Nettoeinkommen steigt und auch die Ansprüche auf beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld höher ausfallen, denn solche Leistungen ergeben sich aus dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Das Faktorverfahren ist jedoch keineswegs für alle Ehepaare eine gute und interessante Lösung. Ob sich das Faktorverfahren im Einzelfall lohnt, kann online mithilfe des Abgabenrechners des Bundesfinanzministeriums ermittelt werden.

Weiterführende Steuerratgeber, Anleitungen und Absetzbarkeiten: 

 

Thema: Die wichtigsten Steuertipps ab 2011 

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