Vor- und Nachteile der 7%-Besteuerung von Übernachtungen in Hotels
Im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz für Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Fremdenzimmern sowie auf Campingplätzen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Diese Regelung, die seit dem 01.01.2010 gilt, bringt zwar Vorteile, zeitgleich jedoch auch deutliche Nachteile:
Üblicherweise umfasst das Leistungsangebot von Hotels und Pensionen nicht nur eine Übernachtungsmöglichkeit, sondern auch zusätzliche Leistungen wie beispielsweise das Frühstück, die Bereitstellung von Fernsehen, Telefon und Internet oder das Überlassen von Tagungsräumen.
Solche und ähnliche Leistungen werden jedoch nach wie vor mit 19 Prozent versteuert, so dass die eigentliche Übernachtung deutlich von allen anderen Leistungen abgrenzt werden muss. Für die Betreiber von Hotels und Pensionen ergibt sich dadurch ein deutlicher Mehraufwand, denn wenn sich der Gesamtpreis, der mit dem Übernachtungsgast vereinbart wurde, aus unterschiedlich hoch besteuerten Leistungen zusammensetzt, muss der Endbetrag angemessen aufgeteilt werden.
Außerdem muss die Rechnung die verschiedenen Leistungen mit dem jeweils richtigen Steuersatz ausweisen. Absehbar ist hieraus, dass es zu Konflikten mit dem Finanzamt kommen wird. Der Leistungserbringer wird nämlich sicherlich dazu tendieren, die Übernachtungskosten möglichst hoch anzusetzen, um auf diesem Wege Umsatzsteuern einzusparen, während das Finanzamt genau die entgegen gesetzten Interessen verfolgt.
Das Risiko verbleibt dabei beim Leistungserbringer, denn wenn die Prüfung des Finanzamtes zeigt, dass zu wenig Umsatzsteuer abgeführt wurde, werden Steuernachzahlungen fällig.
Der gesenkte Steuersatz hat für die Betreiber von Hotels und Pensionen jedoch auch Vorteile:
Ein direkter Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit ist dabei zwar eher unwahrscheinlich, denn kaum ein Unternehmen wird seine Preise allein aufgrund des ermäßigten Steuersatzes senken können. Aber der niedrigere Steuersatz kann zu höheren Gewinnen führen, da weniger Umsatzsteuer fällig wird, und diese höheren Gewinne können dann beispielsweise für Investitionen eingesetzt werden.
Für diejenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, bringt die Neuregelung Nachteile. Bleiben die Übernachtungskosten in gleicher Höhe, ändert sich zwar der Betriebsausgabenabzug nicht, allerdings reduziert sich der Vorsteuerabzug und damit letztlich auch der Gewinn des Unternehmens.
Hinzu kommt, dass der Aufwand bei der Prüfung der Eingangsrechnungen steigt. Ein Vorsteuerabzug ist nämlich prinzipiell nur dann zulässig, wenn die einzelnen Leistungen, die während des Hotelaufenthaltes genutzt wurden, in der Rechnung separat und mit dem jeweils richtigen Steuersatz sowie den entsprechenden Steuerbeträgen aufgeführt sind.
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Thema: Vor- und Nachteile der 7%-Besteuerung von Übernachtungen in Hotels
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