Was ist und macht eigentlich ein Lohnsteuerhilfeverein?

Was ist und macht eigentlich ein Lohnsteuerhilfeverein? 

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Trotzdem möchten viele ihre jährliche Steuererklärung abgeben, um sich so möglicherweise zuviel gezahlte Steuern zurückzuholen.

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Andere wiederum haben gar keine andere Wahl, denn für sie besteht eine Abgabepflicht.

Für diejenigen, die sich nicht selbst mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, sich aber auch nicht unbedingt an einen Steuerberater wenden möchten, versprechen Lohnsteuerhilfevereine Abhilfe.

Aber was ist und macht eigentlich ein Lohnsteuerhilfeverein?: 

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam die Wirtschaft so richtig in Schwung und immer mehr Menschen fanden Arbeitsplätze. Gleichzeitig wurde das Steuerrecht immer komplizierter. Dies führte bald dazu, dass kaum noch ein Arbeitnehmer in der Lage war, seine Steuererklärung selbst zu erstellen.

Eine steuerliche Beratung war seinerzeit aber Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten, die sich ihre Dienste wiederum gut bezahlen ließen. Daneben durften auch Gewerkschaften in Sachen Steuern beraten, allerdings nur ihre eigenen Gewerkschaftsmitglieder. Also schuf der Gesetzgeber 1964 die Institution der Lohnsteuerhilfevereine als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer.

Das Ziel des Gesetzgebers bestand dabei darin, Arbeitnehmern aus allen Einkommensklassen zu ermöglichen, eine für sie bezahlbare Beratung und Hilfestellung in Steuersachen in Anspruch zu nehmen.   

Wann darf sich eine Organisation Lohnsteuerhilfeverein nennen?

Bei der Bezeichnung Lohnsteuerhilfeverein handelt es sich um einen gesetzlich geschützten Begriff. Bevor sich eine Organisation Lohnsteuerhilfeverein nennen darf, muss sie ein Prüfverfahren der zuständigen Oberfinanzdirektion durchlaufen und die Anerkennung gemäß § 13 des Steuerberatungsgesetzes erhalten haben.

Außerdem werden auch die Mitarbeiter, die in den örtlichen Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins tätig sind, von der Oberfinanzdirektion geprüft und dürfen nur dann im Namen des Vereins arbeiten, wenn sie bestimmten fachlichen und persönlichen Anforderungen gerecht werden.

Zusätzlich zu den Überprüfungen durch die zuständige Oberfinanzdirektion können sich die Beratungsstellen auch nach den Kriterien einer DIN Norm zertifizieren lassen. Ist der Lohnsteuerhilfeverein für seine Tätigkeit anerkannt, darf er in Steuersachen beraten und Hilfestellung leisten, verglichen mit einem Steuerberater allerdings nur in begrenztem Umfang.   

Welche Leistungen erbringt ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt Steuererklärungen und berechnet, wie hoch die Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen voraussichtlich ausfallen werden. Er kümmert sich um die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt, prüft Steuerbescheide und legt bei Bedarf Einspruch ein. Sollte es notwendig sein, übernimmt er auch die Vertretung vor dem Finanzgericht.

Daneben unterstützt ein Lohnsteuerhilfeverein seine Mitglieder dabei, Zulagen, Förderungen und Freibeträge auszuschöpfen. So berät er beispielsweise bei der Wahl der Steuerklasse oder im Hinblick auf das Kindergeld, die Abgeltungssteuer oder die Riesterförderung.

Außerdem kümmert er sich um die Beantragung von Lohnsteuerermäßigungen, Eigenheim- und Kinderzulagen, Investitionszulagen und Riesterzulagen beim Finanzamt, dem Kindergeld bei der Familienkasse oder der Freistellung gegenüber der Bank.   

Wer kann Mitglied von einem Lohnsteuerhilfeverein werden?

Ein Lohnsteuerhilfeverein steht Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern, Studenten, Azubis und Empfängern von Unterhaltsleistungen offen.

Hintergrund hierzu ist, dass ein Lohnsteuerhilfeverein ausschließlich dazu befugt ist, Steuererklärungen zu erstellen, wenn es sich bei dem erzielten Einkommen um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, um Renten, Versorgungsbezüge und Unterhaltsleistungen oder um Einnahmen aus selbst genutztem Wohneigentum handelt.

Ist dies gegeben, darf der Lohnsteuerhilfeverein außerdem beratend tätig werden, wenn zusätzlich zum Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte erzielt werden. Diese zusätzlichen Einkünfte dürfen aber maximal 13.000 Euro bei Alleinstehenden und 26.000 Euro bei Eheleuten betragen.   

Wie teuer ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nach dem Prinzip der Kostendeckung. Aus diesem Grund sind die Mitgliedsbeiträge nach der Höhe des Einkommens gestaffelt. Erzielt ein Mitglied ein nur geringes Einkommen, wird also ein geringer Beitrag in Rechnung gestellt, während ein Mitglied mit hohem Einkommen einen entsprechend höheren Beitrag bezahlt.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag deckt dabei alle Leistungen ab, die der Lohnsteuerhilfeverein zur Verfügung stellt. Das bedeutet, ein Mitglied zahlt einmal den Jahresbeitrag und kann dann das ganze Jahr über sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Andersherum wird der Beitrag aber auch dann fällig, wenn ein Mitglied die Beratung oder Hilfeleistung des Vereins nicht beansprucht. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein wird in aller Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.

Eine vorzeitige Kündigung ist üblicherweise ausgeschlossen, was sich unter anderem damit erklärt, dass der Beitrag unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen fällig wird. Bei einem Umzug kann sich ein Mitglied aber vielfach an die Beratungsstelle an seinem neuen Wohnort wenden.

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