Tipps – Ausgaben für Haushaltshilfen und Einkommenssteuer

Die wichtigsten Infos und Tipps zu den Ausgaben für Haushaltshilfen, die auf die Einkommenssteuer anrechenbar sind 

Vermutlich kennt jeder jene Haushaltsperlen und Helfer, die kochen, waschen und putzen, den Garten pflegen oder kleinere handwerkliche Arbeiten erledigen, und das Ganze nicht nur zu einem fairen Preis, sondern oft auch ohne den lästigen Papierkram.

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Auf den ersten Blick mag ein solches Arrangement für beide Seiten vorteilhaft erscheinen, recht schnell kann es sich aber als großer Fehler herausstellen.

Dies liegt einerseits daran, dass hohe Strafen drohen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt. Bei Schwarzarbeit im Haushalt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro geahndet werden kann. Stammt die Haushaltshilfe aus dem Ausland und hat sie keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, drohen ihr zudem die Ausweisung und dem Arbeitgeber eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Bezieht die Haushaltshilfe hingegen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, macht sie sich des Betrugs strafbar, während der Arbeitgeber mit dem Vorwurf der Beihilfe zum Betrug rechnen muss. Andererseits gibt es aber noch einige andere Gründe, die gegen Schwarzarbeit sprechen. So besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Während bei einem legalen Arbeitsverhältnis die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich die Haushaltshilfe verletzt, können bei einer unangemeldeten Tätigkeit hohe Forderungen für eine Krankenbehandlung und bei bleibenden Schäden sogar für Rentenzahlungen auf den Arbeitgeber zukommen.

Geht etwas kaputt, muss der Arbeitgeber den Sachschaden ebenfalls aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Außerdem kann der Arbeitgeber weder Mängel anmelden und eine Nachbesserung fordern noch einen Diebstahl anzeigen, ohne dabei zu riskieren, dass das illegale Beschäftigungsverhältnis auffliegt.

Fällt die Haushaltshilfe wegen Krankheit oder Urlaub aus, muss sich der Arbeitgeber selbst um einen Ersatz kümmern. Ein weiterer Grund, der für ein legales, angemeldetes Arbeitsverhältnis spricht, sind die Steuersparmöglichkeiten. Bereits 2010 hat der Gesetzgeber die Beträge, die im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können, erhöht. Das Ziel bestand dabei darin, Schwarzarbeit für Privathaushalte deutlich unattraktiver zu machen und tatsächlich erweist sich Schwarzarbeit als gar nicht mehr so preisgünstig, wenn die entgangene Steuerersparnis zu den Kosten hinzugerechnet wird.

Welche Beträge nun aber konkret abgesetzt werden können und worauf es dabei zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht:    

Die wichtigsten Infos und Tipps zu den Ausgaben für Haushaltshilfen, die auf die Einkommenssteuer anrechenbar sind

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen, der Pflege durch Dienstleister und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und zwischen Minijobbern, die auf 400-Euro-Basis tätig sind. Für sie alle gilt, dass die ausgeführten Tätigkeiten einen engen Bezug zum Haushalt haben müssen. Kosten für reine Lieferdienste beispielsweise fallen nicht in diesen Bereich. Alle Kosten, die geltend gemacht werden, müssen gegenüber dem Finanzamt durch eine detaillierte Rechnung und meist durch den Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.  

Absetzbare Ausgaben für Handwerkerleistungen

Im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen gilt, dass die Kosten für sämtliche Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in der Wohnung, am Haus und auf dem Grundstück, die der Mieter oder der Eigentümer in Auftrag gibt, auf die Einkommenssteuer angerechnet werden können.

Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise Tapezier- und Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Maurer- und Trockenbauarbeiten, Sanitär- und Elektrikerarbeiten sowie Garten- und Wegebauarbeiten. Steuerlich anerkannt werden allerdings nur die Lohnkosten, die Kosten für die benötigten Materialien bleiben unberücksichtigt. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass die Material- und die Personalkosten auf der Rechnung des Handwerkers getrennt voneinander aufgeführt sind. Steuerlich geltend gemacht werden können 20 Prozent der Lohnkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro.  

Absetzbare Ausgaben für professionelle Haushaltshilfen und Pflegekräfte

In die Gruppe der professionellen Haushaltshilfen gehören zum einen Firmen, die Dienstleistungen im Haushalt erbringen, beispielsweise in Form von Reinigungsarbeiten, der Gartenpflege oder einem privaten Umzug. Zum anderen gehören Haushaltshilfen, die sozialversicherungspflichtig im Haushalt angestellt sind, in diesen Bereich.

Von der Steuer können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden, der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro. Daneben können die Kosten für eine professionelle Pflege und Betreuung sowie die Ausgaben für eine Unterbringung im Heim oder für eine Dauerpflege steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Dienstleistungen mit den typischen Tätigkeiten einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, also beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Reinigung der Wohnräume umfassen.

Da die absetzbaren Beiträge für solche Dienstleistungen angehoben wurden, können die Kosten aber nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.  

Absetzbare Ausgaben für Minijobber im Haushalt

Wird eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigt, können die entstandenen Kosten entweder gemäß § 33a Absatz 3 EStG als außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen der Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. In letzterem Fall werden 20 Prozent der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 510 Euro auf die Einkommenssteuer angerechnet.

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