Infos zur Steuerlast im Alter
Grundsätzlich bleiben auch viele Rentner und Pensionäre vor der jährlichen Steuererklärung nicht verschont, wobei die Finanzämter teilweise auch dann eine Steuererklärung verlangen, wenn gar keine Steuern bezahlt werden müssen.
Als Grundregel gilt, dass Rentner und Pensionäre nur dann Steuern bezahlen müssen, wenn sie über ein hohes Einkommen verfügen, denn im Alter können sie eine Reihe unterschiedlicher Steuervorteile nutzen.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos zur Steuerlast im Alter:
Inhalt
• Die Einkünfte senken.
Ein Rentner, der 67 Jahre alt und seit 2007 in Ruhestand ist, bezieht beispielsweise eine Firmenpension, seine gesetzliche Rente und eine Privatrente. Zudem hat er etwas Geld auf einem Sparbuch angelegt und erhält hierfür eine Zinsgutschrift. Von diesen Einkünften zieht das Finanzamt auf jeden Fall die Werbungskostenpauschalen ab.
Hinzu kommen jedoch noch weitere Vergünstigungen, die seine Einkunftshöhe senken. So gilt für die Firmenpension ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 36,8 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 2760 Euro pro Jahr sowie ein weiterer Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, dessen Höhe sich am Rentenbeginn orientiert.
Außerdem zieht das Finanzamt den steuerfreien Betrag der gesetzlichen Rente ab, der in diesem Beispiel 46 Prozent der 2008 bezogenen Rente beträgt.
Hat die Auszahlung der Privatrente mit 65 Jahren begonnen, reduziert sich der steuerpflichtige Anteil auf 18 Prozent der Einnahmen.
Die Zinsen aus dem Sparguthaben werden um 750 Euro als Sparerfreibetrag pro Person gekürzt, außerdem gilt auch hier die Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr und Person sowie der Altersentlastungsbetrag.
• Die Steuern senken.
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte kann jeder Rentner und Pensionär weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Hierzu gehören beispielsweise Beiträge für Haftpflicht-, Kranken- oder Pflegeversicherungen und pro Person werden Ausgaben bis zu einer Höhe von 4402 Euro vollständig und weitere 1334 Euro zur Hälfte angerechnet.
Beträgt das Jahreseinkommen weniger als 7664 Euro bei Alleinstehenden oder 15328 Euro bei Ehepaaren, werden keine Steuern fällig.
• Der Altersentlastungsbetrag.
Diesen erhalten Rentner und Pensionäre als spezielle Steuervergünstigung im Alter für Arbeitslöhne und Nebeneinkünfte, die zusätzlich zur Rente oder Pension bezogen werden. Für das Jahr 2008 haben alle Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, die vor dem 2. Januar 1944 geboren sind.
Zu den begünstigten Nebeneinkünften gehören beispielsweise Erträge aus Kapitalvermögen, Vermietungen, Verpachtungen und privaten Veräußerungsgeschäften, Gewinne aus selbstständiger Arbeit sowie Riesterrenten und Zahlungen aus steuerpflichtigen Pensionskassen und -fonds. Arbeitslöhne werden brutto in der Berechnung berücksichtigt, Nebeneinkünfte nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben und Kapitaleinnahmen nach Abzug des Sparerfreibetrages.
Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt vom Geburtsjahr des Rentners ab, allerdings erhalten ihn Ehepaare doppelt, wenn beide Arbeitslöhne oder Nebeneinkünfte beziehen. Ist einer der Ehepartner zu jung für den Altersentlastungsbetrag, kann der andere Ehepartner diese Einkünfte übrigens auf sich übertragen lassen und so die Steuervorteile in vollem Umfang ausnutzen.
• Weitere Steuervorteile.
Durch Spenden an Kirchen oder Wohlfahrtsverbände, Parteibeträge und Unterhaltszahlungen können Rentner und Pensionäre weitere Steuern sparen, wenn sie nachweisen können, dass solche Ausgaben höher lagen als 36 Euro pro Jahr.
Außerdem können vielfach Ausgaben für Haushaltshilfen und Arzneimittel sowie Krankheits- und Kuraufenthaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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