Steuertipps zur Riester Rente

Steuertipps zur Riester Rente 

Die Riesterrente erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, sicherlich nicht zuletzt wegen der Zulagen, durch die sich der Gesetzgeber bis zum Rentenbeginn am Vermögensaufbau beteiligt.

Anzeige

Das Finanzamt berücksichtigt diese Zulagen zusammen mit den eigenen Beiträgen als Sonderausgaben, wobei zunächst im Mantelbogen in Zeile 76 angekreuzt werden muss, dass ein Riestervertrag besteht und darüber hinaus die Anlage AV auszufüllen ist.

Im Zuge der Bearbeitung der Steuererklärung überprüft das Finanzamt dann, ob die staatliche Förderung für den jeweiligen Steuerzahler dann nur die Zulangen umfasst oder ob zusätzliche Steuerersparnisse möglich sind.

 

Hier die wichtigsten Steuertipps zur Riester Rente in der Übersicht:

•        Die Zulagen.

Die Grundzulage für die Riesterrente beläuft sich auf 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen, die bei 185 Euro oder 300 Euro liegen, je nach dem, ob das Kind vor oder nach dem 01. Januar 2008 geboren ist.

Berufseinsteiger und Auszubildende, die jünger sind als 25 Jahre, erhalten eine einmalige Sonderzulage in Höhe von 200 Euro.

Die Riesterförderung ist außerdem auch für diejenigen möglich, die eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.

Allerdings muss hierbei die Bedingung erfüllt sein, dass der Abschluss eines geförderten Riestervertrages auch schon vor Rentenbeginn beispielsweise als Arbeitnehmer möglich gewesen wäre.

•        Der Mindestbeitrag.

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Arbeitnehmer mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riesterrente investieren.

Hat ein Arbeitnehmer mit einem achtjährigen Kind beispielsweise 25.000 Euro verdient, beträgt sein eigener Mindestbeitrag 661 Euro, denn vier Prozent seines Einkommens wären 1000 Euro und hiervon werden die Grundzulage und die Kinderzulage abgezogen.

Bezahlt er weniger ein, erhält er auch die Zulagen nur anteilig.

•        Die Steuerersparnis.

Grundsätzlich gilt, dass die Mindestbeiträge umso höher sind, je höher das Einkommen ist. Allerdings liegt die Höchstgrenze bei 52.500 Euro und damit bei einem maximalen Mindestbeitrag von 2.100 Euro.

Mehr als diesen Beitrag muss niemand bezahlen, auch wenn sein Einkommen höher ist. Andersherum ist es jedoch möglich, die 2.100 Euro auch dann einzuzahlen, wenn das Vorjahreseinkommen unter 52.500 Euro liegt und sich auf diese Weise höhere Steuerersparnisse zu sichern.

•        Die Abrechnung.

Im Rahmen der Steuererklärung wird für die Zulagen und die eigenen Beiträge der Riester-Sonderausgabenabzug in der Anlage AV beantragt. Die Finanzbeamten ziehen dann maximal 2.100 Euro als Vorsorgeaufwendungen ab.

Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, sinkt das steuerpflichtige Einkommen um bis zu 2.100 Euro. Bei Eheleuten, die beide direkt förderberechtigt sind und gemeinsam veranlagt werden, wird für beide Partner überprüft, ob die staatlichen Zulagen oder ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben günstiger sind.

Bringt der Abzug aus Sonderausgaben mehr, können die Eheleute ihre Zahlungen und Zulagen bis zu einer Höhe von 4.200 Euro geltend machen, wenn die Zulagen niedriger sind als der Steuervorteil.

•        Wenig Einkommen.

Eine Riesterförderung ist auch dann möglich, wenn kein oder nur wenig Einkommen erzielt wird. So können beispielsweise Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose oder Zivil- und Wehrdienstleistende die vollen Zulagen erhalten, wenn sie den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr in ihren Riestervertrag investieren.

Selbstständige oder Hausfrauen und Hausmänner müssen gar keine Beiträge einzahlen, wenn ihr Ehepartner direkten Anspruch auf die Riesterförderung hat. In diesem Fall schließen sie einen sogenannten reinen Zulagenvertrag ab und erhalten die staatlichen Zulagen als indirekt Förderberechtigte.

Diese Zulagen kann dann aber wieder derjenige, der das sozialversicherungspflichtige Einkommen erzielt, von seinem notwenigen Mindestbeitrag abziehen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Steuertipps zur Riester Rente 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen