Die wichtigsten Steueränderungen in 2012
Angesichts der großen Schuldenkrise in Europa, leerer Staatskassen und einer insgesamt doch recht ungewissen Zukunft war eine umfangreiche Steuerreform ebenso wenig zu erwarten wie deutlich spürbare Steuersenkungen.
Dennoch wird es auch im kommenden Jahr einige kleinere Änderungen geben und hier die wichtigsten Steueränderungen in 2012 auf einen Blick:
Änderungen im Zusammenhang mit dem Kindergeld
Im Zusammenhang mit dem Kindergeld gibt es zwei Änderungen. So entfällt zum einen die Einkommensgrenze für Kinder und zum anderen wird für Kinder ohne Job, aber mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung weiterhin Kindergeld bezahlt.
Bislang dürfen volljährige Kinder maximal 8.004 Euro dazuverdienen, damit der Anspruch auf Kindergeld erhalten bleibt. Überschreitet das Kind durch seinen Nebenjob während der Ausbildung oder des Studiums hingegen diese Einkommensgrenze, besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr und die Eltern müssen der Familienkasse das gesamte Kindergeld von 2.208 Euro, das in dem Jahr ausgezahlt wurde, zurückerstatten.
Durch das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird sich dies nun ändern, so dass Kinder zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr unbegrenzt Geld verdienen dürfen, ohne dadurch den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden. Für Kinder hingegen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ändert sich nichts, denn für sie gilt auch jetzt schon keine Einkommensgrenze.
Die zweite Änderung betrifft ältere Kinder unter 25 Jahren, die bereits ihre Berufsausbildung oder ihr Erststudium abgeschlossen haben. Nachdem die Wehrpflicht abgeschafft wurde und auch in Folge der beispielsweise recht kurzen Bachelor-Studiengänge gibt es eine Reihe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Finden sie keinen Arbeitsplatz oder lediglich einen Teilzeit-Job mit einer Arbeitszeit unter 20 Wochenstunden, erhalten die Eltern ab 2012 weiterhin 184 Euro Kindergeld pro Kind und Monat.
Kinderbetreuungskosten
Bislang konnten die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in der Steuererklärung entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist nur ein Elternteil berufstätig, berücksichtigte das Finanzamt allerdings nur die Betreuungskosten für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren.
Ab 2012 können die Betreuungskosten für bis zu 14 Jahre alte Kinder uneingeschränkt als Sonderausgaben abgesetzt werden, unabhängig davon, ob beide Elternteile berufstätig sind oder ob nicht. Die Höhe der absetzbaren Kosten bleibt dabei unverändert, anerkannt werden somit jährlich maximal 4.000 Euro.
Werbungskosten
Bislang belief sich die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer auf 920 Euro. Rückwirkend zum 01.01.2011 wurde die Pauschale nun auf 1.000 Euro angehoben. Spürbar wird die Erhöhung allerdings nur für Arbeitnehmer, deren jährliche Werbungskosten zwischen 920 und 1.000 Euro lagen, denn ihnen bringt die höhere Pauschale eine monatliche Ersparnis von maximal 40 Euro.
Bei sehr vielen Arbeitnehmern liegen die Werbungskosten aber jenseits der 1.000 Euro-Marke. Für sie ändert sich daher nichts und sie müssen nach wie vor fleißig Belege sammeln, um diese dann dem Finanzamt vorlegen zu können.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Den meisten ist der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, besser als Versicherungspflichtgrenze bekannt. Diese muss regelmäßig überschritten werden, damit der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, ob er freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in eine private Krankenversicherung wechselt.
Nachdem die Einkommen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gesunken waren, hatte der Gesetzgeber die JAEG auf 49.500 Euro festgelegt. 2012 wird die Versicherungspflichtgrenze nun wieder angehoben, und zwar auf 50.850 Euro.
So hoch muss das Jahreseinkommen, zu dem neben dem zwölf Monatszahlungen auch Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Prämien gehören, also mindestens sein, damit der Wechsel als Arbeitnehmer in eine private Krankenkasse möglich ist.
Beiträge für Sozialversicherungen
Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen werden die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung 2012 etwas höher. Allerdings werden nicht die Beitragssätze, sondern die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Bei der Renten- und der Arbeitslosenversicherung erhöht sich die monatliche Einkommensgrenze als Bezugsgröße für die Beiträge um 100 Euro auf dann 5.600 Euro.
Dadurch belaufen sich die Zusatzkosten für diese beiden Versicherungen bei den derzeitigen Beitragssätzen auf knapp 23 Euro pro Monat, wobei der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 112,50 Euro auf 3.825 Euro.
Daraus ergeben sich monatlich Zusatzkosten von 20 Euro, jeweils zur Hälfte für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Insgesamt müssen Arbeitnehmer mit hohem Einkommen 2012 also 21,50 Euro pro Monat mehr in die Töpfe der Sozialversicherungen einzahlen. Allerdings gilt diese Zahl nur für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern werden nur die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und die Pflegeversicherung angehoben, die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ändern sich nicht.
Änderungen bei der Riester-Rente
Nach Startschwierigkeiten hat sich die Riester-Rente mittlerweile zu den beliebtesten Modellen für die private Altersvorsorge in Deutschland entwickelt. 2012 wird es jedoch zwei Änderungen geben. Die erste Änderung besteht darin, dass künftig jeder Riester-Sparer mindestens 60 Euro in seinen Vertrag einzahlen muss, um sich die staatlichen Zulagen zu sichern.
Vor allem bei jungen Familien war es bislang häufig so, dass nur ein Partner Beiträge in den Riester-Vertrag einzahlte. Der Vertrag des anderen Partners ruhte, aber die Zulagen konnte sich dieser Partner über den laufenden Vertrag des anderen Partners sichern. Ab 2012 gibt es nun nur noch dann Zulagen, wenn der Mindestsockelbetrag von 60 Euro in den eigenen Vertrag einbezahlt wird.
Die zweite Änderung betrifft das Auszahlungsalter. Bislang liegt das Auszahlungsalter für Riester-Produkte bei 60 Jahren. Erreicht der Riester-Sparer das 60. Lebensjahr, kann er sich seine Riesterrente also auszahlen lassen. Bei allen Verträgen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, steigt das Auszahlungsalter um 2 Jahre. Eine Auszahlung ist also erst zum 62. Geburtstag möglich.
Weiterführende Steuertipps, Steuervorteile und Sonderausgaben:
- Wer kann bei der Abgeltungssteuer sparen?
- Steuertipps zur Riester Rente
- Steuerlast im Alter
- Infos und Steuertipps für Solarstrom
- Infos und Tipps bei Steuerfragen
- Verluste aus Privatverkäufen
Thema: Die wichtigsten Steueränderungen in 2012
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