Infos zur Vereinfachten Steuererklärung

Infos zur Vereinfachten Steuererklärung  

Viele wissen, dass sie sich durch die Abgabe ihrer Steuererklärung durchaus den einen oder anderen Euro vom Finanzamt zurückholen könnten. Doch so wirklich gerne setzt sich wohl kaum jemand mit der Steuererklärung auseinander.

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Schließlich wartet oft ein größerer Berg an Formularen, Belegen, Quittungen, Kontoauszügen und anderen Unterlagen, die es durchzuarbeiten gilt.

Denjenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, bleibt zwar nichts anderes übrig, als die Vordrucke des Finanzamts irgendwann auszufüllen und die dazugehörigen Belege zu sortieren. Diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben können, verzichten jedoch mitunter darauf. Manchen ist die Steuererklärung schlichtweg zu kompliziert, andere glauben, dass sie ohnehin keine nennenswerten Ausgaben geltend machen können und sich der ganze Aufwand deshalb sowieso nicht lohnt. Dabei gibt es mit der sogenannten Vereinfachten Steuererklärung eine abgespeckte Version der herkömmlichen Steuererklärung. Bei der Vereinfachten Steuererklärung werden die Angaben lediglich in einem zweiseitigen Vordruck erfasst. Dadurch ist diese Variante nicht nur leichter zu erstellen, sondern geht auch wesentlich schneller. Aber was ist die Vereinfachte Steuererklärung genau? Wer kann diese Möglichkeit nutzen und für wen ist sie nicht geeignet?

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos
zur Vereinfachten Steuererklärung zusammen:
 

Was ist die Vereinfachte Steuererklärung?

Die Vereinfachte Steuererklärung ist eine verkürzte und vereinfachte Form der Steuererklärung. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die als Einkommen nur Arbeitsentgelt (und eventuell bestimmte Lohnersatzleistungen) bezogen haben und lediglich arbeitnehmertypische Ausgaben geltend machen.

Erstellt wird die Vereinfachte Steuererklärung auf dem Vordruck EST 1 V. Hierbei handelt es sich um ein Formular, das nur zwei Seiten umfasst. Dieser Vordruck ersetzt den herkömmlichen Mantelbogen und die Anlage N.

Je nach persönlicher Situation kommen dann nur noch die Anlagen Kind, AV und VL sowie die notwendigen Belege als Nachweise für die gemachten Angaben dazu. Was die Abgabefristen angeht, so gelten dieselben Fristen wie bei der herkömmlichen, ausführlichen Steuererklärung. 

Wer kann eine Vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Die Vereinfachte Steuererklärung können Arbeitnehmer abgeben, die als Einkommen nur Arbeitsentgelt erhalten haben. Kommen zum Arbeitseinkommen bestimmte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld dazu, ist die Vereinfachte Steuererklärung ebenfalls möglich.

Außerdem gehört zu den Voraussetzungen für die Vereinfachte Steuererklärung, dass es sich bei den Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden sollen, um die typischen Ausgaben eines Arbeitnehmers handelt. Im Prinzip ist die Vereinfachte Steuererklärung somit immer dann möglich, wenn es sich um einen einfachen Steuerfall handelt.

Sobald es mit Blick auf die Einnahmen oder Ausgaben etwas komplizierter wird, reicht die Vereinfachte Steuererklärung nicht mehr aus.

 

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Welche Ausgaben können bei der Vereinfachten Steuererklärung
geltend gemacht werden?

 

Welche Ausgaben im Rahmen der Vereinfachten Steuererklärung abgesetzt werden können, ergibt sich aus dem Vordruck. Es können nämlich nur die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden, die im Vordruck genannt sind. Bei den Werbungskosten sind dies in erster Linie die Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, die Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungs- und Fortbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Reisekosten bei Dienstreisen.

Zu den Sonderausgaben gehören hauptsächlich Beiträge zu bestimmten Versicherungen, während als außergewöhnliche Belastungen vorrangig Krankheitskosten und Behinderten-Pauschbeträge geltend gemacht werden können. Sollen Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, die auf dem Vordruck nicht genannt sind, müssen die herkömmlichen Steuerformulare ausgefüllt werden.

Die Vereinfachte Steuererklärung kann aber um die Anlagen Kind, AV und VL ergänzt werden. Die Anlage Kind wird dann notwendig, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das minderjährig ist oder seine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Vordruck ausgefüllt werden. Die Anlage AV ist für Beiträge zur Altersvorsorge und hier allen voran die Riester- oder Rürup-Rente vorgesehen.  

Für wen ist die Vereinfachte Steuererklärung nicht geeignet?

Einnahmen und Ausgaben, die beim typischen Durchschnittsarbeitnehmer nicht vorkommen, wurden aus Platzgründen auf dem Vordruck weggelassen. Daher ist die Vereinfachte Steuererklärung tatsächlich nur für Arbeitnehmer mit typischen, klaren und unkomplizierten Sachverhalten gedacht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine Vereinfachte Steuererklärung ausscheidet, wenn

·         neben dem Arbeitseinkommen weitere Einkünfte, beispielsweise aus Mieten oder Renten bezogen wurden.

·         Zinsen oder Kapitalerträge bezogen wurden, die den Sparerpauschbetrag übersteigen und nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

·         kein Antrag auf die Anrechnung von Zins- oder Kapitalertragssteuern gestellt wird.

·         Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden sollen, die nicht im Vordruck aufgeführt sind. Bei den Werbungskosten können dies beispielsweise die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sein, bei den außergewöhnlichen Belastungen unter anderem Unterstützungsleistungen für nahe Angehörige.

·         sich verheiratete Ehepartner statt der Zusammenveranlagung für eine getrennte Veranlagung entscheiden.

·         der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatte Unterhaltsleistungen gezahlt hat und diese in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben einträgt. 

Kann die Vereinfachte Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden?

Die Vereinfachte Steuererklärung muss zusammen mit entsprechenden Belegen entweder per Post oder persönlich abgegeben werden. Es ist nicht möglich, sie elektronisch per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.

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Thema: Infos zur Vereinfachten Steuererklärung

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Ein Gedanke zu „Infos zur Vereinfachten Steuererklärung“

  1. Ich weiß gar nicht, wieso ich mich immer so gesträubt habe. 🙂 Mit der vereinfachten Steuererklärung ist mein Steuerfall („klassischer“ Arbeitnehmer) ideal gedeckt.
    Gerade auf die Pendelkosten habe ich es abgesehen – mal schauen, was bei rumkommt, sind ja nur 2 Seiten 😉

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