Übersicht zur Mehrwertsteuer

Infos und Übersicht zur Mehrwertsteuer 

Die Bezeichnung Mehrwertsteuer ist gleichbedeutend mit dem Begriff der Umsatzsteuer und wird dann an die Finanzbehörden abgeführt, wenn ein Verkäufer Umsatz durch den Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen erzielt.

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Seit dem 01. Januar 2007 liegt der Steuersatz der Mehrwertsteuer bei 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt beispielsweise für Lebensmittel, Zeitschriften, Bücher oder auch künstlerische Leistungen.

 

Dabei ist die Mehrwert- oder Umsatzsteuer als Verbraucherabgabe angelegt, was bedeutet, dass sie aus wirtschaftlicher Sicht vom Konsumenten, also dem Endverbraucher getragen wird. Allerdings wird die Mehrwertsteuer durch die Finanzbehörden nicht unmittelbar beim Endverbraucher erhoben, Steuerschuldner bleiben die Unternehmen, die durch den Verkauf ihrer Waren oder Dienstleistungen Umsätze erzielen.

Die Unternehmer ihrerseits haben jedoch die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer an ihre Kunden abzuwälzen, indem sie sie als Bestandteil in ihre Preise integrieren. In den meisten Fällen geschieht dies offenkundig, das bedeutet, die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen ausgewiesen. Erstellen Unternehmen Rechungen an andere Unternehmen oder an juristische Personen besteht überdies die Verpflichtung, die Steuer offen auszuweisen, eine Ausnahme besteht nur im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung.

Hinsichtlich der Einordnung in das Steuersystem ergeben sich für die Mehrwertsteuer mehrere Möglichkeiten, hier unsere Übersicht:

•        Die Mehrwertsteuer zählt zu den indirekten Steuern, weil sie den Umweg über ein Unternehmen nimmt. Sie wird also nicht unmittelbar durch den Verbraucher an das Finanzamt abgeführt, sondern ein Dritter, der Unternehmer, bleibt Steuerschuldner.

•        Durch die Mehrwertsteuer wird der inländische Wirtschaftsverkehr besteuert. Die Mehrwertsteuer wird dann fällig, wenn es zu einem Austausch von Leistungen im Sinne von Handel kommt, insofern handelt es sich bei der Mehrwertsteuer nach gesetzestechnischer Anlage um eine Verkehrssteuer.

•        Rein wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um eine Verbrauchsteuer, die den Endverbraucher dann belastet, wenn er ein Produkt oder eine Dienstleistung erwirbt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Mehrwertsteuer eine Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Verbrauchsteuern darstellt, nach §21 Abs. 1 UStG gehört, im Sinne der Abgabenordnung, jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer zu den Verbrauchsteuern.

•        Nachdem für die Berechnung der Steuerlast der Nettoumsatz relevant ist, gehört die Mehrwertsteuer im Bezug auf die Belastungsberechnung zu den Nettosteuern. Unternehmen können die Steuerlast dabei mit der Vorsteuer verrechnen.

Kauft ein Unternehmer beispielsweise Maschinen oder nimmt er Dienstleistungen in Anspruch, entstehen Vorumsätze. Die Steuerlast, die sich aus der Umsatzsteuer für die Vorumsätze ergibt, wird im Rahmen der Vorsteueranmeldungen verrechnet, die monatlich oder quartalsweise abgegeben werden müssen.

•        Zudem zählt die Mehrwertsteuer zu den Gemeinschaftssteuern, denn nach dem Finanzverfassungsrecht steht sie Bund, Ländern und teils auch den Gemeinden gemeinschaftlich zu.

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