Erbschaftssteuer Steuerreform

Erbschaftssteuer Steuerreform 

Aktuell unterliegt die Erbschaftssteuer einer Steuerreform. Die Erbschaftsteuer ist die Steuer, die für das geerbte Vermögen fällig wird, wobei auch Schenkungen und die sogenannten Zweckzuwendungen der Steuerpflicht unterliegen. Zweckzuwendungen sind letztlich zwar auch Schenkungen, allerdings soll mit der jeweiligen Zuwendung ein bestimmtes Ziel erreicht werden, beispielsweise dass das Überlassene im Sinn des Schenkers verwendet wird.

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Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich für alle diejenigen fällig, die etwas erben, sowohl als Erben im Rechtssinne als auch als Vermächtnisnehmer. Vermächtnisnehmer ist man dann, wenn man nicht das gesamte Erbe, sondern lediglich einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache erhält. Entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer ist zunächst die Höhe des Nachlasses oder der Zuwendung, wobei nur der Teil steuerpflichtig ist, der nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibt.

Das bedeutet, von der Erbmasse werden die sogenannten Erblasserschulden und die Erbfallschulden abgezogen. Erblasserschulden sind die Schulden, die der Erblasser hinterlässt, beispielsweise in Form von Krediten oder nicht bezahlten Rechnungen, unter die Erbfallschulden fallen alle die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehen, zum Beispiel die Kosten für die Beerdigung oder die Nachlassverwaltung und -auflösung sowie die Zahlungen an die Vermächtnisnehmer.

Die Reform der Erbschaftsteuer, die künftig in Kraft tritt, sieht einige Veränderungen vor. Grundsätzlich steuerfrei sollen demnach Erbschaften von Betrieben und Immobilien bleiben, wenn das Unternehmen von den Erben in der Form, in der es vererbt wurde, mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird oder die vererbte Immobilie selbst bewohnt wird. Vorteile bringt die Reform der Erbschaftsteuer in erster Linie für nahe Verwandte und für eingetragene Lebensgemeinschaften, denn die Freibeträge für Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Enkel werden deutlich angehoben.

Im Gegenzug fällt die Höhe der Erbschaftssteuer für entfernte Verwandte, beispielsweise Nichten und Neffen höher aus. Nachteile bringt die Steuerreform überdies, wenn Immobilien mit hohem Verkehrswert vererbt werden. Während bislang Immobilien in aller Regel nur mit der Hälfte ihres Verkehrswertes bewertet wurden, wird künftig der tatsächliche Wert vollständig für die Erbschaftssteuer veranschlagt.

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