Wie ist das Finanzamt aufgebaut und organisiert?

Wie ist das Finanzamt eigentlich aufgebaut und organisiert?  

Als Landesbehörde und örtliche Behörde der Finanzverwaltung sind die Aufgaben, die ein Finanzamt übernimmt, im Gesetz über die Finanzverwaltung geregelt. Nach diesem Gesetz ist ein Finanzamt im Wesentlichen dafür zuständig, die Steuern zu verwalten.

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Ausgenommen sind lediglich bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern sowie solche Steuern und Abgaben, bei denen die Verwaltung den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden obliegt.

Aber was bedeutet das konkret und wie ist das Finanzamt eigentlich aufgebaut und organisiert?:  

Die Aufgaben des Finanzamts

Das Finanzamt ist eine örtliche Landesbehörde und als solche für die Verwaltung von Steuern zuständig. Ausgenommen hiervon sind jedoch durch Bundesgesetze geregelte Verbrauchssteuern, Zölle, die Kraftfahrzeugsteuer und die Verkehrssteuern, die auf andere motorisierte Verkehrsmittel erhoben werden.

Zudem kümmert sich Finanzamt nicht um die Steuern, deren Verwaltung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesfinanzbehörden oder der Gemeinden fällt. Neben der Verwaltung der Steuern übernimmt ein Finanzamt weitere Aufgaben, die ihm im Rahmen des Gesetzes über die Finanzverwaltung übertragen wurden.

Um die Durchführung von Aufgaben der Finanzverwaltung zu verbessern oder zu erleichtern, hat die zuständige Landesregierung allerdings die Möglichkeit, per Rechtsverordnung festzulegen, dass ein Finanzamt oder eine besondere Landesfinanzbehörde nur für bestimmte Aufgaben zuständig ist. Dabei wiederum kann sich die Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamts oder der speziellen Landesfinanzbehörde auch auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstrecken.

Damit erklärt sich, weshalb der Steuerpflichtige bestimmte Angelegenheiten mitunter nicht bei dem Finanzamt erledigen kann, das normalerweise für ihn zuständig ist, sondern sich an ein anderes Finanzamt in seinem Bundesland wenden muss. 

Die Organisation der Finanzämter

Ursprünglich war die Oberfinanzdirektion die übergeordnete Behörde in allen Bundesländern. 2001 wurde das Finanzverwaltungsgesetz jedoch dahingehend geändert, dass die Finanzverwaltung nicht mehr zwingend dreigliedrig sein muss. Infolgedessen wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst und entweder durch neu begründete Landesämter ersetzt oder die Finanzämter unmittelbar der Finanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes unterstellt.

So gibt es nun beispielsweise in Bayern anstelle der Oberfinanzdirektion das Bayerische Landesamt für Steuern, während die Finanzämter in Brandenburg dem Ministerium der Finanzen und in Berlin der Senatsverwaltung für Finanzen unterstehen. In allen Bundesländern gilt jedoch, dass die oberste Finanzbehörde eines Bundeslandes immer diejenige ist, die festlegt, für welchen Bezirk ein Finanzamt zuständig ist und wo sich dessen Sitz befindet.

Die innere Organisation eines Finanzamts leitet sich aus seiner Geschäftsordnung ab. Dabei gliedert sich ein Finanzamt in Sachgebiete, die ihrerseits mehrere Arbeitsgebiete enthalten.

Ein Arbeitsgebiet ist die kleinste Organisationseinheit und umfasst einzelne, klar definierte Aufgaben. Gleiche, ähnliche oder miteinander zusammenhängende Aufgaben wiederum werden zu sogenannten Stellen zusammengefasst.

Zu den wesentlichen Sach- und Arbeitsgebieten eines Finanzamts gehören unter anderem die Geschäftsstelle, die Finanzservicestelle, die Veranlagung von Arbeitnehmern, Körperschaften und Personengesellschaften, die Betriebsprüfung, die Steuerfahndung, die Finanzkasse, die Vollstreckungsstelle oder auch der Bereich Ausbildung. 

Der Aufbau eines Finanzamts

Alle Finanzämter, Verwaltungsstellen und Außenstellen zusammengenommen, gibt es derzeit rund 650 Finanzämter in Deutschland. Ein Verzeichnis dieser Dienststellen steht auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern zur Verfügung. Dort kann über das Auskunftssystem GEMFA auch ermittelt werden, welches Finanzamt sachlich und örtlich für den Steuerpflichtigen zuständig ist.

Intern sind alle Finanzämter in Deutschland nach dem
gleichen hierarchischen Schema aufgebaut:
 

Die Amtsleitung durch den Vorsteher oder die Vorsteherin

Der Vorsteher oder die Vorsteherin leitet ein Finanzamt. Als Chef des Amts ist die Amtsleitung die Vorgesetzte aller Beschäftigten und Beamten, die in dem Finanzamt tätig sind. Zudem übernimmt die Amtsleitung die Fach- und Dienstaufsicht.

Das bedeutet, die Amtsleitung ist verantwortlich dafür, dass die Aufgaben des Finanzamts rechtszeitig, sachgerecht und wirtschaftlich erledigt werden. Hierfür setzt die Amtsleitung verschiedene Steuerungs- und Führungsinstrumente ein. Damit umfasst ihr Sachgebiet die Bereiche Organisation, Haushalt und Personal.

Die Amtsleitung und auch ihre Vertretung werden von der obersten Landesfinanzbehörde bestellt. Daneben gibt es im Finanzamt noch eine Vertretung der stellvertretenden Amtsleitung, die von der Amtsleitung selbst ernannt wird.   

Die Sachgebietsleitung

Ein Finanzamt übernimmt verschiedene Aufgaben, die zunächst in Arbeitsgebieten zusammengefasst und dann in entsprechende Sachgebiete eingeordnet werden. Beispiele für solche Sachgebiete sind die Einkommenssteuer-Veranlagung für Arbeitnehmer, die Betriebsprüfung oder die Finanzkasse. Für jedes Sachgebiet ist ein Sachgebietsleiter oder eine Sachgebietsleiterin zuständig, wobei grundsätzlich auch mehrere Sachgebiete in den Zuständigkeitsbereich einer Sachgebietsleitung fallen können.

In einigen Bundesländern gibt es außerdem sogenannte gemischte Sachgebiete. In diesem Fall leitet die Sachgebietsleitung dann beispielsweise den Bereich Betriebsprüfung und die Steuerveranlagung für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben A bis E.

Die Sachgebietsleitung trägt die Verantwortung für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben in ihrem Sachgebiet und übt hier im Auftrag der Amtsleitung auch die Fach- und Dienstaufsicht aus.

Neben den fachlichen, organisatorischen und personellen Aufgaben kümmert sich die Sachgebietsleitung außerdem um den Bereich Aus- und Fortbildung in ihrem Gebiet. Besonders schwierige Vorgänge und komplexe Angelegenheiten bearbeitet der Sachgebietsleiter oder die Sachgebietsleiterin übrigens selbst.  

Die Sachbearbeitung

Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen erledigen die Aufgaben in ihrem Arbeitsgebiet eigenverantwortlich und stellen dabei sicher, dass die Aufgaben rechtzeitig, sachgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.

Um dies zu gewährleisten, sind Sachbearbeiter in aller Regel nur in einem Sachgebiet tätig, kümmern sich also beispielsweise ausschließlich um die Einkommenssteuerveranlagung von Arbeitnehmern mit den Anfangsbuchstaben T bis Z. Zu ihrer Unterstützung können Sachbearbeitern weitere Mitarbeiter zugewiesen werden.

Daneben leiten Sachbearbeiter Anwärter und andere Azubis im Rahmen ihrer Ausbildung in dem jeweiligen Arbeitsgebiet an.

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