Wichtige Infos zu den aktuellen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung, 1. Teil

Wichtige Infos zu den aktuellen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung, 1. Teil

Es gibt einige Termine im Jahresverlauf, die für Freude sorgen. Dazu zählen etwa Feiertage, Geburtstage, Hochzeitstage, Jubiläen und Feste. Andere Stichtage hingegen lösen wenig Begeisterung aus. Ein Beispiel dafür ist der 31. Juli. An diesem Tag endet die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung. Wegen Corona verschob sich dieser Termin seit dem Steuerjahr 2020 aber nach hinten.

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Wichtige Infos zu den aktuellen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung, 1. Teil

Für das Steuerjahr 2021 blieb bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. In Bundesländern, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, endete die Frist sogar erst am darauffolgenden Werktag.

Für das Steuerjahr 2022 müsste die Steuererklärung dem Finanzamt eigentlich bis spätestens am 30. September 2023 vorliegen. Weil das aber ein Samstag ist, läuft die Abgabefrist erst am Montag, dem 2. Oktober 2023, ab.

Doch was hat es mit der Abgabefrist überhaupt auf sich? Für wen gilt sie? Und was ist, wenn der Steuerzahler die Frist verpasst?

In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir alle wichtigen Infos zu den aktuellen Fristen und Regelungen zur Abgabe der Steuererklärung zusammen!:

Für wen gilt die Abgabefrist bei der Steuererklärung?

Die Abgabefrist ist im Fall der sogenannten Pflichtveranlagung relevant. Pflichtveranlagung bedeutet, dass der Steuerzahler seine Steuerklärung nicht freiwillig einreicht, sondern sie abgeben muss.

Diese Pflicht besteht dann, wenn der Steuerzahler

  • einen individuellen Freibetrag auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Der Eintrag bewirkt, dass der Arbeitgeber etwas weniger Lohnsteuer abführt. Der Behinderten-Pauschbetrag ist von dieser Regelung aber ausgenommen.

  • verheiratet ist und eine Zusammenveranlagung mit seinem Partner in der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor erfolgt.

  • Steuerklasse 6 hat.

  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld bekommen hat, die die Grenze von 410 Euro pro Jahr überschreiten.

  • als Arbeitnehmer neben seinem Arbeitseinkommen weitere Einkünfte von über 410 Euro hatte.

  • steuerpflichtige Einkünfte hatte, die noch nicht versteuert wurden, beispielsweise aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Eine Abgabepflicht kann auch für einen Rentner bestehen, der steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags erzielt.

Außerdem muss der Steuerzahler immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihn das Finanzamt dazu auffordert. Reicht er die Unterlagen dann nicht innerhalb der Frist ein, die das Finanzamt gesetzt hat, droht ein Verspätungszuschlag.

Ist der Steuerzahler hingegen nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sondern entscheidet er sich freiwillig dafür, kann er sich deutlich mehr Zeit lassen. Auch Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder Steuerschätzungen sind dann kein Thema.

Was ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?

Die allgemeine, gesetzliche Abgabefrist benennt den Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung bei Pflichtveranlagung. Und dieser Stichtag ist grundsätzlich der 31. Juli. Bis zum 31. Juli muss der Steuerzahler seine Steuererklärung also beim Finanzamt abgegeben haben, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist.

Bereits seit dem Steuerjahr 2020 gibt es aber wegen Corona Ausnahmeregelungen, durch die sich die Abgabefristen verlängern. Auch für das Steuerjahr 2023 greift noch eine Fristverlängerung.

Allerdings verkürzt sich die Abgabefrist seit 2021 für jedes Jahr um jeweils einen Monat. Dadurch wird ab dem Steuerjahr 2024 wieder der reguläre Abgabetermin gelten, nämlich der 31. Juli 2025.

Der Stichtag für die Abgabe gilt unabhängig davon, ob der Steuerzahler seine Steuererklärung auf Papier oder elektronisch abgibt. Entscheidet er sich für die elektronische Variante, kann er das Portal Mein Elster der Finanzverwaltung verwenden.

Ist er dort als Nutzer registriert, erfolgt die Übermittlung der Steuererklärung authentifiziert. Durch die elektronische Unterschrift ist die Steuererklärung gänzlich papierlos und zudem kostenfrei.

Möchte der Steuerzahler zusätzliche Ausfüllhilfen und Steuerspartipps nutzen, kann er sich für eine Steuersoftware oder eine Steuer-App entscheiden. Auch sie ermöglichen, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln.

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Gute Programme sind schon ab etwa 20 Euro erhältlich. Ansonsten hat der Steuerzahler natürlich auch die Möglichkeit, die Steuerformulare ganz klassisch auf Papier auszufüllen und per Post ans Finanzamt zu schicken.

Längere Abgabefrist in beratenden Fällen

Kann oder will der Steuerzahler seine Steuererklärung nicht alleine machen, kann er auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Während ein Steuerberater jeden beraten darf, darf ein Lohnsteuerhilfeverein nur Arbeitnehmer und Rentner unterstützen.

Wendet sich der Steuerzahler an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist automatisch um sieben Monate. Dadurch wird der letzte Februartag des übernächsten Jahres zum Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung in beratenden Fällen.

Allerdings verschieben die Ausnahmeregelungen wegen Corona auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für Steuerzahler, die ihre Erklärung nicht alleine machen. Eigentlich wäre der Stichtag für das Steuerjahr 2022 der 29. Februar 2024.

Durch die Fristverlängerung muss die Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 so erst zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt vorliegen.

Corona hatte zur Folge, dass die sowieso schon verlängerte Abgabefrist im Sommer 2022 noch einmal verlängert wurde. In beratenden Fällen musste die Steuererklärung für 2020 deshalb nicht am 31. Mai 2022, sondern erst am 31. August 2022 beim Finanzamt eingegangen sein.

Das dazugehörige Gesetz wurde allerdings erst im Juni verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die aktuell geltende Frist bereits abgelaufen. Deshalb hatte das Bundesfinanzministerium schon im Vorfeld verschiedene Anweisungen herausgegeben.

In einem Schreiben im April 2022 hieß es dazu, dass die Steuererklärung pünktlich eingereicht ist, wenn sie nach dem 31. Mai und vor dem Inkrafttreten des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes beim Finanzamt vorliegt. Für die Praxis bedeutet das, dass für das Steuerjahr 2020 keine Verspätungszuschläge drohen.

Lässt sich der Steuerzahler beraten, hat er für die Abgabe seiner Steuererklärung grundsätzlich mehr Zeit. Allerdings hat das Finanzamt die Möglichkeit, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dazu aufzufordern, vorab eine Steuererklärung abzugeben.

Außerdem kann das Finanzamt einen individuellen Abgabetermin bestimmen. Ist der Steuerzahler zum Beispiel Rentner, kann ihn das Finanzamt anschreiben und verlangen, dass er bis zu einem bestimmten Datum eine Steuererklärung abgibt. Dieser Termin ist dann für den Steuerzahler verbindlich.

Die aktuellen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung im Überblick

Durch die Ausnahmeregelungen ist es mitunter nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten, bis wann die Steuererklärung denn nun abgegeben werden muss.

Damit es leichter wird, hier die aktuellen Fristen zu Abgabe, Zuschlägen und Zinsen auf einen Blick:

Steuerjahr 2021 Steuerjahr 2022 Steuerjahr 2023 Steuerjahr 2024
Allgemeine Abgabefrist 31. Oktober 2022 2. Oktober 2023 2. September 2021 31. Juli 2025
Abgabefrist bei Beratung 31. August 2023 31. Juli 2024 2. Juni 2025 30. April 2026
Verspätungszuschlag ab 1. September 2023 1. August 2024 1. Juni 2025 1. Mai 2026
Erstattungs-/Verzugszinsen ab 1. Oktober 2023 1. September 2024 1. Juli 2025 1. Juni 2026

Diese Fristen gelten nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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