Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 2. Teil

Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 2. Teil

Für die Einkommensteuererklärung gelten bestimmte Abgabefristen. Verpasst der Steuerzahler diese Fristen, können Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Zinsen fällig werden. Andererseits bleibt es vielen Steuerzahlern überlassen, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben. In einem zweiteiligen Beitrag klären wir die Abgabefristen und die Besonderheiten bei der Steuererklärung im Jahr 2021. Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, wer eine Steuererklärung abgeben muss und für wen sich eine freiwillige Abgabe lohnen kann.

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Abgabefristen für die Steuererklärung im Jahr 2021, 2. Teil

Außerdem haben wir die Termine genannt, zu denen die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen muss. Weiter geht’s nun mit dem 2. Teil!:

Was gilt für das Homeoffice?

Bedingt durch Corona haben im Jahr 2020 viele Arbeitnehmer vom Homeoffice aus gearbeitet. Um einen Ausgleich für die Aufwendungen zu schaffen, hat die Regierung eine Pauschale auf den Weg gebracht.

Die Homeoffice-Pauschale liegt bei 5 Euro pro Arbeitstag. Der Höchstbetrag ist aber auf 600 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Das entspricht 120 Arbeitstagen im Homeoffice, die der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen kann.

Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale auf die Pauschale für Werbungskosten angerechnet. Für die Werbungskosten zieht der Fiskus pauschal 1.000 Euro ab. Bleibt der Arbeitnehmer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice unter der Marke von 1.000 Euro, ändert sich für ihn durch die Homeoffice-Pauschale deshalb nichts.

Möchte der Arbeitnehmer seine Arbeitstage im Homeoffice von der Steuer absetzen, muss er die Fahrtkosten zu seiner Arbeitsstelle entsprechend anpassen. Denn an den Tagen, an denen er zu Hause gearbeitet hat, ist er ja nicht in den Betrieb gefahren. Doch schon ab einer Entfernung von 17 Kilometern hat der Arbeitnehmer von der Homeoffice-Pauschale weniger als von den Fahrtkosten.

Die Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeit liegen dann nämlich bei 17 Kilometer x 0,30 Cent = 5,10 Euro, während die Pauschale fürs Homeoffice nur 5 Euro ausmacht.

Anders sieht es aus, wenn der Fiskus das heimische Büro als Arbeitszimmer anerkennt. In diesem Fall ist die steuerliche Entlastung höher. Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel einen neuen Schreibtischstuhl für das Homeoffice gekauft, kann er diese Ausgabe dann absetzen.

Solche Ausgaben fallen nicht unter die Homeoffice-Pauschale, sondern sind eigenständige, zusätzliche Werbungskosten.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2020?

Der Grundfreibetrag beziffert den Betrag, für den keine Einkommensteuer erhoben wird. Der Freibetrag soll das Existenzminimum absichern. Seine Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt.

Für das Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Eheleute. Bleibt das Jahreseinkommen unter dieser Marke, muss der Steuerzahler keine Einkommensteuer bezahlen. Andersherum ist jeder Euro steuerpflichtig, der über dem Grundfreibetrag liegt.

Im Jahr 2021 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro, im Jahr 2022 wird er voraussichtlich 9.984 Euro betragen. Bei Eheleuten gilt jeweils der doppelte Betrag.

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Was tun, wenn die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung knapp wird?

Ist der Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, ist er gut beraten, die Abgabefristen einzuhalten. Andernfalls kann das Finanzamt Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und sogar Zwangsgelder und Zinsen erheben. Außerdem ist möglich, dass das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld schätzt. Doch das ist oft nicht zum Vorteil des Steuerzahlers, denn das Finanzamt kennt seine tatsächlichen Ausgaben ja nicht.

Selbst wenn das Finanzamt die Steuer geschätzt und der Steuerzahler die Steuern auf dieser Basis bezahlt hat, muss er übrigens noch seine Steuererklärung abgeben. Die Zahlung entbindet ihn nämlich nicht von der Abgabepflicht.

Um Zuschläge und Strafverfahren zu vermeiden, kann der Steuerzahler gemäß § 109 AO (Abgabenordnung) eine Fristverlängerung beantragen. Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht, ein formloses Schreiben genügt. In seinem Antrag sollte der Steuerzahler seine Steuernummer angeben und erläutern, weshalb er mehr Zeit für die Steuererklärung braucht.

Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt eine verlängerte Abgabefrist gewährt, ist, dass der Steuerzahler seine Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerzahler längere Zeit krank oder beruflich stark eingespannt war, sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hat oder noch auf Unterlagen wartet, die er für die Steuererklärung braucht.

Ob der Antrag auf eine verlängerte Abgabefrist bewilligt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Ratsam ist deshalb, die Begründung mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, beispielsweise mit der Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt.

Gewährt das Finanzamt die Fristverlängerung, teilt es dem Steuerzahler einen neuen Termin mit, bis wann die Steuererklärung vorliegen muss. Doch selbst wenn der Steuerzahler eine längere Abgabefrist bekommt, werden unter Umständen Zinsen auf eine Steuernachzahlung fällig.

Eine Alternative zum Antrag auf eine Fristverlängerung kann sein, dass der Steuerzahler seine Steuererklärung fristgerecht einreicht und gleichzeitig daraufhin hinweist, dass noch Unterlagen fehlen. In den entsprechenden Punkten wird der Bescheid dann vorläufig erlassen. Sobald der Steuerzahler die Unterlagen nachreicht, wird der Bescheid entsprechend korrigiert.

Früher lag es im Ermessen des Finanzamts, ob und in welcher Höhe es einen Verspätungszuschlag verlangte. Seit 2019 ist das anders. Seitdem ist der Verspätungszuschlag gesetzlich festgelegt.

Er beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber auf 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Nur wenn die zu zahlende Steuer 0 Euro beträgt, fällt auch der Zuschlag weg.

Wann verlangt das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung?

Es kann sein, dass das Finanzamt den Steuerzahler zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, obwohl er eigentlich nicht zu einer Abgabe verpflichtet ist. Möglich ist dann zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt eine sogenannte Kontrollmitteilung über Einkünfte wie Zinserträge, eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat.

Weil sich solche Einkünfte auf die Steuerschuld auswirken können, kann das Finanzamt eine Steuererklärung verlangen.

Erhält der Steuerzahler so eine Aufforderung, sollte er auf das Schreiben reagieren. Denn wenn das Finanzamt eine Steuererklärung anfordert, muss der Steuerzahler diese abgeben.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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