Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Das deutsche Steuersystem ist nicht nur kompliziert, sondern auch mit jeder Menge Bürokratie verbunden. Mit dem Ziel, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, wurde bereits 2008 die Steueridentifikationsnummer eingeführt.

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Aber was hat es mit dieser Nummer auf sich? Wer bekommt sie? Und wofür wird sie benötigt?

 

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Beitrag:

 

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer. Sie wird individuell vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Auch bei einer Heirat oder einem Umzug verändert sie sich nicht. Stirbt der Steuerpflichtige, bleibt seine Steueridentifikationsnummer 20 Jahre lang erhalten und wird erst danach gelöscht.

 

Wer bekommt eine Steueridentifikationsnummer?

Eine Steueridentifikationsnummer wird jedem zugeteilt, der mit einem Wohnsitz in einem deutschen Melderegister erfasst ist. Außerdem erhält jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, eine Steueridentifikationsnummer. Dies gilt unabhängig von einer melderechtlichen Erfassung.

Wann eine Steuerpflicht entsteht, ergibt sich aus den jeweiligen Steuergesetzen. So leitet sich beispielsweise aus dem Einkommensteuergesetz ab, dass jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einkommensteuerpflichtig ist.

Diese Steuerpflicht ist im Grundsatz bereits ab der Geburt gegeben, auch wenn das nicht zwangsläufig bedeutet, dass tatsächlich auch Einkommensteuer geschuldet wird. Jedenfalls wird Neugeborenen kurz nach der Geburt eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Dadurch ist die steuerliche Erfassung sichergestellt.

 

Wie bekommt der Steuerpflichtige seine Steueridentifikationsnummer?

Seit 2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch ein Schreiben mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer zu, sobald eine Person in Deutschland gemeldet ist.

Neugeborene Kinder erhalten dieses Schreiben normalerweise innerhalb von drei Monaten nach der Geburt.

Sollte das Schreiben verloren gegangen sein, kann der Steuerpflichtige seine steuerliche Identifikationsnummer auch über die Lohnsteuerkarte, einen Steuerbescheid oder ein Schreiben vom Finanzamt in Erfahrung bringen.

Dort ist die Nummer nämlich ebenfalls aufgeführt. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich die Steueridentifikationsnummer erneut mitteilen zu lassen. Hierfür stellt das Bundeszentralamt für Steuern ein Online-Formular bereit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die steuerliche Identifikationsnummer aber nur auf dem Postweg übermittelt werden. Ein Versand per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.

 

Gilt die Steueridentifikationsnummer für alle Steuerarten?

Die Steueridentifikationsnummer bezieht sich auf die Einkommensteuer. Es ist geplant, dass die steuerliche Identifikationsnummer die derzeitige Einkommensteuernummer ersetzen soll. Dadurch entfallen automatisch einige Nachteile, die das jetzige Steuernummernsystem mit sich bringt.

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Bislang ist es beispielsweise so, dass der Steuerpflichtige eine Steuernummer für die Einkommenssteuer zugeteilt bekommt. Zieht er um, nimmt er diese Nummer aber nicht mit, sondern erhält an seinem neuen Wohnort eine neue Einkommensteuernummer.

Dies ändert sich durch die Steueridentifikationsnummer, denn sie behält der Steuerpflichtige zeitlebens bei.

Die Steueridentifikationsnummer wird aber ausschließlich die Steuernummer ersetzen, die für die Einkommensteuer verwendet wird. Bei anderen Steuerarten, also beispielsweise der Kfz-, der Erbschafts-, der Umsatz- oder der Grunderwerbsteuer, bleibt alles beim Alten. Hier werden somit auch in Zukunft die derzeitigen Steuernummern verwendet.

 

Wofür braucht der Steuerpflichtige seine Steueridentifikationsnummer?

Der Steuerpflichtige braucht seine Steueridentifikationsnummer in erster Linie für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Bei Anträgen, Erklärungen, Mitteilungen und anderer Korrespondenz gibt er seine steuerliche Identifikationsnummer an.

Dadurch kann das Finanzamt erforderliche Daten abfragen und abgleichen. Da weniger Rückfragen notwendig sind, kann das Anliegen letztlich oft schneller bearbeitet werden.

Im Formular für die jährliche Steuererklärung ist ebenfalls ein Feld vorgesehen, in das der Steuerpflichtige seine Steueridentifikationsnummer einträgt. Zwingend notwendig ist diese Angabe allerdings nicht, die Steuererklärung kann auch ohne abgegeben werden.

Neben der Korrespondenz mit dem Finanzamt kommt die Steueridentifikationsnummer aber auch an anderer Stelle zum Einsatz. So braucht der Steuerpflichtige die Nummer beispielsweise für einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank.

Der Arbeitgeber, das Arbeitsamt und Sozialleistungsträger wie beispielsweise die Krankenkasse lassen sich die Steueridentifikationsnummer ebenfalls nennen. Sie verwenden die Nummer, um bei den Finanzbehörden steuerlich relevante Daten abzufragen und ihrerseits solche Daten zu übermitteln.

 

Welche Daten speichert das Bundeszentralamt für Steuern?

Die Steueridentifikationsnummer selbst ist letztlich einfach nur eine Nummer. Da sie einmalig und individuell vergeben wird, kann sie dem Steuerpflichtigen zwar eindeutig zugeordnet werden, enthält ansonsten aber keine weiteren Informationen. Allerdings speichert das Bundeszentralamt für Steuern alle Daten, die für die Identifikation des Steuerpflichtigen notwendig sind.

Bei diesen Daten handelt es sich um

  • die Steueridentifikationsnummer,
  • den vollständigen Namen mit Vorname(n), Nachname und früheren Namen,
  • einen eventuellen Titel,
  • den Tag und den Ort der Geburt,
  • das Geschlecht,
  • die aktuelle Anschrift,
  • das zuständige Finanzamt,
  • Übermittlungssperren und
  • den Sterbetag.

Die Erfassung dieser Daten ergibt sich aus § 139b der Abgabenordnung. Damit der Arbeitgeber Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisiert abrufen kann, kommen noch ein paar weitere Daten dazu, die sich aus § 39e des Einkommensteuergesetzes ableiten.

Um den Datenschutz muss sich der Steuerpflichtige aber keine Gedanken machen. Die persönlichen Daten dürfen nämlich nur die Finanzbehörden erheben und verwenden. Andere, wie beispielsweise der Arbeitgeber oder die Krankenkasse, sind zwar dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln.

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Bei Abfragen wird ihnen aber nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt, andere Daten zur Person erfahren sie nicht.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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