Sterbegeldversicherung und Steuern: Was gilt es zu beachten?

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Sterbegeldversicherung und Steuern: Was gilt es zu beachten?

Bis 2003 erhielten die Angehörigen aller gesetzlich Rentenversicherten ein – wenn auch geringes – Sterbegeld. Seitdem damit Schluss ist, schließen viele Menschen eine Sterbegeldversicherung ab, die oft auch Bestattungskostenversicherung genannt wird.

Sterbegeldversicherung und Steuern Was gilt es zu beachten

Wann muss Sterbegeld versteuert werden und können Beiträge abgesetzt werden?

Was genau ist Sterbegeld?

Das Thema Steuern und Sterbegeldversicherungen wird dadurch verkompliziert, dass es verschiedene Arten des Sterbegelds gibt und Informationen daher nicht immer für den eigenen Fall gelten müssen.

Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung kein Sterbegeld mehr zahlt, gibt es immer noch vergleichbare Ausschüttungen von Geldern beim Todesfall. Beamte erhalten nach wie vor Sterbegeld, ebenso viele Angestellte des öffentlichen Dienstes. Einige Betriebe zahlen auch Sterbegeld, wenn es vertraglich vereinbart wurde.

Neben diesen Arten des Sterbegelds gibt es die bereits genannten Auszahlungen von privaten Sterbegeldversicherungen. Sie sind eine Art der Kapitallebensversicherung, die zum Tod ausgezahlt wird. Sie umfassen in der Regel Summen zwischen 4.000 und 15.000 Euro, es gibt aber auch kleinere und größere Policen.

Verstirbt eine Person infolge eines Betriebsunfalls oder einer beruflich bedingten Krankheit, kann ein Anspruch auf Sterbegeld von der betrieblichen Unfallversicherung bestehen.

Steuerliche Unterschiede zwischen den Sterbegeldern

Wie so oft im Steuerrecht lässt sich nicht allgemeingültig sagen, ob Sterbegeld versteuert werden muss. Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Jede Art des Sterbegelds wird anders versteuert.

Rechtlich ungeklärt ist nach wie vor, ob das Sterbegeld von Beamten versteuert werden muss, hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. Unklar ist, ob diese Art des Sterbegelds als sonstige Leistung zu versteuern ist oder ob es sich um Bezüge aufgrund von Hilfsbedürftigkeit handelt, was steuerfrei wäre.

In den anderen Fällen ist die Lage etwas klarer: Betriebliches und berufliches Sterbegeld ist als Sondereinnahme ganz normal lohnsteuerpflichtig. Sterbegeld im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ist einkommenssteuerpflichtig. Sterbegeld der Unfallversicherung wird der Erbschaftssteuerberechnung hinzugefügt.

Lediglich die Leistung der privaten Sterbegeldversicherung im Todesfall an die festgelegten Begünstigten ist in der Regel nicht zu versteuern. Unter Umständen wird eine Schenkungssteuer fällig, die Kosten für die Beerdigung werden aus der Berechnung jedoch als Nachlassverbindlichkeit ausgenommen.

Wird eine Sterbegeldversicherung vom Versicherungsnehmer vorzeitig aufgelöst und der Betrag ausgezahlt, handelt es sich jedoch um eine einkommenssteuer- und kapitalsteuerpflichtige Einnahme.

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In allen Fällen hängt die Steuerlast von Freibeträgen und weiteren, hier nicht aufgelisteten Faktoren ab, daher ist in jedem Fall eine Steuerberatung zu empfehlen.

Können die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich abgesetzt werden?

So komplex die Besteuerung bei der Auszahlung von Sterbegeld ist, ist auch die Besteuerung der Beiträge zur Sterbegeldversicherung nicht klar zu bestimmen.

Grundsätzlich ist eine Sterbegeldversicherung eine Lebensversicherung und könnte damit als Vorsorgeaufwand gewertet werden. Da es sich jedoch nicht ausschließlich um einen solchen handelt und auch Sparanteile beinhaltet sind, kann dieses private Sterbegeld nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Die Beträge für Policen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. eine Mindestbeitragslaufzeit von 12 Jahren) noch als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden.

Da Vorsorgeaufwände nur bis zu einem Freibetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige absetzbar sind, wäre eine Geltendmachung der Versicherungsbeiträge ohnehin für viele nicht ausschlaggebend für Steuerrückzahlungen.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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