Sonderausgaben Versicherungen

Sonderausgaben Versicherungen

Zumindest in Deutschland, Europa und den Industrieländern sind viele Versicherungen üblich, mit denen sich die Menschen gegen Verluste im Alltag absichern. Diese Versicherungen kann man auch teilweise als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Weil sich aber sehr viele Menschen für „Kombinationsversicherungen“ entscheiden, ist es auch möglich in der eigenen Steuererklärung, diese „Kosten“ auch bei einer Kombi-Versicherung abzusetzen.

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Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer, genau die Anteile der Prämien angibt, die für bestimmte „Versicherungsteile“ verwendet bzw. verbucht werden. Damit kann man die Prämien auf die „Freibeträge“ für die persönliche Lebensführung und die Werbungskosten für berufliche Zwecke verteilen.

Allerdings sollte man dabei auch noch eine andere Angelegenheit bedenken. Grundsätzlich sind keine „Sachversicherungen“ im eigentlichen Sinne, von der Steuer abzugsfähig. Aber mit den Vorsorgeversicherungen darf man es nicht übertreiben. Schließlich werden für die Sonderausgaben zum Teil auch die „Beiträge“ zu den gesetzlichen Versicherungen mit eingerechnet. So kann es unter Umständen passieren, dass man mit eigenen „Vorsorgemaßnahmen“ diese „Höchstgrenzen“ überschreitet. Dann hat man keine Möglichkeiten mehr, seine Prämien steuerlich geltend zu machen und zahlt „oben drauf“. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass man von dieser Vorsorge überhaupt nichts hat. Allerdings sollte man auch daran denken, dass man diese steuerliche Absetzbarkeit dann nicht mehr nutzen kann. Besonders wenn es um die „Altersvorsorge“ geht, gibt es zwar auch hier „Absetzmöglichkeiten“.

 

Aber auch hier sollte man sich sehr genau überlegen und ausrechnen lassen, ob es sich lohnt diese von der Steuer abzusetzen. Denn letztendlich muss man jeden Euro, den man jetzt von der Steuer absetzt später als Rentner noch zahlen. Auch die Renten sind ja jetzt schon teilweise steuerpflichtig. Später steigt dieser Anteil. Möchte man sicher stellen, dass man in einigen Jahrzehnten noch einige zusätzliche Steuern sparen kann, ist das Möglich, in dem man seine Vorsorgebeiträge bereits jetzt versteuert. Dies macht sich dann zwar nicht bei den Erträgen bemerkbar, aber zumindest für die „eingezahlten“ Prämien muss man dann später keine Steuern mehr zahlen. Somit stellt sich oft einfach die Frage: Zahle ich die Steuern jetzt oder später?

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