Riester-Rente Sonderausgaben
Schnellüberblick: Die wichtigsten Punkte:
- Sonderausgabenabzug wirkt nicht immer zusätzlich: Bei der Riester-Rente prüft das Finanzamt über die Günstigerprüfung, ob über die staatlichen Zulagen hinaus noch ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.
- Maximal 2.100 Euro absetzbar: Beiträge und Zulagen können seit 2008 bis zu einem Betrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden; vollständig genutzt wird der Rahmen nur, wenn Beiträge und Zulagen zusammen entsprechend hoch sind.
- Kinderzulagen und Mindesteigenbeitrag regelmäßig prüfen: Gerade Familien sollten jährlich kontrollieren, ob Einkommen, Kinderzulagen und Mindesteigenbeitrag noch stimmen, da sonst Zulagen nur anteilig gewährt werden können.
- Zulagen und Steuererstattung gemeinsam betrachten: Die Zulagen fließen direkt in den Riester-Vertrag, während ein zusätzlicher Steuervorteil über den Steuerbescheid ausgezahlt wird; erst beide Bestandteile zusammen zeigen die tatsächliche Förderung.

Mit der Riester-Rente hat in Deutschland die erste große und öffentliche Diskussion über die private Altersvorsorge begonnen. Viele Menschen haben sich mittlerweile für die Riester-Rente entschieden, um von den verschiedenen Zulagen und Förderungen zu profitieren, die mit dieser Altersvorsorge verbunden sind.
Allerdings sollte man unbedingt auch daran denken, dass für Geringverdiener und Normalverdienende durch den Sonderausgabenabzug nicht immer ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.
Warum der Sonderausgabenabzug nicht immer zusätzlich wirkt
Der Grund dafür ist, dass die staatlichen Zulagen bei der Günstigerprüfung berücksichtigt werden. Hat man einen Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen, so prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten „Günstigerprüfung“, was denn für den einzelnen Steuerzahler „mehr“ bringt.
Dementsprechend kann die Entscheidung fallen, ob es zusätzlich zu den Zulagen eine steuerliche „Rückerstattung“ gibt. Anders als in vielen anderen Situationen kann hier die Rückerstattung aus dem Sonderausgabenabzug aber nur der zusätzliche Vorteil über die Zulagen hinaus sein.
Denn man bekommt diesen zusätzlichen Steuervorteil zwar ausgezahlt. Allerdings werden die „Förderungen“ direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt und erhöhen so die spätere Rente.
Zulagen für eigene Kinder
Der Betrag, bis zu dem die „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden können, liegt seit Anfang 2008 bei 2.100 Euro. Damit man ihn also voll nutzen kann, müssen Beiträge und Zulagen zusammen entsprechend hoch sein.
Weil es bei der Riester-Rente aber auch Kinderzulagen für eigene Kinder gibt, sollte man sich immer auch überlegen, ob es nicht doch besser ist, diese voll auszuschöpfen. Denn auch hier lässt sich viel für die eigene Altersvorsorge tun, ohne dass man grundsätzlich mehr dafür einzahlen muss.
Die Sonderausgaben sind aber vor allem für unmittelbar Förderberechtigte, also zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und bestimmte rentenversicherungspflichtige Selbstständige, eine Möglichkeit, sich hier bei der Altersvorsorge unterstützen zu lassen.
Wer unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt ist
Denn nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige haben in der Regel keinen direkten Anspruch auf die Förderungen und Zulagen; eine mittelbare Zulageberechtigung kann aber zum Beispiel über einen unmittelbar förderberechtigten Ehegatten oder Lebenspartner bestehen.
Mindesteigenbeitrag regelmäßig prüfen
Wichtig ist außerdem, den eigenen Mindesteigenbeitrag regelmäßig zu überprüfen. Er richtet sich grundsätzlich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Wer weniger einzahlt als erforderlich, erhält die Zulagen nur anteilig.
Das fällt oft erst spät auf, etwa wenn sich das Einkommen erhöht hat, ein Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist oder sich die berufliche Situation geändert hat.
Warum sich die Förderwirkung im Laufe der Zeit verändern kann
Gerade bei Familien kann sich die Förderwirkung von Jahr zu Jahr verändern. Solange Kinderzulagen hinzukommen, ist die direkte Zulage oft der sichtbarere Teil der Förderung.
Steigt das Einkommen später oder fallen Kinderzulagen weg, kann der steuerliche Effekt des Sonderausgabenabzugs stärker ins Gewicht fallen. Deshalb lohnt sich ein kurzer jährlicher Blick auf den Vertrag, die eingezahlten Beiträge und die Angaben, die dem Anbieter vorliegen.

Riester-Daten in der Steuererklärung richtig berücksichtigen
Für die Steuererklärung ist entscheidend, dass die relevanten Riester-Daten korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt werden. In vielen Fällen läuft diese Datenübertragung automatisch über den Anbieter.
Trotzdem sollte man prüfen, ob die persönlichen Angaben stimmen, vor allem bei einem Anbieterwechsel, mehreren Riester-Verträgen, einer Heirat, Trennung oder geänderten Kinderzulagen. Kleine Unstimmigkeiten können dazu führen, dass das Finanzamt den Sonderausgabenabzug anders berücksichtigt als erwartet.
Besonderheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern
Auch bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern lohnt sich ein genauer Blick. Ist nur eine Person unmittelbar förderberechtigt, kann die andere unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein.
Dann kommt es darauf an, dass beide Verträge und Zulagen richtig zugeordnet sind. Der Sonderausgabenabzug ersetzt die Zulagen dabei nicht, sondern ergänzt sie nur, wenn sich daraus ein höherer steuerlicher Vorteil ergibt.
Steuererstattung und Zulagen gemeinsam betrachten
Ein häufiger Denkfehler besteht darin, die Steuererstattung isoliert zu betrachten. Bei der Riester-Rente fließen die Zulagen in den Vertrag und erhöhen dort das Altersvorsorgevermögen.
Die zusätzliche Steuerentlastung landet dagegen über den Steuerbescheid beim Steuerpflichtigen. Erst beide Bestandteile zusammen zeigen, wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt.
Worauf beim Steuerbescheid geachtet werden sollte
Wer seinen Steuerbescheid prüft, sollte deshalb nicht nur auf eine Erstattung achten. Interessant ist auch, ob der Sonderausgabenabzug berücksichtigt wurde und ob die angerechneten Zulagen plausibel sind.
Weicht der Bescheid deutlich von der eigenen Erwartung ab, kann ein Blick in die Vertragsunterlagen, die Anbieterbescheinigung und die übermittelten Riester-Daten helfen, bevor weitere Schritte geprüft werden.
Riester-Rente und Reform der privaten Altersvorsorge
Stand 2026 ist außerdem zu beachten, dass die staatlich geförderte private Altersvorsorge reformiert wurde und neue geförderte Produkte ab 2027 vorgesehen sind.
Für bestehende Riester-Verträge bleibt die Frage nach Zulagen, Sonderausgabenabzug und steuerlicher Behandlung aber weiterhin relevant. Wer bereits einen Vertrag hat, sollte deshalb nicht nur auf neue Regeln schauen, sondern auch prüfen, wie der vorhandene Vertrag aktuell gefördert wird.
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