Rentenversicherung Sonderausgaben

Rentenversicherung Sonderausgaben

Wenn es um die Rentenversicherung geht, da hat noch so mancher Steuerzahler den „berühmten“ Satz im Ohr: „Die Renten sind sicher!“. Natürlich glaubt das heute sicher niemand mehr. Man unterteilt die Rentenversicherung mittlerweile in zwei verschiedene Schichten, nach denen die Beiträge auch als Sonderausgaben angesetzt werden können. Die so genannte 1. Schicht, ist die „Basisrente“. Hier versteht der Gesetzgeber die gesetzliche Rente, Betriebsrenten u.ä. und Rürup-Rente. Diese kann man jedes Jahr bis zu einem „Gesamtbetrag“ von 20000,- Euro steuerlich geltend machen.

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Allerdings zur bis zu einem Prozentsatz von 63% in 2008. Das heißt also, zahlt man im Jahr 2008 10000,- Euro in seine Altersvorsorge ein, so darf man davon 6300,- Euro steuerlich geltend machen. Möchte man tatsächlich die gesamten 20000,- Euro Steuervorteil schon in 2008 nutzen so muss man dagegen die enorme Summe von 31746,- Euro innerhalb dieses Jahres, in seine Altersvorsorge investieren.

Auf der anderen Seite, muss man sich aber auch darauf gefasst machen, dass man mit der Zeit auch immer mehr für seine „Rente“ Steuern zahlen muss. Die „Steigerung“ des „zu versteuernden Alterseinkommens“ ist nicht ganz so geradlinig, wie die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Wer jedoch in 2008 mit einer privaten Altersvorsorge in die Rente geht, muss knapp was über 50% seines steuerpflichtigen Alterseinkommens auch versteuern.

Die Riestervorsorge

Dieser Anteil steigt bis 2040 auf 100% so dass der Staat sich durch diese Hintertüre auch noch mal seine „Investitionen“ zurückholt. Für die Krankenversicherung, Riesterrente oder sonstige Vorsorgeversicherungen hat man nur einen jährlichen Höchstbetrag von 1500,- (bzw. 2400,-) Euro, die man steuerlich geltend machen kann. Besonders „ärgerlich“ ist das natürlich auch für die „Eigentümer“ einer Riestervorsorge.

Denn hier muss man letztendlich beim Rentenantritt, noch einmal Geld versteuern, für das man eigentlich schon Steuern gezahlt hat. Der Grund dafür ist einfach, dass der „Höchstbetrag“ nicht ausreicht, um alle „sonstigen“ Rentenversicherungen neben der Krankenversicherung zu erfassen.

Die Geschichte der Rentenversicherung als Video:

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