Rechner für außergewöhnliche Belastungen

Rechner für außergewöhnliche Belastungen

Als Steuerzahlerin oder Steuerzahler können außergewöhnliche Belastungen sehr schnell sehr teuer werden. Ob hohe Krankheits- oder Pflegekosten, Beerdigungskosten oder behinderungsbedingte Ausgaben – die finanzielle Belastung kann immens sein. Erfreulicherweise besteht in Deutschland die Möglichkeit, diese außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abzusetzen und damit das Portemonnaie zu entlasten.

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Rechner für außergewöhnliche Belastungen

Mit unserem Rechner für außergewöhnliche Belastungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach zu berechnen, wie hoch Ihr möglicher Steuervorteil ist – und damit ein Stück mehr finanzielle Freiheit zu gewinnen.

Abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte und der Anzahl der Kinder ergibt sich die Höhe der zumutbaren Belastung.

Die aktuelle zumutbare Belastung in Deutschland beträgt:

  • Für verheiratete Personen:
    • Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.340 Euro: 4% der Einkünfte
    • Zwischen 15.341 Euro und 51.130 Euro: 5% der Einkünfte
    • Über 51.130 Euro: 6% der Einkünfte
  • Für verheiratete Personen mit einem Kind:
    • Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.340 Euro: 2% der Einkünfte
    • Zwischen 15.341 Euro und 51.130 Euro: 3% der Einkünfte
    • Über 51.130 Euro: 4% der Einkünfte
  • Für verheiratete Personen mit zwei oder mehr Kindern:
    • Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.340 Euro: 1% der Einkünfte
    • Zwischen 15.341 Euro und 51.130 Euro: 1% der Einkünfte
    • Über 51.130 Euro: 2% der Einkünfte

Singles und unverheiratete Personen können unseren Rechner nutzen:

Außergewöhnliche Belastungen Kalkulator

Zu berechnen, inwieweit außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sind, kann sehr komplex sein, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Einkommens, der Familienstand und die Anzahl der Kinder.

Mit unserem Rechner können Sie jedoch schnell und unkompliziert abschätzen, wie viel Sie aufgrund Ihrer außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzen können.

So haben Sie einen Überblick über Ihre Situation und können gegebenenfalls weitere Schritte zur Senkung Ihrer Steuerlast einleiten.

FAQ zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn Sie durch besondere Umstände veranlasst sind und nicht dazu gehören, sich zu unterhalten. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten oder Wiederbeschaffungskosten nach einem Schadensfall.

Kann ich alle Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen?

Nein, nicht alle Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen können von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt bestimmte Grenzen für die zumutbare Belastung, die von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abhängen.

Diese Belastungsgrenzen sind gestaffelt und richten sich danach, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind und wie viele Kinder Sie haben. Die zumutbare Belastungsgrenze wird in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte angesetzt.

Wie hoch ist der Steuervorteil bei außergewöhnlichen Belastungen?

Die Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von den Aufwendungen und dem Grenzbetrag für die zumutbare Belastung.

Eine pauschale Aussage ist daher schwierig. In der Regel können jedoch zwischen 1% und 7% der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Wie kann ich die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachweisen?

Belege und Rechnungen sollten aufbewahrt werden, um die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachweisen zu können. Das Datum, der Name des Empfängers, der Betrag und der Zweck der Ausgaben sollten auf den Belegen vermerkt sein.

Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen an einem sicheren Ort aufzubewahren, da sie im Zweifelsfall von der Finanzverwaltung angefordert werden können.

Kann ich die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachträglich von der Steuer absetzen?

Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen können Sie auch im Nachhinein steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und die Aufwendungen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angeben.

Welche Kosten zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen?

Allgemeine Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Kosten für Hobbys oder Luxusartikel können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Thema: Rechner für außergewöhnliche Belastungen

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