Rechner für außergewöhnliche Belastungen
Als Steuerzahlerin oder Steuerzahler können außergewöhnliche Belastungen sehr schnell sehr teuer werden. Ob hohe Krankheits- oder Pflegekosten, Beerdigungskosten oder behinderungsbedingte Ausgaben – die finanzielle Belastung kann immens sein. Erfreulicherweise besteht in Deutschland die Möglichkeit, diese außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abzusetzen und damit das Portemonnaie zu entlasten.

Mit unserem Rechner für außergewöhnliche Belastungen können Sie überschlägig berechnen, welcher Teil Ihrer selbst getragenen außergewöhnlichen Belastungen nach Abzug der zumutbaren Belastung steuerlich berücksichtigt werden kann.
Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, der Veranlagung und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Berechnung erfolgt stufenweise innerhalb der gesetzlichen Einkommensbereiche.
Die gesetzliche Staffelung der zumutbaren Belastung lautet:
Ohne Kinder, Grundtarif / Einzelveranlagung:
bis 15.340 €: 5 %
über 15.340 € bis 51.130 €: 6 %
über 51.130 €: 7 %
Ohne Kinder, Splittingtarif / Zusammenveranlagung:
bis 15.340 €: 4 %
über 15.340 € bis 51.130 €: 5 %
über 51.130 €: 6 %
Mit einem oder zwei Kindern:
bis 15.340 €: 2 %
über 15.340 € bis 51.130 €: 3 %
über 51.130 €: 4 %
Mit drei oder mehr Kindern:
bis 15.340 €: 1 %
über 15.340 € bis 51.130 €: 1 %
über 51.130 €: 2 %
Entscheidend ist der Betrag, der nach Abzug der zumutbaren Belastung übrig bleibt. Dieser Betrag mindert grundsätzlich die steuerliche Bemessungsgrundlage; die tatsächliche Steuerentlastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Der Rechner eignet sich für Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung sowie für Fälle mit und ohne berücksichtigungsfähige Kinder:
Rechner für allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Inhalt
Außergewöhnliche Belastungen berechnen
Dieser Rechner hilft Ihnen, den voraussichtlich steuerlich berücksichtigungsfähigen Teil Ihrer allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen abzuschätzen. Er berücksichtigt die zumutbare Belastung nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Veranlagung und Kinderzahl.
Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe für die Einkommensteuererklärung. Maßgeblich bleiben der Steuerbescheid, Ihre tatsächlichen Nachweise und die Prüfung durch das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.
Was der Rechner leistet
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit Ihre anerkennungsfähigen Kosten die persönliche zumutbare Belastung übersteigen. Der Rechner zeigt deshalb nicht nur die Summe Ihrer Ausgaben, sondern auch den geschätzten Eigenanteil und den darüberliegenden Betrag.
- Erfasst typische Kosten wie Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und Wiederbeschaffungskosten nach einem Schadensereignis.
- Zieht erhaltene oder erwartete Erstattungen gesondert ab, damit nur selbst getragene Aufwendungen berücksichtigt werden.
- Unterscheidet zwischen Grundtarif, Splittingtarif und Kinderzahl, weil davon die zumutbare Belastung abhängt.
- Gibt zusätzlich eine grobe Steuerersparnis aus, wenn Sie einen geschätzten persönlichen Grenzsteuersatz eintragen.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte ein. Sie finden ihn in der Regel im Einkommensteuerbescheid.
- Wählen Sie die passende Veranlagung und die Anzahl der Kinder, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
- Erfassen Sie nur Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind und nicht erstattet wurden.
- Nutzen Sie das Ergebnis als Vorbereitung für Ihre Unterlagen und Belege.
Wichtige Abgrenzungen
Dieser Rechner konzentriert sich auf allgemeine außergewöhnliche Belastungen. Bestimmte Aufwendungen können steuerlich gesonderten Regeln, Höchstbeträgen oder Pauschbeträgen unterliegen.
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen werden häufig gesondert geprüft und gehören nicht automatisch in diese Berechnung.
- Behinderten-Pauschbeträge, Pflege-Pauschbeträge und andere Pauschbeträge sollten nicht doppelt mit tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
- Allgemeine Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel, Strom oder private Freizeitkosten sind normalerweise keine außergewöhnlichen Belastungen.
- Belege, Rechnungen, ärztliche Nachweise und Erstattungsbescheide sollten geordnet aufbewahrt werden.
Beispielauswertung
Eine allein veranlagte Person ohne Kinder hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 € und selbst getragene Krankheitskosten von 3.000 €. Die zumutbare Belastung wird gestaffelt berechnet und beträgt in diesem Beispiel 2.246,60 €. Steuerlich berücksichtigt würde nur der darüberliegende Betrag von 753,40 €. Bei einem geschätzten Grenzsteuersatz von 30 % ergäbe sich eine grobe Steuerentlastung von 226,02 €.
Datenschutz und lokale Verarbeitung
Die Berechnung ist für eine lokale Ausführung im Browser vorgesehen. Es sind keine externen Bibliotheken, keine externen Schnittstellen und keine Übermittlung Ihrer Eingaben an einen fremden Dienst erforderlich.
Kurze Fragen zum Rechner
Warum wird eine zumutbare Belastung abgezogen?
Das Steuerrecht berücksichtigt allgemeine außergewöhnliche Belastungen erst, soweit sie den persönlichen Eigenanteil übersteigen. Dieser Eigenanteil richtet sich nach Einkünften, Familienstand beziehungsweise Tarif und Kinderzahl.
Warum ist das Ergebnis nur eine Schätzung?
Der Rechner kann typische Eingaben auswerten, ersetzt aber keine vollständige Steuerberechnung. Ob einzelne Kosten anerkannt werden, hängt von Nachweisen, Erstattungen, Angemessenheit und Einzelfallprüfung ab.
Soll ich Bruttobeträge oder selbst getragene Beträge eintragen?
Entscheidend ist die eigene wirtschaftliche Belastung. Tragen Sie Kosten möglichst nach Abzug von Erstattungen ein oder nutzen Sie das Feld für Erstattungen und Kostenübernahmen.
Welche Nachweise sind sinnvoll?
Sinnvoll sind Rechnungen, Zahlungsnachweise, ärztliche Verordnungen, Bescheinigungen, Erstattungsabrechnungen und Unterlagen zu Versicherungsleistungen oder Nachlasswerten.
Zu berechnen, inwieweit außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sind, kann sehr komplex sein, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Einkommens, der Familienstand und die Anzahl der Kinder.
Mit unserem Rechner können Sie jedoch schnell und unkompliziert abschätzen, wie viel Sie aufgrund Ihrer außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzen können.
So haben Sie einen Überblick über Ihre Situation und können gegebenenfalls weitere Schritte zur Senkung Ihrer Steuerlast einleiten.
FAQ zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn Sie durch besondere Umstände veranlasst sind und nicht dazu gehören, sich zu unterhalten. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten oder Wiederbeschaffungskosten nach einem Schadensfall.
Kann ich alle Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen?
Nein, nicht alle Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen können von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt bestimmte Grenzen für die zumutbare Belastung, die von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abhängen.
Diese Belastungsgrenzen sind gestaffelt und richten sich danach, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind und wie viele Kinder Sie haben. Die zumutbare Belastungsgrenze wird in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte angesetzt.
Wie hoch ist der Steuervorteil bei außergewöhnlichen Belastungen?
Die Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von den Aufwendungen und dem Grenzbetrag für die zumutbare Belastung.
Eine pauschale Aussage ist daher schwierig. In der Regel können jedoch zwischen 1% und 7% der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wie kann ich die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachweisen?
Belege und Rechnungen sollten aufbewahrt werden, um die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachweisen zu können. Das Datum, der Name des Empfängers, der Betrag und der Zweck der Ausgaben sollten auf den Belegen vermerkt sein.
Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen an einem sicheren Ort aufzubewahren, da sie im Zweifelsfall von der Finanzverwaltung angefordert werden können.
Kann ich die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen nachträglich von der Steuer absetzen?
Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen können Sie auch im Nachhinein steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und die Aufwendungen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angeben.
Welche Kosten zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Allgemeine Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Kosten für Hobbys oder Luxusartikel können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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Thema: Rechner für außergewöhnliche Belastungen
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