Einkommensteuer Sonderausgaben
Auf die Einkommenssteuer kann man die verschiedensten Sonderausgaben absetzen. Sicher gibt es dabei viele Grenzen, die für jede „Absetzmöglichkeit“ unterschiedlich sein können. Trotzdem sollte man bei der Vorbereitung, auf diese Steuererklärung immer auch genau überprüfen, was man alles von der Steuer absetzen kann. Wie hoch die Steuerfreibeträge dadurch werden ist insgesamt jedoch spätestens dann „begrenzt“, wenn die Summe der „bezahlten“ Steuern erreicht ist.
Ganz gleich wie sehr man sich bemüht, auch wirklich alle Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend zu machen, mehr als das, was man eingezahlt hat, kommt vom Finanzamt auch garantiert nicht zurück.
Zu den Sonderausgaben, die man beim Finanzamt geltend machen kann, gehören auch die außergewöhnlichen Belastungen, die ganz unterschiedlich „definiert“ werden. Unterteilt werden diese außergewöhnlichen Belastungen in „allgemeine“ und „besondere“.
Außergewöhnliche Belastungen
Zu den „allgemeinen“ außergewöhnlichen Belastungen gehören „Krankheitskosten“, Beerdigungen naher Verwandter und die „Scheidung“. Gerade bei den Krankheitskosten werden aber auch sehr große Unterschiede gemacht, was als „außergewöhnliche“ Belastung angesetzt werden darf. So darf sicher niemand „Arztkosten“ als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn diese von der Krankenkasse übernommen werden. Medikamente, die aus eigener Tasche bezahlt werden, können dagegen als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
Bei den „besonderen“ Belastungen gehört sicher für die meisten Menschen die „Unterhaltspflicht“ dazu. Dabei kann es sich um „Trennungsunterhalt“, Kinder in Ausbildung oder auch mal Dienstleistungen im Haushalt handeln. Natürlich kann man solche „Belastungen“ nicht ab dem 1. Euro absetzen.
Wie viel man absetzen darf, hängt davon ab, wie viel Einkommen man zur Verfügung hat. Die zumutbare Belastung richtet sich vor allem auch nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder, für die man ggf. noch unterhaltspflichtig ist. Als zumutbar betrachtet man dabei 1% – 7% des jährlichen Einkommens, das man selbst für seine Krankheitskosten aufbringen muss.
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