Tipps Kindergeld

Tipps zum Kindergeld 

Insbesondere für Patchwork-Familien kann die Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 finanzielle Vorteile bringen, wenn der Auszahlungsberechtigte richtig gewählt wird. Unsere Tipps: Zunächst werden alle die Kinder gezählt, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird.

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Das älteste Kind wird dabei zum ersten Kind, das zweitälteste zum zweiten Kind und so weiter. Prinzipiell steht Kindergeld jedem Elternteil zur Hälfte zu, allerdings wird das Kindergeld immer nur an eine Person ausbezahlt.

 

An wen das Kindergeld ausbezahlt wird, hängt davon ab, wo das Kind lebt. Wohnt ein Kind im Haushalt seiner verheirateten oder nicht verheirateten Eltern, können die Eltern entscheiden, welcher Elternteil das Kindergeld erhält.

Leben die Eltern getrennt voneinander, erhält derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind wohnt, hier gilt dann das sogenannte Obhutsprinzip. Wohnt das Kind bei einem Elternteil, jedoch in einem gemeinsamen Haushalt mit dessen neuem Partner, kann wiederum gewählt werden, wer das Kindergeld erhält, möglich sind sowohl Eltern- als auch Stiefelternteil. Wohnt das Kind nicht im Haushalt seiner Eltern, wird das Kindergeld an denjenigen ausgezahlt, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt oder der den größeren Anteil des Unterhaltes trägt.

 

Die Wahl des Auszahlungsberechtigten 

Die Wahl des richtigen Auszahlungsberechtigten ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn mehr als zwei Kinder in einem Haushalt leben, denn für das dritte, vierte und weitere Kinder wird mehr Kindergeld ausbezahlt als für das erste und das zweite Kind. Hierzu ein Beispiel: in einem Haushalt leben Frau A und Herr B, deren zwei gemeinsame Kinder sowie zwei ältere Kinder von Frau A aus deren erster Ehe. Frau A erhält Kinder für ihre Kinder aus erster Ehe als erstes und zweites Kind, Herr B erhält Kindergeld für die gemeinsamen Kinder, ebenfalls als sein erstes und sein zweites Kind.

Kindergeld für Stiefkinder 

Würde das unverheiratete Paar nun Frau A als Auszahlungsberechtigte wählen, würde sich das Kindergeld erhöhen, denn Frau A hätte nun vier Zählkinder, ihre Kinder aus erster Ehe als erstes und zweites Kind und die gemeinsamen Kinder als drittes und viertes Kind. Für Herr B zählen die Kinder aus erster Ehe nicht, da er in keinem Kindschaftsverhältnis zu ihnen steht. Würde das Paar heiraten, kann das Paar entscheiden, wer das Kindergeld erhält, denn nun wären die Kinder aus Frau A´s erster Ehe Herr B´s Stiefkinder.

Ein weiteres Beispiel kann so aussehen: Frau C und Herr D heiraten. Frau C bringt eine kleine Tochter mit in die Ehe, die in dem gemeinsamen Haushalt lebt. Herr D hat drei ältere Kinder, die bei ihrer leiblichen Mutter leben, die auch das Kindergeld für die drei Kinder erhält. Würde das Kindergeld für die Tochter von Frau C and Herr D ausbezahlt, wäre seine Stieftochter sein viertes Zählkind, das bedeutet, das Kindergeld wäre höher als wenn das Kindergeld an Frau C ausbezahlt würde, denn in dem Fall wäre ihre Tochter das erste Kind.

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