Verhaltensregeln rund um die Steuerfahndung

Die wichtigsten Informationen und Verhaltensregeln rund um die Steuerfahndung   

Der normale Steuerzahler dürfte eher selten in Kontakt mit der Steuerfahndung kommen. Dementsprechend groß ist daher üblicherweise die Unsicherheit, wenn die Steuerfahnder überraschend vor der Tür stehen.

Anzeige

Dabei muss der Steuerzahler aber gar nicht immer der Beschuldigte sein, denn auch bei unbeteiligten Dritten ist eine Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Nun wird sich so mancher aber vielleicht fragen, welche Aufgaben die Steuerfahndung überhaupt übernimmt, wie sie vorgeht und wie sich der Steuerzahler bei einem Besuch verhalten sollte.

Hier die wichtigsten Informationen und Verhaltensregeln rund um die Steuerfahndung in der Übersicht:

Welche Funktion hat die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung ist im Grunde genommen eine Art Polizei des Finanzamtes und wird bei Steuerdelikten wie Steuerordnungswidrigkeiten oder Steuerhinterziehung aktiv. Dabei hat die Steuerfahndung eine Doppelrolle. So übernimmt sie zum einen die Funktion als Finanzverwaltung, die die Regeln des Steuerrechts umsetzt. Zum anderen agiert sie unter Berücksichtigung des Strafrechts als Strafverfolgungsbehörde.

Durch diese Doppelrolle kann die Steuerfahndung auf umfangreiche Instrumente zurückgreifen. Wie die Steuerfahndung organisiert ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In einigen Bundesländern gehört die Steuerfahndung den Finanzämtern an und übernimmt auch allgemeine Besteuerungsaufgaben. In anderen Bundesländern ist die Steuerfahndung Teil von eigenständigen Finanzämtern, die sich ausschließlich um Straf- und Bußgeldsachen kümmern.

Die nach § 208 AO gesetzlich geregelten Aufgaben der Steuerfahndung bestehen darin:

·
Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen,

·
die Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln und

·
unbekannte Steuerfälle aufzudecken und Ermittlungen durchzuführen.   
Mit unbekannten Steuerfällen sind Sachverhalte gemeint, bei denen der steuerliche Sachverhalt oder der Steuerzahler nicht bekannt sind. Für Ermittlungen in solchen Fällen müssen immer Anhaltspunkte vorliegen. Allerdings reichen Anhaltspunkte für eine objektive Steuerverkürzung bereits aus, der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit muss nicht gegeben sein.  

Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

In aller Regel wird die Steuerfahndung dann aktiv, wenn der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Die Verdachtsmomente, die die Aufnahme von Ermittlungen begründen, können dabei recht vielfältig sein.

Eine mögliche Ursache können interne Erkenntnisse der Finanzämter sein, ein anderer Grund Erkenntnisse aus anderen Strafverfahren. Teilweise wird auch mit mathematisch-statistischen Prüfverfahren gearbeitet und starke Abweichungen zwischen den angegeben statistischen Werten und den Durchschnittswerten können ebenfalls einen Anfangsverdacht begründen.

Daneben kann eine Anzeige durch einen Dritten die Steuerfahnder dazu veranlassen, ihre Tätigkeit aufzunehmen.  

Was darf die Steuerfahndung und was nicht?

In einfachen Worten zusammengefasst darf die Steuerfahndung letztlich nahezu alles. Vor allem die Durchsuchung und die Beschlagnahme sind zwei Instrumente, die der Steuerfahndung viel Macht verleihen und umfangreiche Möglichkeiten einräumen. In den meisten Fällen gehen einer Durchsuchung und einer Beschlagnahme ein richterlicher Beschluss voraus.

Allerdings benötigt die Steuerfahndung nicht unbedingt einen richterlichen Beschluss, denn bei Gefahr in Verzug kann sie grundsätzlich immer Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen, Beweismittel beschlagnahmen und sogar eine vorläufige Festnahme anordnen. Von Gefahr in Verzug wird gesprochen, wenn ein sofortiges Handeln notwendig ist, um einen Fahndungserfolg nicht zu gefährden.

Nach § 136a StPO darf allerdings auch die Steuerfahndung nicht auf rechtsstaatswidrige Vernehmungsmethoden zurückgreifen. Dies wäre beispielsweise bei einer Misshandlung oder auch bei einer Beeinflussung durch Ermüdung oder eine Täuschung der Fall.

Letzteres wäre gegeben, wenn der Steuerfahnder den Beschuldigten solange vernimmt, bis dieser übermüdet oder infolge einer unwahren Behauptung ein Geständnis ablegt.  

Wie sollte sich der Betroffene gegenüber der Steuerfahndung verhalten?

Die richtige Verhaltensweise gegenüber der Steuerfahndung hängt zunächst einmal davon ab, ob der Betroffene Zeuge oder Beschuldigter ist. Als Zeuge ist er unter Umständen zu einer Aussage verpflichtet, hat allerdings immer die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten.

Als Beschuldigter sollte er sich zu keinerlei Aussagen zur Sache hinreißen lassen, sondern ruhig und freundlich bleiben und die Arbeit der Steuerfahnder passiv begleiten. Grundsätzlich sollten folgende allgemeine Verhaltensregeln eingehalten werden, wenn die Steuerfahndung plötzlich vor der Tür steht:

·         Ruhig bleiben.

Natürlich gehören Steuerfahnder nicht unbedingt zu den gerne gesehenen Besuchern, aber es macht überhaupt keinen Sinn, in Panik zu geraten. Es gilt also, durchzuatmen und freundlich zu bleiben. Gewaltsamen Widerstand zu leisten oder zu versuchen, Beweismittel noch schnell verschwinden zu lassen, ist strafbar und kann eine Festnahme zur Folge haben.

·         Keine Aussagen oder Verhandlungen.

Durch den Besuch überrascht und verunsichert, lassen sich Betroffene häufig zu Aussagen oder spontanen Äußerungen hinreißen, die sich im Nachhinein aber als großer Fehler herausstellen können. Unbedingt ratsam ist daher, zur Sache konsequent zu schweigen.

Außerdem sollte sich der Betroffene auf keine Verhandlungen einlassen, beispielsweise weil er sich erhofft, dass ein Geständnis eine Durchsuchung verhindert. Der Betroffene sollte immer im Hinterkopf haben, dass Steuerfahnder in Sachen geschickte Fragestellung absolute Profis sind.

·         Den Anwalt einschalten.

Die Steuerfahnder können es zwar verbieten, Dritte anzurufen, das Recht auf einen Anruf beim Anwalt besteht jedoch immer. Gleichzeitig sollte der Beschuldigte darum bitten, dass die Steuerfahnder mit ihrer Arbeit warten, bis der Anwalt vor Ort ist. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, in vielen Fällen gehen die Steuerfahnder aber auf die Bitte ein.

·         Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände geben lassen.

Beschlagnahmt die Steuerfahndung Gegenstände aus den Wohn- oder Geschäftsräumen, hat der Betroffene einen Anspruch darauf, dass ihm eine detaillierte Auflistung ausgehändigt wird. Von diesem Anspruch sollte er unbedingt auch Gebrauch machen und sich zudem die Namen der Beamten notieren.    

Kann sich der Betroffene gegen die Ermittlungsmaßnahmen wehren?

Prinzipiell gibt es mehrere Rechtsmittel, auf die der Betroffene zurückgreifen kann, wenn er sich gegen die Steuerfahndung wehren möchte.

Zu den wichtigsten Rechtsmitteln in diesem Zusammenhang gehören die Beschwerde gegen richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, eine Beschwerde darauf bezogen, wie die Durchsuchung durchgeführt wurde, und die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Allerdings haben diese Rechtsmittel in der Praxis meist wenig Erfolg und können die Sachlage sogar noch verschlimmern, denn wenn ein eingelegtes Rechtsmittel zurückgewiesen wird, ist dies gleichbedeutend mit einer Bestätigung der Vorgehensweise der Steuerfahndung. Zudem ist es ohnehin sinnvoller, sich darauf zu konzentrieren, dass der Tatvorwurf so schnell wie möglich ausgeräumt wird.   

Wie geht es nach dem Besuch der Steuerfahndung weiter?

Die Steuerfahndung ist dafür zuständig, den Sachverhalt bei einem Steuerdelikt aufzudecken und zu ermitteln. Hat die Steuerfahndung ihre Ermittlungen abgeschlossen, treffen je nach Sachlage entweder die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes oder die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung.

Dabei ist möglich, dass das Strafverfahren wegen fehlendem Tatverdacht oder in seltenen Fällen auch wenigen Geringfügigkeit eingestellt wird. Außerdem kann das Strafverfahren gegen Auflagen, beispielsweise eine Geldauflage, eingestellt werden. Als weitere Möglichkeiten können ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben werden, an sich ein Gerichtsverfahren anschließt.

Das Ermittlungsergebnis findet außerdem im Besteuerungsverfahren Anwendung, was bedeutet, dass das Finanzamt einen entsprechenden, gegebenenfalls geänderten Steuerbescheid erlässt.

Mehr Tipps, Ratgeber und Hilfen zum Thema Steuern:

 

Thema: Die wichtigsten Informationen und Verhaltensregeln rund um die Steuerfahndung

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen