Steuertipps für Rentner

Steuertipps für Rentner 

Grundsätzlich müssen auch Rentner und Pensionäre Steuern bezahlen, allerdings nur dann, wenn ihr Einkommen im Alter relativ hoch ist.

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Trotzdem kann es passieren, dass das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt, selbst wenn sich im Zuge der Prüfung herausstellt, dass das Einkommen nicht steuerpflichtig ist. Insgesamt gibt es eine Reihe von Steuervorteilen, die im Alter genutzt werden können.

 

Hier die wichtigsten Steuertipps für Rentner in der Übersicht:

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Die Steuerlast sinkt durch die Beträge, die von den Gesamteinkünften abgezogen werden können. Jeder Rentner und Pensionär kann Vorsorgeaufwendungen absetzen, zu denen beispielsweise die Beiträge für Kranken-, Pflege- oder Haftpflichtversicherungen gehören.

Von diesen Ausgaben sind 4402 Euro vollständig absetzbar, hinzu kommen zusätzlich höchstens 1334 Euro, die zur Hälfte abzugsfähig sind.

Bei Eheleuten verdoppeln sich diese Beträge. Außerdem erhält jeder Rentner und Pensionär einen Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro. Daraus ergibt sich, dass Einkommen bis zu einer Höhe von 7664 Euro bei Alleinstehenden und 15329 Euro bei Eheleuten nicht versteuert werden müssen.

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Eine weitere Steuervergünstigung ist der sogenannte Altersentlastungsbetrag. Diesen erhalten Rentner und Pensionäre, wenn sie neben der Rente oder Pension noch Arbeitslöhne und Nebeneinkünfte beziehen.

Für das Jahr 2008 haben alle diejenigen Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, die vor dem 2. Januar 1944 geboren sind. Nebeneinkünfte, die in diesem Rahmen begünstigt sind, sind beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietungen und Verpachtungen, selbstständiger Arbeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Verträgen sowie Zahlungen aus Pensionsfonds- und kassen, die vollständig steuerpflichtig sind.

Bei Arbeitslöhnen wird der Bruttobetrag angerechnet, bei Nebeneinnahmen werden zunächst Werbungskosten und Betriebsausgaben und bei Kapitaleinnahmen der Sparerfreibetrag abgezogen. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, ergibt sich aus dem Geburtsdatum, wobei er bei Ehepaaren doppelt gewährt wird, wenn beide Nebeneinnahmen erzielen.

Ist der Partner, der die Einkünfte bezieht, zu jung für den Altersentlastungsbetrag, ist es allerdings auch möglich, seine Einkünfte auf den anderen Ehepartner übertragen zu lassen, um so den Steuervorteil dennoch zu nutzen.

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Daneben können Rentner und Pensionäre Steuern sparen, wenn sie Sonderausgaben nachweisen können. Hierzu gehören beispielsweise Spenden an die Kirche oder an Wohlfahrtsverbände, Parteibeiträge oder auch Unterhaltszahlungen.

Die Höhe der Sonderausgaben muss dabei höher sein als 36 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 72 Euro bei Eheleuten.

Zudem ist es vielfach möglich, außergewöhnliche Belastungen in Form von Ausgaben für Haushaltshilfen, Arzneimittel, medizinische Hilfsmittel oder Kuraufenthalte geltend zu machen, wobei hierfür die Einkommenshöhe entscheidend ist. Leistet der Rentner oder Pensionär Lohnzahlungen, etwa für Hilfen im Haushalt oder Handwerker, können auch diese abgesetzt werden.

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