Infos und Tipps, wer bei Steuerfragen weiterhilft
Für viele ist das Steuerrecht ein Buch mit sieben Siegeln und dementsprechend sorgenvoll und oft ratlos blicken sie auf die auszufüllenden Formulare und den Berg von Zahlungsbelegen.
Allerdings gibt es eine Reihe unterschiedlicher Quellen, die hilfreiche Tipps und Informationen bereithalten und bei Steuerfragen weiterhelfen.
Hier eine Übersicht:
1.
Insbesondere in den letzten Jahren hat sich das Internet zu einer wichtigen Anlaufstelle entwickelt. Diverse Seiten tragen Tipps und Infos zusammen, berichten über Neuerungen und erklären, worauf der Steuerzahler achten sollte.
In den meisten Fällen können die Informationen gratis genutzt werden, nur in wenigen Fällen werden Anmeldegebühren in Rechnung gestellt. Zu bedenken gilt allerdings, dass es im Internet auch fehlerhafte Informationen geben kann und der Nutzer keine Möglichkeit hat, den Betreiber der Seite oder denjenigen, der die Informationen eingestellt hat, haftbar zu machen.
2.
Bei den Finanzämtern gibt es mittlerweile bundesweit Servicestellen, an die sich Steuerzahler wenden können, außerdem erteilen auch die Sachbearbeiter selbst Auskünfte. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Callcenter und Servicehotlines, wobei hier nicht unbedingt Steuerfachleute beschäftigt sein müssen.
Normale Auskünfte sind kostenfrei, allerdings sind auch hier die Informationen unverbindlich. Das bedeutet, die Informationen können ebenfalls falsch sein und auch Finanzbeamten können für fehlerhafte Auskünfte nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Eine Ausnahme besteht allerdings bei Auskünften im Hinblick auf die Steuerfolgen von noch offenen Entscheidungen. Möchte sich beispielsweise ein Gewerbetreibender über die Abschreibung einer EDV-Anlage informieren, die er möglicherweise kaufen möchte, muss er eine solche Auskunft schriftlich beantragen.
Gegen eine Gebühr, die jedoch recht teuer sein kann, erhält er dann eine verbindliche Auskunft. Das Finanzamt ist aber grundsätzlich nicht dazu berechtigt, eine vollständige Steuerberatung anzubieten.
3.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre beraten, die Lohn, Rente, Versorgungsbezüge oder Unterhaltszahlungen beziehen, und für diese Personen auch die Lohnsteuererklärung anfertigen.
Außerdem dürfen sie im Hinblick auf Einnahmen aus Kapitaleinkünften, aus privaten Veräußerungsgeschäften und aus Vermietungen und Verpachtungen beraten, wenn diese Einnahmen bei Alleinstehenden weniger als 13.000 Euro und bei Ehepaaren weniger als 26.000 Euro betragen.
Einnahmen, für die die Abgeltungssteuer gilt, gehören seit 2009 nicht mehr dazu. Wird der Steuerzahler Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, bezahlt er einen jährlichen Beitrag, der sich zwischen 30 Euro und 250 Euro bewegt und in aller Regel von den Einnahmen des Steuerzahlers abhängt.
4.
Steuerberater sind die einzigen, die allen Steuerpflichtigen helfen und auf allen Gebieten des Steuerrechts beraten dürfen. Das Honorar des Steuerberaters hängt davon ab, wie umfangreich und schwierig die Steuerklärung ist.
Macht der Steuerberater einen Fehler, kann er für diesen Fehler haftbar gemacht werden, wobei der Steuerzahler dann Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn er den Fehler nachweisen kann. Sofern der Steuerberater Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen oder Klage erheben soll, ist es möglich, anstelle des üblichen Honorars ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
In diesem Fall muss der Steuerzahler nichts oder nur sehr wenig bezahlen, wenn der Einspruch oder die Klage erfolglos bleiben. Im Erfolgsfall kann das Honorar aber sehr viel höher liegen als das reguläre Honorar, das bei 398 Euro liegt.
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