Die Entwicklung der Steuern und Abgaben

Die Entwicklung der Steuern und Abgaben von der Antike bis zur Neuzeit 

Bei Steuern handelt es sich um öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die jeder bezahlen muss, der den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllt. Dabei steht Steuern jedoch keine bestimmte staatliche Gegenleistung gegenüber, sondern Steuern werden erhoben, um damit den allgemeinen Finanzbedarf zu decken.

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Im Unterschied dazu handelt es sich bei Abgaben im engeren Sinne um Geldleistungen, die aufgabenbezogen und zweckgebunden sein müssen. Geldleistungen, die den Anspruch auf eine Gegenleistung vorsehen, werden als Gebühren, Beiträge oder Maut bezeichnet. 

Das Wort Steuer leitet sich von dem althochdeutschen Wort “stiura” ab, bedeutet etwa soviel wie Stütze und wurde im Sinne von Hilfe oder Unterstützung gebraucht. Ursprünglich wurden Steuern als Naturalabgaben in Form von Sachleistungen oder Diensten erhoben, heute handelt es sich bei erhobenen Steuern ausschließlich um Geldleistungen.

Grundsätzlich sind Steuern die Haupteinnahmequelle eines Staates, der auf diese Weise den Staatshaushalt und andere Aufgaben finanziert. Dabei sind Steuern keineswegs eine moderne Erfindung, sondern schon seit der Antike bekannt, auch wenn es sicherlich mittlerweile gravierende Unterschiede gibt.

Hier nun die Entwicklung der Steuern und Abgaben
von der Antike bis zur Neuzeit auf einen Blick:
 

Die Steuern und Abgaben in der Antike

Schon im frühen Altertum gab es Steuern, die seinerzeit die unterschiedlichsten Bezeichnungen trugen, beispielsweise Zoll, Zehnt oder Tribut. Dabei dienten auch die Steuern damals vorrangig der Finanzierung von gemeinschaftlichen Bedürfnissen, wenngleich es einige Steuern gibt, die von einer doch recht ausgeprägten Kreativität der Staatsoberhäupter zeugen. Die ersten Belege für Steuern und Abgaben stammen aus dem 3. Jahrhundert v. Chr. und belegen, dass die Erntesteuer und der Nilzoll in Ägypten erhoben und von Schreibern verwaltet wurden.

Städtische Hochkulturen in Mesopotamien erhoben nachweislich Steuern für die Viehhaltung und den Fischfang, wobei die Tempelverwaltung über diese Steuern Buch führte. Die Bürger des assyrischen und des persischen Reiches hingegen mussten keine Steuern bezahlen. Hier wurde der Finanzbedarf durch solche Tribute gedeckt, die den Völkern auferlegt wurden, die durch Kriege besiegt und unterworfen wurden.

In Athen wurde das Staatswesen durch indirekte Steuern wie beispielsweise Zölle, durch die Arbeiten und Dienste der Bürger Athens und durch die Besteuerung aller Nicht-Athener finanziert. Die Steuereinnahmen wurden dabei zeitweise im Parthenon auf der Akropolis verwahrt. Ähnlich gestaltete sich auch die Finanzpolitik während der römischen Königszeit. Die meisten Staatsaufgaben erledigten die Bürger selbst, so dass es nur in besonderen Situationen notwendig wurde, zusätzliche Abgaben zu erheben.

Zuständig für die Überprüfung der Bürger und das Eintreiben der Steuern waren zwei hohe Beamte, die sogenannten censores. In Zeiten der römischen Republik wuchs das römische Reich enorm und da es immer mehr Provinzen und Reiche gab, die zu Tributzahlungen verpflichtet waren, mussten die römischen Bürger ab 167 v. Chr. keine direkten Steuern mehr bezahlen.

In den Provinzen wurden die Grund- und die Kopfsteuer als direkte Steuern erhoben und von Prokuratoren verwaltet. Die indirekten Steuern wie Zölle, Wege- oder Nutzungsgelder wurden von Steuerpächtern erhoben. Dies führte jedoch immer wieder zu Ungerechtigkeiten und Misswirtschaft, so dass Kaiser Augustus schließlich das gesamte Steuersystem wieder in die Hände von staatlichen Beamten gab.

Palästina musste ab 63 v. Chr. Abgaben an das römische Reich zahlen. Neben den römischen Steuern wurden jedoch noch umfassende religiöse Steuern erhoben, beispielsweise den Zehnten als Zwangsabgabe seitens der Priester und Leviten oder die Tempelsteuer. In Germanien gab es keine Steuern, sondern lediglich freiwillige Ehrenabgaben an den Fürsten. Später setzte sich jedoch die römische Finanzverwaltung westlich des Rheins durch.  

Steuern im Mittelalter

Für Könige und Fürsten spielten Steuern im frühen Mittelalter keine besondere Rolle. Dies lang zum einen daran, dass keiner der fränkischen Fürsten über so viel politische Macht verfügte, dass er eine Besteuerung der Bevölkerung hätte durchsetzen können. Zum anderen gab es keine verwaltungstechnischen Mittel, denn die Aufzeichnungen über Bürger und deren Besitzverhältnisse waren, sofern überhaupt vorhanden, veraltet.

Die Finanzierung erfolgte stattdessen durch Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten, beispielsweise Markt- oder Stadtrechten, aus Monopolen oder aus Domänen wie der Jagd oder der Fischerei. Im Unterschied dazu erhoben die Kirche sowie deren Institutionen und Vertreter bis ins 19. Jahrhundert eine Kirchensteuer in Form des Zehnten.

Im Laufe der Zeit stieg jedoch auch der Finanzbedarf von weltlichen Herrschern, etwa um einen Krieg zu finanzieren oder ein staatliches Gemeinwesen aufzubauen. Im Hochmittelalter erhoben Landesfürsten daher in erster Linie Besitzsteuern, die sich auf Grund und Boden sowie auf andere Vermögensgegenstände wie Vorräte oder Vieh bezog. Da auf diese Weise jedoch nicht alle Bürger steuerlich erfasst werden konnten, wurde die Kopfsteuer eingeführt. Diese forderte einen bestimmten Betrag für alle Personen, unabhängig davon wie arm oder vermögend sie waren. Um die Verwaltung und die Überwachung zu erleichtern, gab es dabei die sogenannten Repartitionssteuern.

Hierbei wurde einer Gemeinde oder einer Region ein bestimmter Steuerbetrag auferlegt und die Verwalter der jeweiligen Gemeinde oder Region konnten die Höhe der Abgaben nach ihrem Ermessen auf die Bewohner umlegen. In den nachfolgenden frühstaatlichen Zeiten gab es direkte Steuern nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Stände. Erst ab dem 16. Jahrhundert gab es Steuern immer häufiger und über immer längere Zeiträume, so dass ab hier von Jahressteuern gesprochen werden kann. Im späten Mittelalter wurden indirekte Steuern zunehmend beliebter.

So gab es beispielsweise Abgaben auf Bier, Wein, Salz oder Lotterien und da es meist nur wenige Produzenten und Anbieter gab, hielt sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen. Zudem waren Zölle eine beliebte und einfache Einnahmequelle. Da die Fürsten ohnehin Städte gründeten und Straßen anlegten, konnten sie diese überwachen und Abgaben wie Brücken-, Straßen- oder Torzölle erheben. Insgesamt gab es im Mittelalter eine Vielzahl unterschiedlicher Steuern.

Diese gliederten sich zunächst in die jeweiligen Regionen und wurden als Bede, als Schatzung oder als Contribution erhoben. Zudem konnte anhand der Bezeichnung oft abgeleitet werden, wofür die Steuern galten. So gab es beispielsweise den Türkenpfennig als Wehrgeld während der Türkenkriege oder den Römermonat, durch den die Fahrten des Kaisers nach Rom finanziert wurden. 

Steuern in der Neuzeit

Erst 1776 gab es vier verbindliche Grundsätze für die Erhebung von Steuern:

·         Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Bürger sollen Steuern in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Einkommensverhältnissen und ihren Fähigkeiten zahlen.

·         Bestimmtheit der Steuergesetze.

Für jeden soll klar und verständlich sein, wann, in welcher Art und über welchen Betrag Zahlungen fällig sind.

·         Bequemlichkeit der Besteuerung.

Die Steuern sollen dann und in der Form erhoben werden, wie sie der Bürger am besten aufbringen kann.

·         Wohlfeilheit der Steuererhebung.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Steuererhebung sollen möglichst gering ausfallen. Diese Grundsätze wurden von Adam Smith formuliert und haben, wenn auch in leicht modifizierter Form, bis heute Bestand.

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