Übersicht zur Steueridentifikationsnummer

Infos und Übersicht zur Steueridentifikationsnummer 

Bereits im Juli 2007 wurde eine neue Steueridentifikationsnummer eingeführt. Allerdings dauerte der Abgleich der Daten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Einwohnermeldeämtern wesentlich länger als ursprünglich geplant, so dass die Steueridentifikationsnummer erst gegen Ende letzten Jahres mitgeteilt werden konnte.

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Die Steueridentifikationsnummer, die die bisherige Steuernummer und die eTIN ersetzt, muss für alle Anträge, Erklärungen und Mitteilungen an die Finanzämter verwendet werden.

 

Hier alle wichtigen Infos und unsere Übersicht dazu:

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Bei der Steueridentifikationsnummer handelt es sich um eine lebenslang gültige Nummer.

Das bedeutet, dass jedem Bürger, der im Melderegister erfasst ist, unabhängig von seinem Alter eine solche Nummer zugeteilt wurde und wird und diese Nummer dauerhaft gültig bleibt, also beispielsweise auch dann, wenn der Steuerpflichtige umzieht, in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes fällt oder heiratet.  

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Die Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, die anhand der Zahlenkombination jedoch keinerlei Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen zulassen. Dabei werden der Familien- und der Vorname, Doktorgrade und andere Titel, frühere Namen, der Geburtstag und der Geburtstort, das Geschlecht, die gegenwärtige oder die letzte bekannte Anschrift sowie das zuständige Finanzamt gespeichert und verschlüsselt.

Verstirbt der Steuerpflichtige, wird auch sein Sterbetag zunächst erfasst, die Nummer allerdings erst dann gelöscht, wenn sie definitiv nicht mehr benötigt wird. Die maximale Speicherdauer ab dem Todestag beträgt dabei 20 Jahre.

 

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Die Grundlage für die Steueridentifikationsnummer bildet §139b der Abgabenordnung.

Neben der Steueridentifikationsnummer erhalten diejenigen, die als Unternehmer oder Freiberufler wirtschaftlich tätig sind, eine weitere Identifikationsnummer, die sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer. Diese beginnt mit den Buchstaben DE und ersetzt die bisher genutzte, separate Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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Der Rahmen, indem die Steueridentifikationsnummer genutzt werden darf, ist gesetzlich geregelt.

Im Gegensatz zu den Finanzbehörden dürfen Dritte Daten anhand der Nummer nur übermitteln, beispielsweise der Arbeitgeber im Hinblick auf die Lohnsteuer oder Banken bezüglich der Abgeltungssteuer. Zudem wird die Steuer-ID für Mitteilungen zum Rentenbezug eingesetzt.

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Das wesentliche Ziel der Steueridentifikationsnummer besteht darin, jeden Bürger mit unveränderlichen Kennzeichen zentral zu erfassen. Hintergrund hierfür ist, dass die bisher geltende Sozialversicherungsnummer nur dann vergeben wurde, wenn die Person über ein Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung verfügte. Letztlich soll mithilfe der Steuer-ID somit die Bürokratie reduziert und das Besteuerungsverfahren vereinfacht werden.

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Auf lange Sicht gesehen soll auch die Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Dazu würde der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber lediglich Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer mitteilen. Da die meisten Arbeitgeber ohnehin auf eine elektronische Lohnabrechnung zurückgreifen, würde sich der Aufwand für das Lohnsteuerverfahren durch die Abrufbarkeit der für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt deutlich reduzieren.

Zudem würden die Gemeinden dadurch entlastet, dass Lohnsteuerkarten weder gedruckt noch verschickt werden müssen. Daher ist geplant, das Steuerverfahren ab 2011 für alle Bürger ausschließlich elektronisch abzuwickeln und ab 2011 dann auch keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr auszugeben.

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