Schwarzgeldkonto – so vermeiden Erben Strafen

Schwarzgeldkonto – so vermeiden Erben Strafen 

Ob plötzlich weitere Steuer-CDs auftauchen, die Politik über neue, grenzüberschreitende Regelungen diskutiert oder Prominente wegen ihrer Steuersünden Schlagzeilen machen:

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Das Thema Schwarzgeld macht regelmäßig die Runde und sorgt dann gerne für hitzige Debatten. Viele fällen ihr Urteil recht schnell und fordern hohe Strafen für eine begangene Steuerhinterziehung. 

Mit erhobenem Zeigefinger weisen sie daraufhin, dass sie schließlich auch ehrlich ihre Steuern bezahlen und dies gerade von denen, die sehr viel mehr Geld verdienen, ebenso erwartet werden könne. So mancher übersieht jedoch, dass er selbst auch schneller mit dem Thema Schwarzgeld konfrontiert sein könnte, als ihm lieb ist – nämlich dann, wenn bei einer Erbschaft Unterlagen auftauchen, die auf Bankkonten im Ausland schließen lassen.   

Schwarzgeldkonten bei einer Erbschaft sind keine Seltenheit

In den 1970er- bis 1990er-Jahren war es regelrecht in Mode, sein Geld nicht in Deutschland anzulegen. Stattdessen eröffneten tausende Bundesbürger Konten in Steueroasen wie der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg. Die Zinsen, die ihr Anlagekapital dort erwirtschaftete, wurden nie versteuert. Auch heute noch wird diese Form der Steuerflucht praktiziert.

Gleichzeitig kommt es gar nicht so selten vor, dass die heutige Generation der Erben auf Konten im Ausland stößt. Oft sind es jedoch nur Hinweise auf ein Vermögen, das zur Erbmasse gehört und auf einem Konto irgendwo im Ausland deponiert ist. Konkrete Unterlagen wie Kontoauszüge und andere Bankbelege sind häufig nicht aufzufinden, weil sie entweder erst gar nicht mit nach Deutschland mitgenommen oder vernichtet wurden.

Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der verstorbene Angehörige nicht möglicherweise auch zum Kreis der Steuersünder zählt. Erben sollten sich in diesem Fall unbedingt fachmännische Hilfe holen. Allzu große Sorgen machen müssen sie sich allerdings nicht, denn ein Verstorbener kann zwar ein Vermögen hinterlassen. Eine Strafbarkeit kann er aber nicht vererben. Trotzdem ist es auch für die Erben wichtig, ein paar Spielregeln einzuhalten. 

Schwarzgeldkonto – so vermeiden Erben Strafen

Damit die Erben straffrei bleiben, müssen zwei Schritte durchgeführt werden. Zum einen müssen die Erben das hinterlassene Schwarzgeld-Vermögen in ihrer Erbschaftssteuererklärung angeben. Dass dabei die korrekte Höhe eingetragen werden muss, versteht sich von selbst. Zum anderen müssen die Steuererklärungen des Erblassers korrigiert werden.

Hierfür müssen die Erben nachträglich alle Einkünfte melden, die der Verstorbene dem Finanzamt verschwiegen hatte. Dies wiederum ist nicht nur sehr aufwändig, sondern ohne professionelle Hilfe kaum machbar. Es müssen nämlich alle existierenden Bankunterlagen geprüft und jede einzelne Transaktion auf dem entsprechenden Bankkonto über einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren nachvollzogen werden.

Dabei muss dann aber auch noch das Steuerrecht berücksichtigt werden, das in dem jeweiligen Jahr gegolten hat. Von dem geerbten Schwarzgeld-Vermögen müssen die Erben die ermittelte Steuerschuld bezahlen. Hinzu kommen ein Hinterziehungszins, der sich auf sechs Prozent pro Jahr beläuft, und eventuell die Erbschaftssteuer. Das, was danach von dem Vermögen übrig ist, gehört den Erben. 

Das Erbe annehmen oder ausschlagen

Niemand ist dazu verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. So kann ein Erbe beispielsweise dann ausgeschlagen werden, wenn klar ist, dass der Erblasser nur Schulden hinterlassen hat. Wird ein Erbe angenommen, haften die Erben nämlich mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Offene Forderungen müssten sie folglich aus eigener Tasche bezahlen.

Dies gilt übrigens auch für Steuerschulden, von denen Rentner ebenfalls betroffen sein können. Sind Steuerschulden vorhanden und wird ein Erbe angenommen, bittet das Finanzamt dann die Erben zur Kasse. Erben haben aber die Möglichkeit, zu beantragen, dass ihre Haftung auf den Nachlass beschränkt wird.

Diesen Antrag können sie selbst bei Gericht stellen oder einen Notar damit beauftragen. In diesem Fall kann geprüft werden, ob die offenen Forderungen mit dem Nachlass beglichen werden können. Für die Prüfung, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, haben die Erben sechs Wochen lang Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Erben beim Gerichts- oder Notartermin von der Erbschaft erfahren.

Im Fall eines geerbten Schwarzgeld-Vermögens ist es jedoch so, dass es sich in aller Regel lohnt, das Erbe anzunehmen. Es ist zwar aufwändig, die Daten zu recherchieren und die Steuererklärungen der vergangenen Jahre zu berichtigen. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch, denn meist bleibt ein ordentliches Sümmchen für die Erben übrig.

Das geerbte Schwarzgeld einfach weiter geheim zu halten, ist übrigens eine sehr schlechte Idee. Die Chancen, dass die Erben früher oder später auffliegen, sind recht hoch. Statt den Nachlass genießen und sich davon etwas Schönes gönnen zu können, müssen die Erben dann mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen rechnen.

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