Infos und Tipps zur Steuererklärung als Rentner

Die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Steuererklärung als Rentner 

So mancher Arbeitnehmer, der nach seinem langen Berufsleben endlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann, glaubt, für ihn gehöre nun auch die oft ungeliebte Steuererklärung der Vergangenheit an. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn nur weil jemand Rentner ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er keine Steuererklärung abgeben muss. 

Anzeige

Grundsätzlich ist nämlich jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat und steuerpflichtige Einkünfte erzielt, zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet und nachdem auch Renten zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören, kann die Verpflichtung somit auch im Rentenalter bestehen. Gleichzeitig hängt die Abgabepflicht von der Höhe der Einkünfte ab, was wiederum zur Folge hat, dass viele Rentner doch keine Steuererklärung abgeben müssen. 

Um etwas Ordnung in dieses Chaos zu bringen, hier die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Steuererklärung als Rentner in der Übersicht: 

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht immer dann, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte höher sind als der Grundfreibetrag. Aktuell beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 8.004 Euro und für Ehepaare 16.008 Euro.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören neben der gesetzlichen Altersrente unter anderem auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Zahlungen von Versorgungswerken sowie Privatrenten und wenn diese Einkünfte zusammengenommen den Grundfreibetrag übersteigen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Nun unterliegt aber noch nicht die gesamte gesetzliche Rente der Steuerpflicht, sondern der steuerpflichtige Anteil ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer seinen Ruhestand angetreten hat. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise 2005 in Rente gegangen, liegt sein Freibetrag bei 50 Prozent und dieser Freibetrag bleibt bis an sein Lebensende bestehen. Hat dieser Arbeitnehmer also 2005 eine monatliche Rente von 1.400 Euro erhalten, muss er nicht die gesamten Jahreseinkünfte von 16.800 Euro versteuern, sondern lediglich die Hälfte.

Hat der Rentner keine weiteren Einkünfte, kann er noch einmal 102 Euro als Werbungskostenpauschale abziehen. Da sein steuerpflichtiges Einkommen damit 8.298 Euro beträgt und knapp über dem Grundfreibetrag liegt, muss er eine Steuererklärung abgeben. Ist der Arbeitnehmer hingegen verheiratet und hat seine Frau keine eigenen Einkünfte, wird keine Steuererklärung notwendig, denn zusammen überschreiten sie den Grundfreibetrag nicht.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich jedoch seit 2005 jedes Jahr um zwei Prozent, ab 2021 dann um einen Prozentpunkt jährlich. Arbeitnehmer, die 2010 in Rente gegangen sind, müssen somit bereits 60 Prozent ihrer Rente versteuern, bei Arbeitnehmern, die ihren Ruhestand 2040 antreten, wird die gesamte Rente steuerpflichtig sein.    

Muss ein Rentner mit einer Steuernachzahlung rechnen?

Selbst wenn der Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das nicht, dass er auch Steuern bezahlen muss. Seinen Einkünften stehen nämlich Ausgaben gegenüber und zudem gibt es Pauschal- und Freibeträge, die er abziehen kann.

Hierzu gehört die Werbungskostenpauschale, die jährlich 102 Euro beträgt. Außerdem kann der Rentner Sonderausgaben geltend machen, zu denen beispielsweise Beiträge zu Versicherungen und Spenden gehören. Gibt der Rentner keine Sonderausgaben an, wird bei Alleinstehenden ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro und bei Ehepaaren von 72 Euro abgezogen.

Als weitere Ausgaben kommen die außergewöhnlichen Belastungen hinzu, beispielsweise in Form von Pauschbeträgen für behinderte Menschen oder Krankheitskosten.

Zudem kann der Rentner seine Ausgaben für eine Haushaltshilfe, Handwerker oder als Mieter auch die Nebenkostenabrechnung anteilig geltend machen, wenn diese Kosten für beispielsweise einen Hausmeister, den Schornsteinfeger, die Gartenpflege, die Wartung der Heizung oder die Treppenhausreinigung enthält.  

Welche Formulare muss der Rentner ausfüllen?

Die wesentlichen Formulare, die der Rentner im Rahmen seiner Steuererklärung ausfüllen muss, sind folgende:

·         Mantelbogen.

Im Mantelbogen werden allgemeine Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Bankverbindung, Beiträge zu Versicherungen, die weiteren Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst.

·         Anlage R.

Was für den Arbeitnehmer bislang die Anlage N war, ist für den Rentner nun die Anlage R. In dieses Formular werden sämtliche Renteneinkünfte eingetragen, neben der gesetzlichen Rente also beispielsweise auch Betriebs- und Privatrenten sowie Einnahmen aus Pensionsfonds, Direktversicherungen, Versorgungskassen oder der Riesterrente. Geben Eheleute ihre Steuererklärung gemeinsam ab, müssen beide die Anlage R ausfüllen.  

·         Anlage Vorsorgeaufwand.

In diesem Formular werden alle Aufwendungen erfasst, die der Vorsorge dienen, aber weder Sonderausgaben noch Werbungskosten sind. Beispiele für solche Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung als Basisabsicherung, Beiträge zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherungsbeträge.

·         Anlage AV.

Mit diesem Formular kann die steuerliche Förderung der Riesterrente beantragt werden.

·         Anlage KAP.

Hat der Rentner Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Eheleuten übersteigen, muss er dieses Formular ausfüllen.  

Übrigens macht es wenig Sinn, zu versuchen, bei den Angaben in der Steuererklärung zu schummeln. Seit einigen Jahren müssen Rentenkassen, Versicherungen und Versorgungskassen bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen, kurz ZfA, melden, welche Beträge sie an Rentner überwiesen haben. Die gemeldeten Daten leitet die ZfA dann an die Finanzämter weiter.

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber zu Steuern:

 

Thema: Die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Steuererklärung als Rentner

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen