Die wichtigsten Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen

Die wichtigsten Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen (+ Arbeitnehmersparzulage) 

Hinter der Bezeichnung Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, verbirgt sich eine besondere Sparform. Den Ausgangspunkt dabei bildet ein Sparvertrag, den ein Arbeitnehmer, ein Beamter oder ein Azubi abschließt.

Anzeige

Sein Arbeitgeber beteiligt sich nun an diesem Sparvertrag, indem er das Arbeitsentgelt um einen Zuschuss aufstockt. 

Diesen Zuschuss, dessen Höhe dem vollen oder dem anteiligen Sparbeitrag entsprechen kann, zahlt der Arbeitgeber aber nicht aus. Stattdessen behält er das Geld ein und überweist es direkt in den Sparvertrag. Der Gesetzgeber wiederum fördert diese Form der Vermögensbildung durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Aber wer hat überhaupt Anspruch auf die VL und wie funktionieren sie genau?

Hier die wichtigsten Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen
und zur Arbeitnehmersparzulage in der Übersicht:

Wer kann von den VL profitieren?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter oder Angestellter, Azubi, Beamte, Soldat und Richter die VL beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die VL als Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezahlt oder ob nicht. In letzterem Fall stockt der Arbeitgeber den monatlichen Sparbeitrag zwar nicht auf, sondern zieht nur die vereinbarte Sparrate vom Arbeitsentgelt ab und zahlt sie in den Sparvertrag ein. Der Arbeitnehmer kann aber trotzdem von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.

Möchte der Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen bei seinem Arbeitgeber beantragen, ist die Vorgehensweise wie folgt:

·         Als erstes sollte sich der Arbeitnehmer informieren, ob sein Arbeitgeber die VL als Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezahlt und wie hoch dieser Zuschuss ausfällt. Entsprechende Vereinbarungen finden sich häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag, ansonsten kann auch der Arbeitgeber selbst Auskunft geben.

·         Als nächstes wählt der Arbeitnehmer ein geeignetes Anlageprodukt aus und schließt den Vertrag ab. Die Höhe des monatlichen Sparbeitrags kann er dabei selbst festlegen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann als Sparrate den Betrag vereinbaren, den ihm sein Arbeitgeber als Zuschuss bezahlt. Genauso kann er aber auch eine höhere Sparrate wählen und die Differenz dann aus eigenen Mitteln bezahlen. Der Gesetzgeber fördert die VL-Beiträge allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Übersteigen die Sparbeiträge diese Grenze, wird für sie keine Arbeitnehmersparzulage gewährt.

·         Nun muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nur noch über den Abschluss des Sparvertrags informieren. Meist schickt der Anbieter eine Kopie des VL-Sparvertrags an den Arbeitgeber, andernfalls muss dies der Arbeitnehmer erledigen. Der Arbeitgeber überweist daraufhin jeden Monat die vertraglich vereinbarte Sparrate an den Anbieter.  

Wie ist die genaue Funktionsweise der VL?

Nachdem der Arbeitnehmer einen Sparvertrag abgeschlossen hat, behält sein Arbeitgeber den vereinbarten Sparbeitrag vom monatlichen Entgelt ein und überweist dieses Geld jeden Monat an den Anbieter. Ob der Arbeitgeber einen Zuschuss beisteuert, der den gesamten Sparbeitrag oder nur einen Teil davon deckt, hängt von den Vereinbarungen im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder den Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

So gibt es Arbeitgeber, die den Sparvertrag mit 40 Euro pro Monat bezuschussen, während sich andere Arbeitgeber mit nur knapp sechs Euro an der Vermögensbildung beteiligen. Wieder andere Arbeitgeber bezahlen die VL gar nicht als Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Ein VL-Sparvertrag läuft insgesamt sieben Jahre lang. Dabei werden die monatlichen Sparbeiträge sechs Jahre lang eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Ist dieses Jahr abgelaufen, kann der Arbeitnehmer über das Guthaben aus dem Sparvertrag verfügen.   

Welche Anlageprodukte kommen für die VL in Frage?

Der Arbeitnehmer kann sich zwischen verschiedenen Produkten entscheiden, um die VL anzulegen. Je nachdem, wie und wofür er das Geld später verwenden möchte, stehen dabei

·         ein Banksparplan,
·         ein Fondssparplan,
·         eine Kapitallebensversicherung,
·         ein Bausparvertrag oder
·         die betriebliche Altersvorsorge zur Auswahl.

Der Arbeitnehmer kann die Vermögenswirksamen Leistungen aber auch in die Tilgung der Finanzierung seines Eigenheims einfließen lassen.   

Was hat es mit der Arbeitnehmersparzulage auf sich?

Während sich der Arbeitgeber durch einen Zuschuss beteiligt, fördert der Gesetzgeber den Vermögensaufbau durch die Arbeitsnehmersparzulage. Gewährt wird die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb von bestimmten Grenzen bleibt.

Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen Pauschalen, Freibeträge und Aufwendungen wie unter anderem der Grundfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Welche Grenze für das steuerpflichtige Einkommen gilt und in welcher Höhe die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, hängt dann davon ab, wie die VL angelegt werden:

·         Fließen die VL in betriebliche oder außerbetriebliche Vermögensbeteiligungen, also beispielsweise in einen Aktienfonds oder in einen Wertpapier-Sparplan, beläuft sich die Arbeitnehmersparzulage auf 20 Prozent. Gefördert werden dabei bis zu 400 Euro VL jährlich. Die Einkommensgrenzen betragen bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer 20.000 Euro und bei einem verheirateten Arbeitnehmer 40.000 Euro.

·         Anlagen zum Wohnungsbau wie beispielsweise Bausparverträge fördert der Gesetzgeber mit neun Prozent. Dabei wird die Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro VL pro Jahr gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen eines alleinstehenden Arbeitnehmers 17.900 Euro und eines verheirateten Arbeitnehmers 35.800 Euro nicht übersteigt.

Die beiden Förderungen werden allerdings unabhängig voneinander gewährt. Hat der Arbeitnehmer entsprechende Verträge abgeschlossen, kann er deshalb sowohl von der Förderung bei Vermögensbeteiligungen als auch von der Förderung zum Wohnungsbau profitieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält der Arbeitnehmer aber nicht automatisch, sondern er muss sie jedes Jahr neu beantragen.

Dies erfolgt, indem er das entsprechende Kästchen auf dem Mantelbogen ankreuzt und seiner Steuererklärung die jährliche Bescheinigung des Anbieters beilegt.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

 

Thema: Die wichtigsten Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen