Steuern auf die der Gesetzgeber verzichten kann

Steuern, auf die der Gesetzgeber eigentlich verzichten könnte 

Unbestritten ist, dass ein Staat Einnahmen braucht, um überleben zu können, und die Haupteinnahmequelle eines Staates sind nun einmal die Steuern. Unbestritten ist aber genauso, dass die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland regelmäßig viel Stoff für hitzige Diskussionen liefert.

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In den meisten Fällen wird jedoch lediglich über die Höhe der jeweiligen Steuer diskutiert. Wer sich aber einmal näher mit den deutschen Steuern befasst, wird feststellen, dass es eine Reihe von Steuern gibt, von deren Existenz er bislang nichts wusste. 

Insofern wäre es vielleicht sinnvoll, nicht immer nur über die Höhe der Belastungen, sondern auch einmal über die Steuern als solches zu diskutieren und zu überlegen, ob es nicht möglich wäre, die eine oder andere Steuer zugunsten eines einfacheren und transparenteren Steuerrechts zu streichen.   

Hier ein paar Vorschläge für Steuern, auf die der Gesetzgeber eigentlich in dieser Form verzichten könnte:

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Die Gewerbesteuer gehört zu den wenigen Steuern, die der Hoheit der Städte und Gemeinden unterliegen und nach dem kommuneneigenen Hebesatz erhoben werden. Verständlicherweise möchten die Städte und Gemeinden auf diese Einnahmequelle nicht verzichten, insbesondere nachdem die Finanz- und Wirtschaftskrise überstanden scheint und die Einnahmen nach ihrem massiven Einbruch jetzt auch wieder ordentlich ausfallen.

Genau diese Schwankungen sind jedoch das Hauptproblem, denn es gibt kaum eine andere Steuer, die gleichermaßen stark schwankt wie die Gewerbesteuer. Eine stabile Haushaltspolitik ist auf dieser Grundlage kaum realisierbar. Hinzu kommt, dass vor allem größere Unternehmen unter der Gewerbesteuer leiden, denn die Gewerbesteuer wird grundsätzlich auch dann fällig, wenn die Gewinne ausbleiben.

Sinnvoller wäre es daher, wenn die Städte und Kommunen auf die Gewerbesteuer verzichten und statt dessen auf einen eigenen Hebesatz für die Einkommens- und Körperschaftsteuer und höheren Anteil am Lohnsteueraufkommen setzen würden.

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Eigentlich wurde die Vergnügungssteuer ins Leben gerufen, um aus ordnungs- und sozialpolitischen Gründen die Einrichtung und den Betrieb von Spielhallen beeinflussen zu können. Bei einem Blick in die Innenstädte wird aber sehr schnell deutlich, dass diese Idee nicht funktioniert hat.

Insofern gibt es eigentlich auch keinen Grund, mit dem die Vergnügungssteuer weiterhin gerechtfertigt werden könnte, zumal es genügend andere Mittel gibt, um Spielhallen in Innenstädten zu vermeiden.

Hinzu kommt, dass Kommunen die Vergnügungssteuer gerne auch etwas großzügiger auslegen und beispielsweise auch die Veranstalter von Tanzabenden oder Kinobetreiber regelmäßig zur Kasse bitten. Diese wiederum holen sich die Abgaben in Form von ordentlichen Eintrittspreisen zurück.

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Die Bettensteuer gibt seit über fünf Jahren in Weimar, seit März 2010 in Köln und auch Bochum und Essen spielen mit dem Gedanken.

Wer nun in Köln übernachtet, beteiligt sich mit zusätzlichen fünf Prozent des Zimmerpreises an der Förderung der Kultur. Zweifelsohne verschlingt die Erhaltung der Sehenswürdigkeiten und Kulturgüter jedes Jahr Millionenbeträge.

Fraglich ist aber, ob dies rechtfertigt, dass den Besuchern, die ohnehin schon Geld in die Stadt bringen, noch zusätzliche Ausgaben auferlegt werden.

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Für alle, die Schaumweine wie Sekt oder Champagner verkaufen, fällt die Schaumweinsteuer an. Letztlich trifft diese Steuer, wie auch die Vergnügungssteuer, aber die Falschen, denn diese Abgaben bezahlen die Kunden fleißig mit.

Ähnliches gilt für die Kaffeesteuer. Sie beläuft sich auf derzeit 2,19 Euro für ein Kilo Röstkaffee und 4,78 Euro für ein Kilo löslichen Kaffee.

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Es gibt einen kommunalen Finanzausgleich zwischen reichen und armen Städten und Gemeinden. Allerdings werden dabei nur die Personen berücksichtigt, die mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind. Dies geht vielfach zulasten von größeren Städten, in denen beispielsweise viele Berufspendler oder Studenten leben.

Diese haben ihren Hauptwohnsitz oft woanders und spielen daher auch beim Finanzausgleich keine Rolle, obwohl sie Kosten verursachen. Infolgedessen wurde die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt, die in einigen Regionen sogar auf Wohnmobile und Wohnwagen erhoben wird. Einerseits mag die Absicht der Städte, die Steuerzahler dazu zu bringen, ihren Erstwohnsitz in die jeweilige Stadt zu verlegen, verständlich sein.

Andererseits trifft die Steuer häufig vor allem diejenigen, die ohnehin ein geringeres Einkommen haben, beispielsweise eben Studenten. Zudem führt die Zweitwohnsitzsteuer dazu, dass sich viele überlegen, ob sie sich wirklich eine Ferienwohnung leisten möchten, wovon aber wiederum vor allem ärmere Regionen sicher profitieren könnten.

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Interessant ist die Idee, die gerade in Stuttgart diskutiert wird, denn hier wird ernsthaft überlegt, eine Waffensteuer einzuführen. Bei der Waffensteuer geht es aber nicht darum, den Waffenbesitz uninteressanter zu machen, sondern im Vordergrund steht die Aussicht auf eine neue Einnahmequelle.

Die ganze Idee hat allerdings einen entscheidenden Haken, denn Förster, Jäger und Sportschützen sind von der Steuer ausgenommen. Daraus wiederum ergibt sich die Frage, für wen der ganze Verwaltungsaufwand denn eigentlich betrieben wird.

Weiterführende Steuertipps, Ratgeber und Anleitungen:

 

Thema: Steuern, auf die der Gesetzgeber eigentlich verzichten könnte 

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