Übersicht Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer, die ab dem 01. Januar 2009 wirksam wird, ist letztlich nichts anderes als eine neue Steuer, die für Kapitalerträge fällig wird. Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden beispielsweise Kursgewinne bei Aktien, Zinsen und Dividenden versteuert, und zwar pauschal in einer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Diese 25 prozentige Abgeltungssteuer wird von inländischen Banken oder Fondsgesellschaften unmittelbar an das Finanzamt abgeführt, wobei die Abgeltungssteuer grundsätzlich erst dann fällig wird, wenn die Gewinne und Kapitalerträge höher liegen als der neue Sparerpauschbetrag, der den bisherigen Sparerfreibetrag ablöst.
Allerdings gibt es einige Produkte, die von der Abgeltungssteuer nicht berührt werden. Hierzu gehören Riester- und Rürup-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, private Rentenersicherungen, selbstgenutzte und vermietete Immobilien, geschlossene Fonds als langfristige Kapitalanlage sowie Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren.
Zwar werden für Kapitallebensversicherungen, Zinsen von Sparbüchern oder Tagesgeldkonten und andere Produkte zwar dennoch Steuern fällig, allerdings bleibt hierbei die aktuell geltende Regelung bestehen.
Eine Sonderstellung nehmen Private-Equity-Fonds an. Gilt beispielsweise bei Schiffsfonds die Tonnagesteuerregelung, sind die Gewinne weitestgehend steuerfrei. Die Nachteile der Abgeltungssteuer liegen darin, dass generell für alle Kursgewinne aus Investmentfonds, beispielsweise in Form eines Aktienfonds als Sparplan oder auch als Einmalanlage, Rentenfonds oder gemischten Fonds, Steuern bezahlt werden müssen und die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds sowie das Halbeinkünfteverfahren durch die Einführung der Abgeltungssteuer als abgeschafft gelten.
Hinzu kommt, das künftig die Möglichkeit entfällt, anderen Kapitaleinkünfte mit Verlusten aus Aktienverkäufen zu verrechnen. Allerdings kann die Abgeltungssteuer durchaus auch Vorteile haben, nämlich dann, wenn für den Anleger, der größere Summen investiert, ein hoher Steuersatz gilt.
Bislang wurde die Kapitalertragssteuer gemäß des persönlichen Steuersatzes und somit bis zu einer Höhe von 45 Prozent fällig. Mit Einführung der Abgeltungssteuer reduziert sich der Steuersatz auf maximal etwa 28 Prozent, bestehend aus 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und mögliche Kirchensteuer.
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Thema: Abgeltungssteuer
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