Tipps und Tricks zur Senkung der Kirchensteuer

Die effektivsten Tipps und Tricks zur Senkung der Kirchensteuer 

2010 zahlten etwa 48 Millionen katholische und evangelische Gläubige rund neun Milliarden Euro Kirchensteuer. Dies ist zweifelsohne sehr viel Geld, für das die Kirchen aber auch viel Gutes leisten, angefangen bei der Kinderbetreuung über Lebenshilfe und Seelsorge bis hin zur Altenpflege und natürlich Gottesdiensten.

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Trotzdem stöhnen viele angesichts der Kirchensteuer, etwa wenn für einen Single mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro brutto rund 1.250 Euro Kirchensteuer anfallen.

In den letzten zehn Jahren sind in Deutschland aus den beiden großen Kirchen etwa 4,6 Millionen Mitglieder ausgetreten. Einige sind wegen der als veraltet kritisierten Kirchenstrukturen, wegen der Missbrauchsskandale vor allem in der katholischen Kirche oder auch wegen eines nachlassenden Glaubens ausgetreten.

Bei den meisten war aber die Ersparnis der Kirchensteuer der Hauptgrund für den Austritt, laut einer Umfrage der evangelischen Kirche war dies bei 56 Prozent der Fall. Es ist aber gar nicht notwendig, der Kirche vollständig den Rücken zu kehren, denn es gibt durchaus Möglichkeiten, um auf ganz legalem Wege zumindest einen Teil der Kirchensteuer einzusparen.

Wie dies möglich ist, erklärt die folgende Übersicht mit den effektivsten Tipps und Tricks zur Senkung der Kirchensteuer: 

Antrag auf Beitragskappung stellen

Wer mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdient, profitiert davon, dass die Kirchensteuer nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe steigt. Ähnlich wie in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bleibt die Höhe der Kirchensteuer stehen, wenn diese Einkommensgrenze erreicht ist.

Je nach Bundesland, Bayern ausgenommen, und Konfession schwankt der maximale Anteil der Kirchensteuer am Einkommen dabei zwischen 2,75 Prozent für evangelische Gläubige in Baden-Württemberg und 4 Prozent für Katholiken in Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Allerdings erfolgt die Beitragskappung nicht automatisch, sondern muss bei der jeweiligen Kirche beantragt werden.    

Teilerlass beantragen

Nicht nur das Einkommen, sondern auch Abfindungen sind kirchensteuerpflichtig. Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung von seinem ehemaligen Arbeitgeber, so handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte, die versteuert werden müssen und auf die eben auch Kirchensteuer anfällt. Aber es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass bei seiner Kirche zu stellen.

Wird der Antrag plausibel begründet, sind die Kirchen meist bereit, auf die Hälfte der fälligen Kirchensteuer zu verzichten. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg (Az. VI 41/91) hat das Kirchenmitglied allerdings keinen Anspruch darauf, dass die Kirche dem Antrag zustimmt. Wichtig ist daher, schlüssig zu erklären, weshalb um den Erlass gebeten wird.

Zu den Gründen, die in der Praxis in den meisten Fällen anerkannt werden, gehört, dass die Abfindung für die finanzielle Absicherung der Familie nach dem Jobverlust oder für die eigene Altersvorsorge dringend benötigt wird. 

Kirchensteuer und Steuererklärung

Auch wenn die wenigsten gerne ihre Steuerklärung machen, so lohnt es sich doch in den meisten Fällen. Vor allem Berufspendler, Personen mit doppeltem Haushalt oder Arbeitszimmer und Eltern erhalten oft eine Rückzahlung.

Auch im Hinblick auf die Kirchensteuer ist die Steuererklärung vorteilhaft. Die Kirchensteuer oder auch das besondere Kirchengeld kann im Folgejahr nämlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. 

Das besondere Kirchengeld (umgehen)

Eine Möglichkeit, wie die Kirchensteuer gesenkt werden kann, besteht darin, dass ein Ehepartner austritt, während der andere weiterhin Kirchenmitglied bleibt. Ähnlich wie durch die Wahl der Steuerklassen Steuern gespart oder der Anspruch auf Elterngeld erhöht werden kann, kann auch die Kirchensteuerlast gesenkt werden, wenn der Besserverdienende aus der Kirche austritt.

Der Ehepartner, der weniger verdient oder kein Einkommen hat, bleibt weiterhin Kirchenmitglied. Dies bringt dann zwei Vorteile. Zum einen sinkt die Kirchensteuer, zum anderen bleiben die Vorteile der Kirchenmitgliedschaft, beispielsweise bessere Chancen auf einen Platz im kirchlichen Kindergarten, erhalten.

Nun kennen die Kirchen diese Steuersparmöglichkeit aber natürlich auch und haben mit dem sogenannten besonderen Kirchengeld darauf reagiert. Das besondere Kirchengeld ist eine Art Zuschlag, der in vielen Orten erhoben wird, wenn ein Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagt wird und ein Ehepartner aus der Kirche austritt.

Insgesamt ist die Gesamtbelastung trotz besonderem Kirchengeld aber deutlich niedriger, als wenn beide Ehepartner Kirchensteuer bezahlen. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und im Saarland gibt es aber einen weiteren Trick, wie auch das besondere Kirchengeld eingespart werden kann.

Hier entfällt der Zuschlag nämlich dann, wenn ein Ehepartner Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche und der andere Ehepartner Mitglied einer anderen weltanschaulichen Gemeinschaft wird. Diese muss eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, aber nicht unbedingt Mitgliedsbeiträge erheben. Zu solchen Gemeinschaften gehören die großen Kirchen und auch einige humanistische Vereinigungen.   

Das Gespräch suchen

Wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, ist fest und verbindlich geregelt. So bewegt sich der Steuersatz je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent der Einkommensteuer. Zudem wird die Kirchensteuer zusammen mit dem Solidaritätszuschlag im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer für Erträge aus Aktien-, Fonds- oder Zinsgeschäften fällig.

Abgeführt wird die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt. Wer nun aber in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt, sollte das Gespräch mit seinem Bistum oder seiner Landeskirche suchen.

Oft ist es nämlich möglich, gemeinsam eine Lösung zu finden, wobei dies natürlich immer vom Einzelfall abhängt und auch im Einzelfall entschieden wird. Grundsätzlich ist der Kirche aber ein Mitglied, das vorübergehend etwas weniger Kirchensteuer zahlt, lieber als ein Mitglied, das aus der Kirche austritt.

Weiterführende Steuerratgeber, Steuertipps und Anleitungen:

 

Thema: Die effektivsten Tipps und Tricks zur Senkung der Kirchensteuer

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