Sonderausgaben Rentner

Sonderausgaben Rentner

Immer wieder hört man davon, wie man als Arbeitnehmer oder Selbstständiger Sonderausgaben von seiner Steuer absetzen kann. Aber mittlerweile müssen ja auch Rentner einen immer höheren Anteil ihrer Rente selbst versteuern und können dementsprechend natürlich auch „Sonderausgaben“ geltend machen. Insgesamt können Rentner die Ausgaben für eine Haftpflicht, eine Lebensversicherung, eine Krankenversicherung, ggf. eine Krankenhaustagegeldversicherung, eine Unfallversicherung, eine PKW-Haftpflicht und die Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der anfallenden Steuer geltend machen.

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Wer als Rentner keine „Lust“ mehr hat eine Einkommenssteuererklärung zu machen, bekommt hier lediglich den „pauschalen“ Betrag von 36,- Euro.

Ist die eigene Rente tatsächlich so hoch, dass man auch über den „Grundfreibeträgen“ liegt und Steuern zahlen muss, sollte man sich deshalb auch gut überlegen, ob man nicht doch eine Steuererklärung abgibt. Denn hier kann man eben doch noch einiges mehr an „Sonderausgaben“ geltend machen und damit auch Steuern sparen. Sicher werden sich im Alter längst nicht alle Rentner auch eine private Kranken- bzw. Pflegeversicherung leisten können. Trotzdem hat der Gesetzgeber für die steuerliche Entlastung der gesetzlich Versicherten, einen Höchstbetrag festgelegt, bis zu dem die Prämien für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden können.

Steuererklärung als Rentner

Hier gilt der Betrag von 1500,- Euro pro Jahr. Auch wenn man sich also, nach einem lagen Arbeitsleben auf seinen Ruhestand freut, wird man wohl in der Zukunft auch als einfacher Rentner nicht um eine Steuererklärung herumkommen, wenn die Rente hoch genug ist.

Ganz gleich aus welchen Quellen man seine Rente bezieht, der Grundbetrag von ca. 7600,- Euro bleibt als Existenzminimum sicher steuerfrei. Was darüber hinaus geht, kann man aber auch noch drastisch drosseln, wenn man während des Arbeitslebens genug Erfahrungen mit Steuererklärungen gesammelt hat oder sich einfach einen Steuerberater zu Hilfe holt. Denn die Kosten dafür, kann man auch als Rentner von seiner Steuer absetzen. 

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2 Gedanken zu „Sonderausgaben Rentner“

  1. kann ich als rentner meine privaten Pflege- und Krankversicherunsbeiträge als Sonderausgaben noch zusätzlich zum PKV-Zuschuß absetzen?

  2. Kann ich als Rentnerin Ausgaben für das Waschen meiner Bettwäsche in einer Wäscherei steuerlich geltend machen?

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