Riester Sonderausgaben

Riester Sonderausgaben

Der Begriff „Riester“ ist sicher schon sehr vielen Deutschen gut bekannt. Trotzdem sind sich viele Menschen nicht sicher, welche Förderungen man nun bekommen kann und wie viel man selbst dafür leisten muss. Also zuerst einmal gilt, dass man bei einem Riestervertrag, den man auch bei den Sonderausgaben geltend machen kann oder für den man Förderungen beziehen möchte, seit 2008 auch mindestens 4% von seinem jährlichen Brutto-Lohn in den Riestervertrag einzahlen muss.

Anzeige

Dazu gibt es noch eine „Grundförderung“, die mit 154,- Euro pro Jahr, zum Riester-Vertrag beisteuert. Wer auch noch Kinder hat, bekommt dafür 185,- Euro pro Jahr und Kind in seinen Riester-Topf eingezahlt.

Allerdings gilt es nur für Kinder die vor 2008 geboren wurden. Für ein Kind das später geboren wird, bekommt man 300,- Euro pro Jahr und Kind in den eigenen Riester-Topf. Von den Summen her, bekommen gerade Geringverdiener vergleichsweise „wenig“ Förderungen, wenn man auch noch die möglichen „Steuervorteile“ mit berücksichtigen möchte.

 

Sparbeträge und Steuervorteile

Trotzdem ist es so, dass hier der Staat mitunter mehr als die Hälfte der gesamten „Sparbeträge“ zuschießt. Aber auch Kinderreiche Familien, die keine „Steuervorteile“ ausschöpfen können, weil überhaupt nicht genug Steuern gezahlt werden müssen, bekommen viel Unterstützung. Wer sich jedoch vorgenommen hat, im Alter in das sonnige Spanien oder nach Italien auszuwandern, sollte sich mit einem Riester-Vertrag vorsehen.

Sobald man die Zahlungen aus Riester in Anspruch nimmt, verlangt der Staat, die gezahlten Förderungen und Steuervorteile zurück, wenn man sich für seine Altersruhe im Ausland niederlassen will. Beim berechnen, eines möglichen Abzugs als Sonderausgaben, für die eigenen „Beiträge“ kann man es sich aber vergleichsweise einfach machen.

Im Moment gilt, dass man bis zu 2100,- Euro jährlich für so einen Riestervertrag als „Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend machen kann. Bezieht man dazu auch noch Förderungen wie die Grundförderung bzw. die Kinderzulage, so muss man diese von den 2100,- Euro abziehen, damit man genau raus hat, was man steuerlich geltend machen kann.

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen