Riester Sonderausgaben

Riester Sonderausgaben

Schnellüberblick: Die 4 wichtigsten Punkte

  • Mindesteigenbeitrag: Für die volle Riester-Förderung müssen grundsätzlich 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen; der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro.
  • Staatliche Zulagen: Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es zusätzlich 185 Euro pro Jahr bei vor 2008 geborenen Kindern und 300 Euro pro Jahr bei später geborenen Kindern.
  • Steuerlicher Vorteil: Riester-Beiträge können bei bestehenden Verträgen bis zu 2.100 Euro jährlich als Altersvorsorgebeiträge in der Anlage AV geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen.
  • Jährliche Prüfung lohnt sich: Einkommen, Jobwechsel, Elternzeit, Kindergeldanspruch oder Kinderzuordnung können die Zulage beeinflussen. Ein kurzer jährlicher Abgleich verhindert, dass Förderungen gekürzt oder falsch berechnet werden.

Riester Sonderausgaben

Der Begriff „Riester“ ist sicher schon sehr vielen Deutschen gut bekannt. Trotzdem sind sich viele Menschen nicht sicher, welche Förderungen man nun bekommen kann und wie viel man selbst dafür leisten muss.

Also zuerst einmal gilt, dass man bei einem Riester-Vertrag, den man auch bei den Sonderausgaben geltend machen kann oder für den man Förderungen beziehen möchte, seit 2008 für die volle Zulage grundsätzlich 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, maximal 2.100,- Euro, abzüglich der Zulagen als Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen muss. Dabei sind mindestens 60,- Euro jährlich zu leisten.

Dazu gibt es noch eine „Grundzulage“, bei der der Staat 175,- Euro pro Jahr zum Riester-Vertrag beisteuert. Wer auch noch Kinder hat, bekommt für vor 2008 geborene Kinder 185,- Euro pro Jahr und Kind in seinen Riester-Topf eingezahlt.

Allerdings gilt dies nur für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Für ein Kind, das später geboren wurde, bekommt man 300,- Euro pro Jahr und Kind in den eigenen Riester-Topf. Von den Summen her bekommen gerade Geringverdiener vergleichsweise „wenig“ zusätzliche Steuervorteile, wenn man diese mit berücksichtigen möchte.

Sparbeträge und Steuervorteile

Trotzdem ist es so, dass hier der Staat mitunter mehr als die Hälfte der gesamten „Sparbeträge“ zuschießt. Aber auch kinderreiche Familien, die keine „Steuervorteile“ ausschöpfen können, weil überhaupt nicht genug Steuern gezahlt werden müssen, bekommen viel Unterstützung.

Wer sich jedoch vorgenommen hat, im Alter dauerhaft in ein Land außerhalb der EU oder des EWR auszuwandern, sollte sich mit einem Riester-Vertrag vorsehen.

Sobald man die Zahlungen aus Riester in Anspruch nimmt, verlangt der Staat die gezahlten Förderungen und Steuervorteile zurück, wenn man sich für seine Altersruhe dauerhaft außerhalb der EU oder des EWR niederlassen will.

Beim Berechnen eines möglichen Abzugs als Sonderausgaben für die eigenen „Beiträge“ kann man es sich aber vergleichsweise einfach machen.

Im Moment gilt bei bestehenden Riester-Verträgen, dass man bis zu 2.100,- Euro jährlich für so einen Riester-Vertrag als „Altersvorsorgebeiträge“ steuerlich geltend machen kann. Bezieht man dazu auch noch Förderungen wie die Grundzulage bzw. die Kinderzulage, so muss man diese von den 2.100,- Euro abziehen, damit man genau herausbekommt, was man an eigenen Beiträgen steuerlich geltend machen kann.

Wie das Finanzamt den Riester-Vorteil einordnet

Wichtig ist, dass Zulage und Sonderausgabenabzug nicht einfach zweimal nebeneinander wirken. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die bereits zustehenden Zulagen. Ist der Steuervorteil höher, wird nur der zusätzliche Vorteil steuerlich berücksichtigt.

Praktisch bedeutet das: Die Zulagen fließen direkt in den Riester-Vertrag, während ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Steuerbescheid sichtbar wird. Deshalb kann der Vertrag für zwei Personen mit gleicher Einzahlung unterschiedlich wirken.

Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Familienstand, Kinderzulagen und der persönliche Steuersatz.

Warum eine jährliche Kontrolle sinnvoll ist

Der Mindesteigenbeitrag sollte nicht nur beim Vertragsabschluss berechnet werden. Ändert sich das Einkommen, verändert sich oft auch der Betrag, der für die volle Zulage nötig ist.

Das betrifft zum Beispiel Jobwechsel, Teilzeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhungen oder den Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit.

Auch bei Kindern lohnt sich ein genauer Blick. Die Kinderzulage hängt daran, dass für das jeweilige Kind Kindergeld gezahlt wird. Ändern sich Kindergeldanspruch, Haushaltsverhältnisse oder die Zuordnung der Kinderzulage zwischen den Eltern, sollte der Zulageantrag entsprechend angepasst werden.

Gründe für eine jährliche Kontrolle

 

Welche Unterlagen bei der Steuererklärung helfen

Für die Steuererklärung sind vor allem die tatsächlich gezahlten Eigenbeiträge, die gewährten Zulagen und die Angaben des Riester-Anbieters hilfreich. Die Beiträge werden in der Anlage AV erfasst; dort gehören die Altersvorsorgebeiträge zu Riester-Verträgen hin.

Die jährliche Bescheinigung des Anbieters dient dabei als Kontrollunterlage, weil sie zeigt, welche Zulagen gutgeschrieben oder gegebenenfalls zurückgebucht wurden.

Wer einen Dauerzulageantrag gestellt hat, sollte sich trotzdem nicht vollständig darauf verlassen. Der Antrag läuft zwar weiter, aber die gespeicherten Angaben können veralten. Ein kurzer Abgleich pro Jahr verhindert, dass Zulagen gekürzt werden, weil Einkommen, Kinderangaben oder persönliche Daten nicht mehr stimmen.

Spätere Auszahlung nicht vergessen

Der steuerliche Vorteil in der Ansparphase ist nur eine Seite der Rechnung. Riester-Leistungen werden später grundsätzlich nachgelagert besteuert.

Das heißt: Während der Ansparphase werden Beiträge und Zulagen steuerlich gefördert, in der Auszahlungsphase gehören die Leistungen zu den steuerpflichtigen Alterseinkünften.

Das muss kein Nachteil sein, sollte aber in die Planung einfließen. Viele Rentner haben im Alter einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als während des Berufslebens. Trotzdem ist es sinnvoll, nicht nur auf die heutige Steuerersparnis zu schauen, sondern auch auf Laufzeit, Kosten, garantierte Leistungen und die voraussichtliche Besteuerung im Ruhestand.

Riester nicht nur nach der Steuer beurteilen

Ob sich ein Riester-Vertrag lohnt, entscheidet sich nicht allein am Sonderausgabenabzug. Für Familien mit Kindern können die Zulagen besonders stark ins Gewicht fallen. Bei Gutverdienern kann dagegen der zusätzliche Steuervorteil eine größere Rolle spielen.

Genauso wichtig sind aber die Vertragsbedingungen. Gebühren, Anlagemodell, Garantien, Flexibilität und die persönliche Lebensplanung beeinflussen, ob der Vertrag am Ende zur eigenen Altersvorsorge passt.

Der Sonderausgabenabzug ist deshalb ein wichtiger Prüfpunkt, aber nicht das einzige Entscheidungskriterium.

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