Sonderausgaben Freibetrag

Sonderausgaben Freibetrag

Wenn es um die Steuern geht, gibt es in vielen Situationen natürlich auch einen Freibetrag. Ein Beispiel für so einen Freibetrag, ist der Grundfreibetrag. Bei den Sonderausgaben, ist es da schon wesentlich schwieriger.So gibt es z.B. die Werbungskostenpauschale, die jedoch längst nicht alle absetzbaren Sonderausgaben abdecken kann. Gibt es weitere „Sonderausgaben“, so muss man die erst einmal in einer Steuererklärung geltend machen, damit man Geld vom Finanzamt zurückbekommt. Obwohl man sich den einen oder anderen Freibetrag gleich auf der Lohsteuerkarte eintragen lassen kann, trifft das für die Sonderausgaben so nicht zu.

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Es gibt zwar einen Freibetrag von 36 bzw. 72 Euro, der angesetzt wird, wenn keine höheren Sonderausgaben „belegt“ werden. Aber das ist ja kaum ein Mittagessen in einem Restaurant. Dazu wird dieser Betrag auch grundsätzlich nur als „Werbungskostenpauschale“ angesetzt, so dass man immer noch weitere Sonderausgaben beim Finanzamt angeben und belegen kann, wenn man Geld zurück bekommen will (muss).

Es sind ja auch „Sonderausgaben“, die es nicht „immer“ gibt (bzw. geben soll), deshalb gibt es dafür auch keinen „Freibetrag“ sondern Höchstgrenzen, bis zu denen man Kosten vom Finanzamt zurückfordern kann. Eine „einheitliche“ Höchstgrenze gibt es nur, wenn man sich auf einen „Bereich“ der Sonderausgaben konzentriert.

 

Vorsorgeaufwendungen

Also, wer z.B. verschiedene „Vorsorgeaufwendungen“ hat, kann diese bis zur Höchstgrenze ausschöpfen. Wenn dann noch weitere Sonderausgaben dazu kommen, kann man diese aber noch in einem anderen Bereich ansetzen. Hier sind die Unterschiede aber sehr weit gefasst und in manchen Fällen, kann man auch nur noch Sonderausgaben ansetzen, wenn diese auch wirklich zu 100% als Sonderausgaben anerkannt werden. Insgesamt kann man also sagen, dass die Sonderausgaben sehr vielfältig und im Einzelfall sehr unübersichtlich sein können. Im Zweifelsfall ist deshalb immer auch ein guter Steuerberater bzw. ein Lohnsteuerhilfeverein zu empfehlen, bei dem man sich die entsprechenden Berechnungen machen lassen kann.

Neue Freibetragsgrenzen ab dem Jahr 2009:

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